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Vergütung Aufteilung Ehrenamt/ beruflich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung Aufteilung Ehrenamt/ beruflich im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo @Horstd ! Ergänzend zu den Ausführungen hätte ich noch folgende Frage: Sofern beispielsweise ab dem 01.01.2022 eine berufliche Betreuungsführung ...


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Alt 23.08.2021, 20:40   #11
Forums-Geselle
 
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Hallo @Horstd !

Ergänzend zu den Ausführungen hätte ich noch folgende Frage:

Sofern beispielsweise ab dem 01.01.2022 eine berufliche Betreuungsführung aufgrund einer positiven Prognoseentscheidung durch die zuständige Betreuungsstelle angedacht ist würde demnach die Möglichkeit bestehen, alle Anträge auf Umwandlung von ehrenamtliche in berufliche Betreuungen am 27.12.2021 zu stellen damit ein Eingang bei dem Betreuungsgericht am 30.12.2021 realistisch und eine "Umstellung" ab dem 30.12.2021 - aufgrund des Antragseingang - zu erwarten ist ?

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 24.08.2021, 11:09   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ich verstehe die Frage nicht so recht. Wenn die Betreuungsbehörde heute eine positive Prognoseentscheidung nach § 1897 Abs. 7 BGB abgibt, gilt doch die berufliche Betreuungsführung ab sofort. Ich sehe in dieser Prognose kein zukünftiges Datum (wie im Beispiel den 1.1.2022). Ist bei dem Ganzen der Gedanke dahinter, dass ein anderer Berufsbetreuer zu diesem Datum in Rente geht und der neue an dessen Stelle treten soll? Solche Gedanken kann man haben, aber sowohl die Ablösung des alten Betreuers aus jeder einzelnen Betreuung wie auch die Übetragung an den Neuen dürften sich monatelang hinziehen. Von daher kann es gar keinen künftigen Stichtag geben.

Nein, logisch ist nur: trifft die Behörde (schriftlich) heute die Prognose, dann unverzüglich für alle Betreuungen, die man zu diesem Zeitpunkt „ehrenamtlich“ führt, diesen Antrag auf Statuswechsel stellen.
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Horst Deinert

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Alt 24.08.2021, 15:48   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
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Hallo Horstd !

Genauso ist es, es ist angedacht die entsprechenden Betreuungen mit dem Eintritt in den Ruhestand des derzeitigen Betreuers weiteren Betreuern zu übergeben, daher auch mein Beispiel mit diesem "Stichtag".

An dieser Stelle erneut vielen Dank für deine Auskunft.

Noch eine abschließende Nachfrage zu deinem letzten Absatz:

Wenn aufgrund der Fallgestaltung eine Betreuung von einem ehrenamtlichen Betreuer übernommen worden ist, warum sollte dann dieser Betreute weiterhin auf mich als zukünftigen Berufsbetreuer übergehen ?

Wäre es in diesem Zusammenhang sodann nicht naheliegend, diesen Betreuungsfall durch das Betreuungsgericht zu "entziehen" und einem anderen ehrenamtlichen Betreuer zu übergeben?

Denn sonst wäre dieser Betreuungsfall ja von Anfang an einem Berufsbetreuer übertragen worden.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 24.08.2021, 16:07   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
diesen Betreuungsfall durch das Betreuungsgericht zu "entziehen" und einem anderen ehrenamtlichen Betreuer zu übergeben?
Das ist wahrscheinlich so. Die Unterscheidung ob ehrenamtlich oder BB liegt ja in der "Schwere" des Falls begründet und nicht im Status des Betreuers.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 24.08.2021, 16:19   #15
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Also: dieser „Statuswechsel“ ist, so beschreibt es der BGH selbst, tatsächlich eine neue Auswahlentscheidung. Aber: woher soll denn nun der geeignetere Ehrenamtler auf einmal herkommen? Die stehen ja auch nicht bei der Betreuungsbehörde Schlange. Im Gegenteil: viele Ehrenamtler (familiär oder andere) entdecken ja schnell, dass man für die 400 Euronen pro Jahr richtig arbeiten muss und Ärger mit allen möglichen Leuten hat, dem Heim, dem Amt, dem Rechtspfleger usw. Ubd wollen diese Ehre lieber schnell wieder loswerden. Nicht ohne Grund erfolgt ein Großteil der jährlichen Betreuerwechsel von Ehrenamt in Richtung Berufsbetreuer. Darunter eben auch einige, denen zu Beginn die ehrenamtliche Betreuungsführung aufgenötigt wurde.

Und Michaela: das was du gerade sagtest, sind die wohlfeilen Worte, die die Justizminister immer in Tagungen zur Förderung des Ehrenamtes abseilen. Ob ein Fall einfach oder schwierig war, weiß man erst am Ende. Lässt sich nur selten im Vorneherein prognostizieren.
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Alt 24.08.2021, 16:33   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !

@Michaela Mohr:

Dann müsste man sich tatsächlich überlegen ob man diese ehrenamtlichen Betreuungen bis zu der persönlich festgelegten "genügenden" beruflichen Betreuungsfälle weiterhin bei sich selbst laufen lässt oder den "Statuswechsel" beantragt mit der Möglichkeit, dass diese ehrenamtlichen Betreuungen entzogen und einem anderen ehrenamtlichen Betreuer übergeben werden.

