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Abrechnung weiterer Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung weiterer Betreuer im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich wurde zum ersten mal als "weiterer Betreuer" für nur einen Aufgabenkreis bestellt, da die eigentliche Betreuerin (Schwester des ...


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Alt 12.05.2016, 21:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard Abrechnung weiterer Betreuer

Hallo,
ich wurde zum ersten mal als "weiterer Betreuer" für nur einen Aufgabenkreis bestellt, da die eigentliche Betreuerin (Schwester des B.) wegen eines Interessenkonflikt den Bereich nicht übernehmen kann. Das Ding sollte in einem Monat erledigt sein, so dass der Aufgabenkreis und ich als Betreuer wieder überflüssig werden. Die Frage: Abrechnung über die pauschale oder mit tatsächlichen Stunden?


Danke
Faddl ist offline  
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Alt 12.05.2016, 21:16   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin Faddl

Schöne Frage. Was steht denn da im Beschluss?
Wirklich einfach: "weitererer" Betreuer?

...dann würde ich malm beim Gericht nachfragen.

Du könntest ja auch Ergänzungsbetreuer oder Ersatzbetreuer oder sonst was sein. Da gibt es schon unterschiedliche Vergütungsregeln.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.05.2016, 21:18   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Ne da steht als Betreuer bleibt bestellt... die Schwester


als weiterer Betreuer für den Bereich Wohnungsangelegenheiten wird bestellt .. ich
Faddl ist offline  
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Alt 12.05.2016, 21:43   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Dann normale Pauschale.

So nen Fall hab ich ja auch zur Zeit.
Boomer ist offline  
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Alt 13.05.2016, 00:12   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Hallo,
wenn die Bestellung wegen rechtlicher Verhinderung des Hauptbetreuers erfolgt ist dann wird nach tatsächlichem Aufwand nach Zeit plus Auslagen abgerechnet.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 29.05.2016, 21:02   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Ok, inzwischen ist klar: Pauschalabrechnung. Stand im Schreiben welches mir mit dem Betreuerausweis zuging. Nun ist die Frage: Vergütung so als ob Betreuung neu eigerichtet wurde (da Aufgabenkreis vorher nicht eingerichtet war) oder Abrechnung auf Grundlage der allgemein ersten Betreuerbestellung, also länger wie ein Jahr?
Faddl ist offline  
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Alt 29.05.2016, 23:58   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Die Aussage über die Pauschale Abrechnung verwundert mich zwar aber wenn es so ist wirst du dich leider nicht auf einen Neubeginn berufen können.
Die bisherige Rechtsprechung geht immer vom allgemeinen Beginn einer Betreuung unabhängig von den Aufgabenkreisen aus.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.03.2021, 12:09   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.01.2021
Ort: Köln
Beiträge: 5
Standard

Interessantes Thema hier.
Wäre auch interessant, ob man als weiterer Betreuer einen Anspruch auch eine gesonderte Pauschale von 200,00 € hat, wenn dem ehrenamtlichen Betreuer ein Aufgabenkreis entzogen und dem Berufsbetreuer übertragen wird. Ansonsten bleibt der ehrenamtlicher Betreuer in übrigen Aufgabenkreisen weiterhin tätig.
Vance ist offline  
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Alt 09.03.2021, 15:57   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
Standard

Hallo, das ist tatsächlich eine Frage, die mW von der Rechtsprechung noch nicht entschieden wurde (jedenfalls nicht so, dass es den Weg in die Fachöffentlichkeit gefunden hätte.

Nach meiner persönlichen Einschätzung wird das aber schwierig. § 5a VBVG spricht ausdrücklich vom Betreuerwechsel. Der steht im BGB in § 1908b BGB. Während die Mehrfachbetreuung in § 1899 BGB steht. D.h. für den Gesetzgeber sind das 2 verschiedene Dinge. Versuchen Sollte man es natürlich dennoch. Mehr als eine Ablehnung kann man sich ja nicht einfangen. Über das Ergebnis bitte hier berichten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (11.03.2021 um 11:22 Uhr)
HorstD ist gerade online  
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Alt 09.03.2021, 16:55   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
ob man als weiterer Betreuer einen Anspruch auch eine gesonderte Pauschale von 200,00 € hat, wenn dem ehrenamtlichen Betreuer ein Aufgabenkreis entzogen und dem Berufsbetreuer übertragen wird
Ich mische mich mal ungefragt hier ein.
Wenn das so durchginge dann wäre das ja abhängig von der zahlenmässigen Verteilung der AK`s.


Da aber einer der 5 AK`s hat immer genau soviel Geld bekommt wie einer dem zu 3 "zugefallen sind" würde ich in einer Klage wenig Erfolgsaussichten sehen.
michaela mohr ist offline  
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