Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung aus Staatskasse trotz kapitalbildender Lebensversicherung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ein relativ neuer Betreuter von mir hat krankheitsbedingt Probleme mit dem Gedächtnis und hat deshalb mich zur Seite ...
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19.11.2020, 17:08 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 13
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Vergütung aus Staatskasse trotz kapitalbildender Lebensversicherung?
Hallo zusammen,
ein relativ neuer Betreuter von mir hat krankheitsbedingt Probleme mit dem Gedächtnis und hat deshalb mich zur Seite gestellt bekommen. Die Betreuung an sich ist sehr entspannt und angenehm. Ich achte auf rechtzeitige Antragsstellungen zu stellen und habe ein wenig Behördenkorrespondenz zu erledigen. Alles aber wirklich entspannt und sehr angenehm. Neulich ist ihm nun eingefallen, dass er im Keller noch einen Finanz-Aktenordner liegen hat. In dem tat sich nun eine kapitalbildende Lebensverischerung auf, mit einem momentanen Rückkaufswert von ca 30.000€ Meine erste Recherche ergab nun, dass er diese wohl einzusetzen hat um mich zu vergüten. Ich muss gestehen, auch wenn es finanziell natürlich lukrativ ist, mag ich diese Vergütungsverhältnisse nicht besonders, bei denen mich am Ende meine Betreuten selbst bezahlen müssen. Für mich entsteht dadurch eine Arbeitsbeziehung, die auch immer durch Anspruchsdenken auf Seiten der Betreuten gekennzeichnet ist und nicht selten mehr Diskussionen und deutlich mehr Aufwand als nötig mit sich bringt. Meine Frage ist eigentlich ob es irgendwelche Tipps gibt, wie ich nun beim Vergütungsantrag evtl. eine Vergütung aus der Staatskasse durchkriege: Bspw. nachträglich einen Verwertungsausschluss in die Versicherung einbauen lassen (hat damit jemand Erfahrung?) oder irgendwie Härte- oder Einzelfall begründen? Die finanziellen Fakten des Betreuten wären zur Zeit: Girokonto: 5.000€ Riesterrente(beitragsfrei gestellt): 10.000€ Lebensversicherung(beitragsfrei gestellt): 30.000€ aktueller Rückkaufswert 42.000€ bei Ablauf in 7 Jahren Einkommen: EU-Rente und Wohngeld ca. 800€ monatlich Vielen Dank für den ein oder anderen Tip im Voraus. Beste Grüße Rouven |
20.11.2020, 16:08 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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An sich muss die LV verwertet werden.
Das Vermögen muss dann nicht verwertet werden, wenn dies für den Betreuten eine besondere Härte darstellt, insbesondere eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde: BayObLG FamRZ 2002, 416 = NJW-RR 2001, 1515. Im Einzelfall wurde diese Ausnahme verweigert bei einem Betreuten mit einem Barvermögen von rund 37.000 Euro und laufender Rente von über 1.000 Euro: LG Koblenz FamRZ 2006, 647
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.11.2020, 15:53 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.08.2020
Beiträge: 13
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Danke für deine Antwort Horst.
Gruß |
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lebensversicherung, vergã¼tung, vermã¶gen |
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