Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergütungsantrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Sind per Fax eingereichte Vergütungsanträge wirksam?...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 17.06.2016, 10:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard Vergütungsantrag

Hallo,

Sind per Fax eingereichte Vergütungsanträge wirksam?
Faddl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2016, 18:30   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Ja.
Hastur ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2016, 14:56   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hier haben die umliegenden Gerichte gebeten,
von Vergütungsanträgen per Fax abzusehen. Fax sollte nur in dringenden Fällen genutzt werden.
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2016, 15:01   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Fax sollte nur in dringenden Fällen genutzt werden.
Das ist hier auch so, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Wirksamkeit.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2016, 20:27   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Fax sollte nur in dringenden Fällen genutzt werden.
Leztendlich hanedelt es sich dabei um zwei inhaltlich unterschiedeliche Rechtsfragen.

An der Wirksamkein eines Vergütungs per Fax würde ich zweifeln, beonders hinsichtlich einer evtl. Verwirkung, wenn ich mir dazu Fröschle in Erinnerung rufe und die Rechtslage, dass nämlich einFax keine Rechtswirkung entfaltet da nicht gerichtsfest.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2016, 23:53   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
die Rechtslage, dass nämlich einFax keine Rechtswirkung entfaltet da nicht gerichtsfest.
Die Quelle hierfür würde würde mich interessieren. Immerhin reicht ein Fax sogar aus, um z.B. eine Berufungsfrist zu wahren.

Dass Faxe nicht immer gerne gesehen sind, ist ein anderes Thema.
Hastur ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2016, 10:15   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Auszug:

Zwar stellt ein solches Sendeprotokoll nach Ansicht des BGH ein Indiz für den Zugang beim Empfänger dar. Es müssen jedoch noch weitere Indizien hinzukommen, um den Zugang beweisen zu können. Denn der „OK“-Vermerk gibt nach Ansicht des BGH dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung belege.
Unterschiedliche Auffassungen bei den Gerichten
Der Entscheidung des BGH, bei seiner bisherigen Rechtsprechung zu bleiben, kommt insofern besondere Bedeutung zu, als diese Rechtsprechung in letzter Zeit immer stärker infrage gestellt worden ist. So haben einige Oberlandesgerichte (OLG) insbesondere bei hochwertigen Telefaxgeräten abweichend vom BGH entschieden, dass durch Vorlage des Sendeprotokolls eines Faxschreibens durchaus der Beweis für den Zugang geführt werden könne, so z. B. OLG Frankfurt, OLG Karlsruhe und OLG Celle.
Der BGH befindet sich mit seiner Entscheidung allerdings in guter Gesellschaft mit dem Bundesfinanzgericht und dem Bundesarbeitsgericht, welche den Zugangsnachweis allein durch Vorlage des Sendeprotokolls mit „OK“-Vermerk ebenfalls nicht zugelassen haben.
Dem BGH folgte nunmehr auch das OLG Dresden mit Beschluss vom 15.12.2011: Der „OK“-Vermerk belege
nicht 100%ig, dass das gesendete Dokument tatsächlich auch auf dem Empfangsgerät angekommen sei. Denn es sei möglich, dass ein beim Absender mit „OK“ bestätigtes Fax beim Empfänger nie ankomme.
Praxishinweis

Auch wenn der BGH das Sendprotokoll mit „OK“-Vermerk nicht als Zugangsbeweis ausreichen lässt, stellt es doch immerhin ein Indiz für den Zugang dar. Deshalb sollte das Sendeprotokoll nach wie vor aufbewahrt werden!

Wenn Sie zur Vermeidung von Rechtsverlusten sicherstellen wollen, dass Ihr Telefax den Empfänger nachweisbar erreicht hat, sollten Sie zumindest für weitere Indizien des Zugangs sorgen, indem Sie sich beispielsweise durch telefonische Nachfrage vergewissern, dass das Telefax zugegangen ist, und dieses Gespräch in einem Gesprächsprotokoll festhalten.

Am sichersten ist es natürlich, sich den Zugang des Telefax schriftlich vom Empfänger bestätigen zu lassen.

Den Beschluss des BGH vom 21.7.2011 können Sie im Internet abrufen unter www.bundesgerichtshof.de , dort unter „Entscheidungen“ unter Angabe des Aktenzeichens IX ZR 148/10.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2016, 12:19   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Michaela,

Da geht es aber lediglich um den Zugangsbeweis und nicht um die Grundsätzliche Rechtswirkung von Faxen.

Die ist m.E. Unbestritten.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2016, 12:42   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Eben. Man kann es damit vergleichen, dass bei normaler Post der Einwurf in den Briefkasten nicht den Zugang beim Empfänger beweist. Ist das Fax aber zugegangen, ist der Antrag wirksam gestellt.
Hastur ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2016, 19:32   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da geht es aber lediglich um den Zugangsbeweis und nicht um die Grundsätzliche Rechtswirkung von Faxen.
wie ich geschrieben habe ist das nur ein Auszugsteil, ich finde den Rest aus der RUB nicht wieder, war schon älter.
Wichtig schien zu sein, dass gerade Rechnungen mindestens eine elektronische Signatur haben müssten und dass die Schriftform nur einige Ausnahmen zulasse oder so ähnlich.
Seitdem Thread dort habe ich nie mehr versucht eine Wohnung z.B. per Fax zu kündigen. Zum Glück.

Faxe werden in Prozessen fristwahrend geschickt wenn dann der Schriftteil auf dem Postweg noch kommt. Soll was mit Originalunterschrift zu tun haben.

Zitat:
Ist das Fax aber zugegangen, ist der Antrag wirksam gestellt.
doch nur solange bis die Gegenseite den Empfang zugibt oder?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39