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Pauschale für nicht selbst genutzten Wohnraum

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pauschale für nicht selbst genutzten Wohnraum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HorstD Diskutiert wurde nur über den Ehegatten. Die Annahme war wohl, dass E üblicherweise gemeinsam im Mietvertrag ...


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Alt 24.07.2020, 15:07   #11
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Diskutiert wurde nur über den Ehegatten. Die Annahme war wohl, dass E üblicherweise gemeinsam im Mietvertrag drinstehen und daher nach dem
Auszug des Betreuten vom Ehegatten alleine weitergeführt wird. Ob das praxisnah ist, ist eine ganz andere Frage. Ich gehe davon aus, dass sonstige Dritte nicht unter die Ehegattenausnahme fallen.

Sehr interessant von dir dies zu lesen.



Ich habe nun einen Vergütungsbeschluss erhalten, in dem die Pauschale von 30 € nicht festgesetzt wurde. Die Begründung lautet, dass der Lebensgefährte dem Ehegatten gleich gestellt sei. Es sei daher kein zusaätzlicher Regelungsbedarf gegeben.
DieNeue ist offline  
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Alt 24.07.2020, 21:07   #12
Moderator
 
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FALLS ein zusätzlicher Arbeitsaufwand besteht (und glaubhaft gemacht werden kann), Erinnerung einlegen (Frist 2 Wochen). Denn dann würden ungleiche Sachverhalte fälschlicherweise gleich behandelt.
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Horst Deinert

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Alt 04.09.2021, 07:10   #13
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Ich greife den Thread nochmal auf: ich soll ein Mehrfamilienhaus verkaufen. Einziger Aufgabenbereich. Betreuter wohnt im Heim. Kann ich hier die Zusatzpauschale geltend machen? Ertrag aus dem Verkauf soll zur Deckung der Heimkosten verwendet werden. Gilt der Fall als vermögend?
Just ist offline  
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Alt 04.09.2021, 07:58   #14
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Hallo, wenn dem Hausverkauf keine massiven Hindernisse im Weg stehen, ist es verfügbares Vermögen nach § 90 SGB XII. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Abwicklung eines Hausverkaufs immer ein wenig Zeit erfordert, weil ja diverse Stellen beteiligt werden müssen (Notar, Rechtspfleger Betreuungsgericht, Finanzamt, rechtspfleger Grundbuchamt und meist auch ein Gutachter).
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Alt 04.09.2021, 08:06   #15
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, wenn dem Hausverkauf keine massiven Hindernisse im Weg stehen, ist es verfügbares Vermögen nach § 90 SGB XII. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Abwicklung eines Hausverkaufs immer ein wenig Zeit erfordert, weil ja diverse Stellen beteiligt werden müssen (Notar, Rechtspfleger Betreuungsgericht, Finanzamt, rechtspfleger Grundbuchamt und meist auch ein Gutachter).
Und wie sieht es mit der Zusatzpauschale aus? Ich verkaufe ja "nur" das Haus. Kann ich die trotzdem beantragen?
Just ist offline  
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Alt 04.09.2021, 16:34   #16
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Im § heißt es, dass die Verwaltung obliegen muss. Das kann tatsächlich zweifelhaft sein, obwohl der Verkauf sicher dazu gehört. Gibts für alles andere einen weiteren Betreuer?
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Alt 04.10.2021, 07:44   #17
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Ich klinke mich nochmal ein....
Betreuung übernommen, als B bereits stationär im Heim war.Wohnung wurde dann aufgelöst und gekündigt. Für diesen Zeitraum habe ich die Zusatzpauschale ( Wegen der Wohnung ) beantragt ( B ist vermögend ). Rechtspfleger lehnt ab, mit der Begründung, diese Pauschale gibt es nur, wenn B über Wohnraum verfügt, der fremd genutzt wird.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 05.10.2021, 07:43   #18
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Fremdnutzung ist Quatsch. Davon steht nichts in § 5a VBVG. Sondern nur, dass es nix gibt, wenn der Ehegatte weiter dort wohnt. Also die Alternativen sind: jemand anders wohnt dort oder eben niemand. Etwas anderes wäre unlogisch. Hätte der Gesetzgeber die Pauschale nur bei vermietetem Wohnraum gewollt, hätte er eine Formulierung wie in § 1907 Abs. 3 BGB gewählt. Ich war außerdem Mitglied der Arbeitsgruppe beim BMJ, die sich -auch- um die Änderungen gekümmert hat. Tatsächlich war das Erfordernis einer Vermietung nie Thema.
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Geändert von HorstD (05.10.2021 um 09:41 Uhr)
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Alt 01.09.2022, 21:32   #19
Forums-Azubi
 
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Ich muss das gerade wieder aufgreifen


Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hätte der Gesetzgeber die Pauschale nur bei vermietetem Wohnraum gewollt, hätte er eine Formulierung wie in § 1907 Abs. 3 BGB gewählt.



Heute sprache ich mit meiner RPfl, die sagte, sie liest sich gerade ich Urteile etc. ein, zur Frage, ob mein Vergütungsantrag korrekt sei.


Mein B. wohnte ca. 4 Monate im Heim - wollte nach Hause, dann doch nicht, dann wieder... Ich habe das Haus gehalten. Er ist dann wieder zurück und wohnt dort.


In der Zeit habe ich - irgendwie selbstverständlich - die Pauschale angesetzt.


Die Rpfl. hat mir ein paar aktuelle Urteile genannt, die eben eine "Fremdnutzung" voraus setzen (Leider mündlich, habe keine Doku)

Ich kann bis morgen meine Begründung / meine Quellen für meine Auslegung einreichen. Bisher war mir überhaupt nicht klar, dass es hier eine Auslegung gibt...


Ich würde den originalen Text des Gesetzesentwurfs anbringen.
Habt Ihr noch Ideen?


Ich mag mich ehrlich gesagt nicht wegen den 30*x gar streiten und würde gern einfach Sicherheit bei meinen Rechnungen wollen.
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Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat
(Capote)
dieARS ist offline  
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Alt 02.09.2022, 13:33   #20
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Das können eigentlich nur Beschlüsse sein (keine Urteile, die gibts hier nicht), die andere Sachverhalte betreffen und bei denen die Rechtspflegerin meint, dass sie passen. Lass dir Kopien geben oder zumindest Ort und Aktenzeichen. Dann kann ich bei Juris nachsehen.
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