Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögender zahlt Vergütung nicht im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Leute, ich bin ein "Frischling" in der Berufsbetreuung und habe gaaaanz viele, aber zunächst erstmal eine wichtige Frage.
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Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
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Liebe Leute, ich bin ein "Frischling" in der Berufsbetreuung und habe gaaaanz viele, aber zunächst erstmal eine wichtige Frage.
Ich habe einen Vergütungsantrag bei Gericht gestellt. Die Vermögende in eigener Wohnung lebend, hat nach ihrer Aussage "irgendwas vom Gericht erhalten...", was sie zahlen soll. Schreiben ist aber angeblich weg und sie mag sich auch nicht weiter drum kümmern. Was kann ich nun tun? Welche Schritte, Fristen , Wege muss ich einhalten? Ich habe KEINE Vermögenssorge. Lieben Dank. ![]()
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hier der Link: Das hilft in (fast) allen kritischen Betreuer-- Lebenslagen zuverlässig und verständlich weiter. Konkret zu deiner Frage, der Betreute bekommt deinen Vergütungsantrag zugesandt ud hat 10 Tage lang Zeit einen Einspruch gegen die Festsetzung deiner Vergütung zu erheben. Meldet er sich nicht weil ....verloren, verschlampt, Desinteresse usw. dann nützt das nichts, nach angemessener Frist wird die Vergütung festgesetzt. Du kannst dann deinen Betreuten bitten zu überweisen und wirst vielleicht am besten vorsichtig darauf aufmerksam machen dass, wenn nichts erfolgt, du dir eine pfändbare Ausfertigung geben lassen musst/kannst Du hast jetzt leider nichts zu den Hntergründen der Betreuung und deines Betreuten geschrieben. Wenn man diesen Schritt geht/gehen muss weil keine Einsicht herbeizuführen ist dann kann man die Idee das aus dieser Betreuung noch was Gutes werden könnte wohl knicken. Jemand der gezwungen wird etwas zu tun was ihm völlig widerstrebt wird fürderhin kaum kooperativ und zugänglich sein können. Letztlich eine Binsenweisheit. Persönlich würde ich, wenn ich mir das finanziell nur halbwegs leisten könnte vorerst von einer solchen Massnahme Abstand nehmen. Ich würde versuchen Vertrauen aufzubauen, die Hintergründe der Vergütungsregelungen erklären und ein "Klima" herstellen. Eine solche Verweigerungshaltung könnte sich ja auch ändern. Persönlich halte ich es nachgerade für grob verwerflich wenn vermögende Betreute nicht bereits über (ihre)Zahlungspflichten aufgeklärt werden, eigentlich ein Unding. Aus diesem Grund spreche ich dieses Thema selbst sofort bei Beginn der Betreuung von mir aus auch an. Das wäre hier, anstatt erst nach 3 Monaten, der deutlich bessere Weg gewesen. Wenn du die pfändbare Ausfertigung hast, die du sicher bekommst, dann könntest du diese der Bank vorlegen zur Auszahlung. PS: die Überschrift deines Beitrags ist wohl falsch gewählt. Solange du keinen (Festsetzungs-)beschluss hast weisst du gar nicht ober/die Betreute nicht doch zahlen würde. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
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Vielen lieben Dank. Ja, es ist mein erster Vergütungsantrag....Das bedeutet, der Betreute erhält zuerst eine Rechnung vom AG und dann danach automatisch IMMER (?) , falls er nicht widerspricht, einen Festsetzungsbeschluss vom Ag? . Erst, wenn er hierauf nicht reagiert, , also nicht zahlt, kann ich einen Titel bewirken? Und-Wird MIR der Festsetzungsbeschluss AUCH zugesandt oder nur dem Betreuten? Nochmals herzlichen Dank?
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#4 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Als nächstes bekommst du vom AG einen Beschluss der dir deine beantragte Vergütung genehmigt. Diesn gibst du deinem Betreuten und bittest um Überweisung. Zitat:
Nimm es mir nicht übel, du scheinst jetzt mindestens schon drei Monate gerbeitet zu haben ohne dich zuvor über "deine ganz wichtige Frage" informiert zu haben. Das ist schon etwas ....hm ... ungewöhnlich. Deinem Beitrag entnehme ich auch dass dir bisher der Beschluss noch nicht vorliegt. Mein Vorschlag wäre also, du wartest erst mal ab bis du den Beschluss hast und ihn vor allem auch deinem Betreuten vorgelegt hast- dann sehen wir weiter. Super wichtig: lese dich unbedingt und fix ins Betreuungsrechtlexikon ein! |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
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Hallo, hast du denn den AK Vermögenssorge nicht? Mit dem AK kannst du die bewilligte Vergütung doch selbst vom Kto der Betreuten auf deines überweisen. Das ist die ausdrückliche Ausnahme vom Verbot des Insichgeschäftes (§ 181 BGB: Erfüllung einer Verbindlichkeit). Mit dem Vergütungsbeschluss ist der Anspruch verbindlich geworden. Sollte natürlich mit der Betreuten entsprechend kommuniziert werden. Zwangsvollstreckungen gegen eigene Betreute sollte es nicht geben, und wenn überhaupt, nur dann wenn man die VS nicht hat.
Übrigens erhält der vermögende Betreute auch eine Kostenrechnung vom Gericht nach dem GNotKG. Das ist aber nicht die Betreuervergütung, sondern sind die Gerichtskosten (die Tätigkeit des Gerichtes ist nicht kostenlos, siehe unter: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Gerichtskosten). Diese Rechnung geht natürlich an den Betreuer, wenn er den AK VS hat; aber nicht als Schuldner, sondern als dessen gesetzlicher Vertreter.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,984
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
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Jaja.
Dann geht das so: wenn möglich, Überweisungsformular der Bank der Betreuten besorgen, fertig ausfüllen, der Betreuten zur Unterschrift vorlegen, selbst bei der Bank abgeben. Dabei ist die Vermutung, dass kein Onlinebanking im Spiel ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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[QUOTEDann geht das so: wenn möglich, Überweisungsformular der Bank der Betreuten besorgen, fertig ausfüllen, der Betreuten zur Unterschrift[/QUOTE]
Nein, halt! Nicht dass die TN noch verwirrt wird. Dieser Verfahrensschritt ist missverständlich geschildert. Das geht erst wenn der Betreuer den gerichtlichen Beschluss in den Händen hat- was angesichts der Fallschilderung für mich so nicht ersichtlich ist. Kein Betreuer darf gleichzeitig mit seiner Vergütungsabrechnung als nächsten Schritt dem Betreuten den Überweisungsträger vorlegen! Auf gar keinen Fall! |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
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Vielen lieben Dank
Jetzt habe ich Klarheit. Schönen Abend Euch Allen
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
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Ich hatte das so verstanden, dass das Schreiben von dem Anfangs berichtet wurde, der Vergütungsbeschluss war. War es nicht? Natürlich muss dieser erst mal ergangen sein.
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