@Horstd:

Der Gedankengang ist absolut nachvollziehbar und - meiner Meinung nach - auch in diesem Zusammenhang durch das Betreuungsgericht folgerichtig.

Sicherlich besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der fehlenden verfügbaren ehrenamtlichen Betreuer die berufliche Betreuungsführung auf den bisherigen und sodann beruflichen Betreuer übertragen wird, genauso kann es in dem Fall der verfügbaren ehrenamtlichen Betreuern eben auch genauso anders herum sein.

Ich denke, egal welche Entscheidung man in dieser Sache trifft, dass es so oder so die Falsche sein wird :-)

Vielen Dank auch an Michaela.

Alexander
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Alt 24.08.2021, 17:56   #17
Moderator
 
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Im übrigen: die wenigsten späteren Berufsbetreuer fangen als echte Ehrenamtler an. Sondern haben sich eigentlich bereits zu Beginn entschieden, das beruflich machen zu wollen.

Und werden durch Betreuungsgericht und -behörde dazu gedrängt, erstmal (bis zu) 10 ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen, manchmal als eine Art Probezeit, manchmal auch aus einem falschen Verständnis, den § 1 VBVG betreffend. Denn bei einem flüchtigen Lesen (und ohne Kenntnis, was § 1897 Abs. 7 BGB - mit seiner Kryptischen Rückverweisung auf § 1 VBVG tatsächlich meint), kann man wirklich auf die Idee kommen, die ersten 10 Betreuungen seien tatsächlich immer ehrenamtlich.

Übrigens kommt das meist mit dem Versprechen, dass, wenn man erstmal den 11. Fall hat, dann auch die ersten 10 in berufliche umgewandelt werden. Das heißt, dass die berufliche Führung von Anfang an klar ist und es nur darum geht, die offizielle Ehrenamtsquote hochzuhalten und vor allem der Justizkasse Geld zu sparen. Das Ganze ist in höchstem Maße unseriös und konnte nur aus dem Machtgefälle aus Angebot und Nachfrage funktionieren, vor allem in den NBL. Das klappt aber inzwischen aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr. Und seine endgültige Abschaffung 2023 ist mehr als überfällig. Übrigens konnte die Zusage ja auch missbraucht werden, um einen Betreuer am langen Arm verhungern zu lassen, indem einfach nie der 11. Fall kam.

Es war ja auch jetzt schon eigentlich nicht möglich, bis zu einem Jahr oder länger ohne Vergütung zu arbeiten - und auch illegal, sogar schon seit 1980 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dass die Arbeitsagentur Arbeitlose, die Berufsbetreuer werden wollen, mit Überbrückungsgeld unterstützt haben, hat die Sache nicht wirklich besser gemacht.

Natürlich gibt es hin und wieder auch die andere Variante: jemand übernimmt eine ehrenamtliche Betreuung aus sozialer Verbundenheit, bevorzugt nach dem Arbeitsleben - und findet Gefallen daran und übernimmt weitere. Daraus kann dann tatsächlich ein Beruf werden (noch bis 2022). Aber der Normalfall ist das nicht.
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Alt 24.08.2021, 20:42   #18
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Zitat:
das was du gerade sagtest, sind die wohlfeilen Worte, die die Justizminister immer in Tagungen zur Förderung des Ehrenamtes abseilen. Ob ein Fall einfach oder schwierig war, weiß man erst am Ende. Lässt sich nur selten im Vorneherein prognostizieren.

Huh, mit dem will ich wirklich nicht in einem Topf landen.*grusel*
Es gibt mit Sicherheit Fälle die die Betreuungsbehörde z.B. als "einfach" einschätzt und sicher auch einschätzen kann. Das wird in der Regel auch offen und ehrlich kommuniziert, genau wie im gegenteiligen Fall.


Das es natürlich hin und wieder zu Fehlprognosen kommt ist eigentlich logisch. Solche "Ausreisser" werden bei uns dann aber auch anstandslos "zurückgenommen" und anders verteilt. Ist dann zwar echt doof für den nachfolgenden BB- aber leider nicht zu ändern.
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Alt 24.08.2021, 20:56   #19
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Moin moin


Es dürfte seit 2020 eine ganze Reihe von Betreuungen gegeben haben, die von Ehrenamtlichen abgegeben und dann von Berufsbetreuern weitergeführt wurden.
Die Ursache dafür ist ganz oft das BTHG gewesen, weshalb die Ehrenamtler nicht mehr bereit waren, sich dumm und dusselig zu arbeiten.
Ich höre zumindest serienweise von Heimen oder Betreuungsstellen, dass dies der Fall, und die "Fluchtwelle" der Ehrenamtlichen noch nicht abgeklungen ist.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 25.08.2021, 07:49   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Ich höre zumindest serienweise von Heimen oder Betreuungsstellen, dass dies der Fall, und die "Fluchtwelle" der Ehrenamtlichen noch nicht abgeklungen ist.
Das ist absolut zutreffend.
Die Frage die sich daraufhin natürlich stellt ist, inwiefern diese Tatsache jemals genau so klar benannt in einer Statistik zur Ehrenamtsgewinnung auftauchen wird.
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