Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Kosten werden durch die Pauschale abgedeckt? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin ein Newbie als Berufsbetreuer, habe bisher ehrenamtlich gearbeitet. Mein erster Fall wirft gleich eine Menge Fragen auf:
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Neuer Gast
Registriert seit: 19.08.2015
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Hallo,
ich bin ein Newbie als Berufsbetreuer, habe bisher ehrenamtlich gearbeitet. Mein erster Fall wirft gleich eine Menge Fragen auf: Folgende Frage wiederholt sich: Im Rahmen meiner Tätigkeit für meine Betreute entstehen Kosten. Sind diese durch meine Vergütungspauschale abgedeckt oder darf ich diese Kosten über die Betreute abrechnen. Konkret: Meine Betreute ist eine Dame im höheren Pensionsalter. Sie ist im letzten Winter so gestürzt, dass sie seitdem pflegebedürftig ist. Vorher hat sie in einer Eigentumswohnung gelebt. Diese Wohnung wurde zwischenzeitlich von einer ehemals Bevollmächtigten geräumt. Da die Rente nicht ausreicht, um die notwendigen Heimkosten zu decken, habe ich vorsorglichen Sozialhilfeantrag gestellt. Das Sozialamt fordert eine Einschätzung des Wohnungswertes durch einen Sachverständigen und danach einen Verkauf durch Makler. Meine Rechtspflegerin geht soweit mit. Eine wirtschaftliche Vermietung ist nicht möglich, da die Deckungslücke (Heimkosten und Rente) mehr als 400 € beträgt und die Wohnung in einfachem Zustand nur 44 qm groß ist. Wirtschaftlich ist nur ein Verkauf sinnvoll. Meine Betreute stimmt diesem auch zu. Durch den Verkauf bzw. dessen Vorbereitung entstehen Kosten: - Ein Makler und Notar müssen beauftragt werden, ein Auszug aus dem Grundbuch wird benötigt. Wer trägt diese? - Meine Betreute hat im Keller Akten gelagert, die sie behalten will; bei der Räumung / Verkauf müssen diese natürlich dort raus (mehr als 20 Ordner). Ich plane diese einzulagern (sofern ich sie nicht für die Betreuung brauche). Mein Verständnis ist, dass ich diese nicht entsorgen darf, da sie Eigentum der Betreuten sind. Gleichzeitig kann sie diese nicht im Pflegeheim lagern. Muss ich die Kosten der Lagerung (ca. 20 € / Monat) aus meiner Pauschale zahlen? - Mir wurde von der früher Bevollmächtigten ein Anwalt angedroht, da sie damals den Heimvertrag unterschrieben hat und den Vertrag jetzt geändert (auf meinen Namen) haben möchte. Angenommen, ich werde verklagt, da ich den bestehnden Vertrag nicht kündigen werde, müsste ich die Kosten selber tragen? - Meine Betreute hat eine so gute Rente (die dennoch nicht für den Heimaufenthalt ausreicht), so dass die Erstellung einer Steuererklärung nötig ist. Da es im Veranlagungszeitraum mir zu kompliziert erscheint (kann jetzt nicht alle Details schildern), möchte ich einen Steuerberater damit betrauen. Zahl ich diesen oder meine Betreute? Wie sieht es mit Mittellosigkeit aus, wenn die Wohnung noch nicht verkauft ist??? Geändert von miro2601 (19.08.2015 um 15:35 Uhr) |
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Sorry, aber ich glaube, ich leg dir aber mal dringend ans Herz dich doch in das Thema Betreuung insgesamt mehr einzulesen, gerade auch was grundsätzliche Dinge betrifft. Gruss Michaela |
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