Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung für Schlussrechnung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin gerade etwas sauer und auch überfordert. Ich hatte die Betreuung für meine Oma übernommen. Die ist ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 12.08.2015
Beiträge: 2
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Hallo zusammen, ich bin gerade etwas sauer und auch überfordert. Ich hatte die Betreuung für meine Oma übernommen. Die ist vor zwei Jahren gestorben. Es war kein Testament da, also sind jetzt mein Pa, meine Tante und mein Onkel in einer Erbengemeinschaft.
Zu meinem Onkel ist kein gutes Verhältnis (untertrieben). Er hat darum als einziger auch nicht darauf verzichtet, dass ich die Schlussrechnung über den Betreuungszeitraum machen muss. Das sind sieben Jahre! Ich wurde jetzt vom Amtsgericht aufgefordert, die Schlussrechnung zu machen. Es hätten ja nicht alle darauf verzichtet, also habe ich keine Entlastung bekommen. Ich sitze da bestimmt einige Tage dran. Meine Frage: Kann ich dafür soetwas wie einen Stundenlohn von meinem Onkel verlangen? Ich muss das ja jetzt nur wegen ihm machen! Und wenn ja, wie hoch darf der ungefähr sein? Oder muss ich das alles jetzt umsonst machen? Wie genau muss ich das machen? Also muss das so eine Art Bilanz werden? Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen. Kristin |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Zitat:
die gute Nachricht ist das du es nicht umsonst tun musst, die schlechte ist das du das Geld dafür (hoffentlich) bereits erhalten hast, nämlich im Rahmen der Pauschale für die ehrenamtliche Betreuung. Die Schlußrechnung ist eine Verpflichtung die sich aus deiner Amtsführung als Betreuerin ergibt und ist daher auch nicht extra vergütungsfähig. Wenn mit dem Onkel kein Einvernehmen herzustellen ist dann wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Eine Bilanz musst du nicht erstellen, aber in Form einer Einnahmen-Ausgabenrechnung ist es schon notwendig. Im Prinzip ganz einfach alle Einnahmen und Ausgaben der letzten 7 Jahre nachweisen und auch belegen. Vordrucke dafür gibt es bei Gericht. Wenn du so gar keine Vorstellung hast wie das ganze aussehend soll dann sprich am besten mal mit dem zuständigen Rechtspfleger bevor du dir einen Haufen Arbeit machst und es dann doch nicht passend ist. Gruß, Andreas
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 12.08.2015
Beiträge: 2
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Okay. Ich danke Dir für die Auskunft. Dann ist es eben so und ich weiß wenigstens woran ich bin.
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