Dies ist ein Beitrag zum Thema Pauschale für nicht selbst genutzten Wohnraum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Bekomme gerade einen Beschluss des Landgericht Freiburg, der die Zusatzpauschale ablehnt. M.E. eine Fehlentscheidung, denn genau ...
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28.03.2023, 17:53 | #21 | |
Gibt einen aus
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Ort: Bayern
Beiträge: 111
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Zitat:
LG Sabine |
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28.03.2023, 18:14 | #22 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Hallo, inzwischen gibts eine anders lautende Entscheidung des Landgerichtes Hamburg, das die Pauschale in diesem Fall bejaht: https://www.landesrecht-hamburg.de/b.../JURE230041949
Also Antrag nicht ändern!
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.05.2023, 00:55 | #23 |
Gibt einen aus
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Ort: Bayern
Beiträge: 111
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Nachdem ich mich auf das Hamburger Urteil berufen hatte, wurde ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bestellt. Heute kam der Beschluss, meine Pauschale wurde NICHT bewilligt. Der Verfahrenspfleger (Anwalt) hat in seiner Stellungnahme erwähnt, beide Urteile zu kennen, seiner Meinung nach aber das erste Urteil aus Freiburg zutreffender sei und die Pauschale daher nicht gerechtfertigt bei Auflösung von Mietwohnungen.
Ich hab beschlossen es gut sein zu lassen - und lieber die geringere Vergütung zu nehmen, als mit den Rechtspflegern zu streiten - LG Sabine |
06.05.2023, 01:48 | #24 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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Die Entscheidung nicht zu streiten finde ich schade.
Meiner Erfahrung nach haben Rechtspfleger auch kein Problem damit wenn man gegen ihre Entscheidungen in die Beschwerde bzw. Erinnerung geht. Das Problem wird ja jetzt nicht dadurch gelöst das es nicht weiter entschieden wird.
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06.05.2023, 08:56 | #25 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Man sollte Rechtsmittel einlegen, damit man das Problem nicht nochmal hat...
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28.05.2024, 08:32 | #26 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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BGH entscheidet positiv!
BGH, Beschluss vom 10. April 2024 - XII ZB 559/23 -
Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu. Anmerkung: der BGH widerspricht also dem Landgericht Freiburg und gibt dem Landgericht Hamburg recht. Die Pauschale von 30 € / mtl gibts aber nur, wenn keine Mittellosigkeit vorliegt. Bei sowas rächt sich, wenn man wie Sabine #23 kein Rechtsmittel eingelegt hat. Ist ein Beschluss rechtskräftig, gibts keine Abänderung mehr, da nützt dann auch der BGH-Beschluss nichts.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (28.05.2024 um 10:14 Uhr) |
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