Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung weiterer Betreuer im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich wurde zum ersten mal als "weiterer Betreuer" für nur einen Aufgabenkreis bestellt, da die eigentliche Betreuerin (Schwester des ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Hallo,
ich wurde zum ersten mal als "weiterer Betreuer" für nur einen Aufgabenkreis bestellt, da die eigentliche Betreuerin (Schwester des B.) wegen eines Interessenkonflikt den Bereich nicht übernehmen kann. Das Ding sollte in einem Monat erledigt sein, so dass der Aufgabenkreis und ich als Betreuer wieder überflüssig werden. Die Frage: Abrechnung über die pauschale oder mit tatsächlichen Stunden? Danke |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin Faddl
Schöne Frage. Was steht denn da im Beschluss? Wirklich einfach: "weitererer" Betreuer? ...dann würde ich malm beim Gericht nachfragen. Du könntest ja auch Ergänzungsbetreuer oder Ersatzbetreuer oder sonst was sein. Da gibt es schon unterschiedliche Vergütungsregeln. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Ne da steht als Betreuer bleibt bestellt... die Schwester
als weiterer Betreuer für den Bereich Wohnungsangelegenheiten wird bestellt .. ich |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Dann normale Pauschale.
So nen Fall hab ich ja auch zur Zeit. |
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#5 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Hallo,
wenn die Bestellung wegen rechtlicher Verhinderung des Hauptbetreuers erfolgt ist dann wird nach tatsächlichem Aufwand nach Zeit plus Auslagen abgerechnet.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Ok, inzwischen ist klar: Pauschalabrechnung. Stand im Schreiben welches mir mit dem Betreuerausweis zuging. Nun ist die Frage: Vergütung so als ob Betreuung neu eigerichtet wurde (da Aufgabenkreis vorher nicht eingerichtet war) oder Abrechnung auf Grundlage der allgemein ersten Betreuerbestellung, also länger wie ein Jahr?
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#7 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Die Aussage über die Pauschale Abrechnung verwundert mich zwar aber wenn es so ist wirst du dich leider nicht auf einen Neubeginn berufen können.
Die bisherige Rechtsprechung geht immer vom allgemeinen Beginn einer Betreuung unabhängig von den Aufgabenkreisen aus.
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.01.2021
Ort: Köln
Beiträge: 5
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Interessantes Thema hier.
Wäre auch interessant, ob man als weiterer Betreuer einen Anspruch auch eine gesonderte Pauschale von 200,00 € hat, wenn dem ehrenamtlichen Betreuer ein Aufgabenkreis entzogen und dem Berufsbetreuer übertragen wird. Ansonsten bleibt der ehrenamtlicher Betreuer in übrigen Aufgabenkreisen weiterhin tätig. |
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Hallo, das ist tatsächlich eine Frage, die mW von der Rechtsprechung noch nicht entschieden wurde (jedenfalls nicht so, dass es den Weg in die Fachöffentlichkeit gefunden hätte.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird das aber schwierig. § 5a VBVG spricht ausdrücklich vom Betreuerwechsel. Der steht im BGB in § 1908b BGB. Während die Mehrfachbetreuung in § 1899 BGB steht. D.h. für den Gesetzgeber sind das 2 verschiedene Dinge. Versuchen Sollte man es natürlich dennoch. Mehr als eine Ablehnung kann man sich ja nicht einfangen. Über das Ergebnis bitte hier berichten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (11.03.2021 um 11:22 Uhr) |
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#10 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn das so durchginge dann wäre das ja abhängig von der zahlenmässigen Verteilung der AK`s. Da aber einer der 5 AK`s hat immer genau soviel Geld bekommt wie einer dem zu 3 "zugefallen sind" würde ich in einer Klage wenig Erfolgsaussichten sehen. |
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