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Vergütung aus Staatskasse trotz kapitalbildender Lebensversicherung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung aus Staatskasse trotz kapitalbildender Lebensversicherung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ein relativ neuer Betreuter von mir hat krankheitsbedingt Probleme mit dem Gedächtnis und hat deshalb mich zur Seite ...


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Alt 19.11.2020, 17:08   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.08.2020
Beiträge: 13
Standard Vergütung aus Staatskasse trotz kapitalbildender Lebensversicherung?

Hallo zusammen,


ein relativ neuer Betreuter von mir hat krankheitsbedingt Probleme mit dem Gedächtnis und hat deshalb mich zur Seite gestellt bekommen.
Die Betreuung an sich ist sehr entspannt und angenehm. Ich achte auf rechtzeitige Antragsstellungen zu stellen und habe ein wenig Behördenkorrespondenz zu erledigen. Alles aber wirklich entspannt und sehr angenehm.


Neulich ist ihm nun eingefallen, dass er im Keller noch einen Finanz-Aktenordner liegen hat.

In dem tat sich nun eine kapitalbildende Lebensverischerung auf, mit einem momentanen Rückkaufswert von ca 30.000€



Meine erste Recherche ergab nun, dass er diese wohl einzusetzen hat um mich zu vergüten. Ich muss gestehen, auch wenn es finanziell natürlich lukrativ ist, mag ich diese Vergütungsverhältnisse nicht besonders, bei denen mich am Ende meine Betreuten selbst bezahlen müssen.
Für mich entsteht dadurch eine Arbeitsbeziehung, die auch immer durch Anspruchsdenken auf Seiten der Betreuten gekennzeichnet ist und nicht selten mehr Diskussionen und deutlich mehr Aufwand als nötig mit sich bringt.



Meine Frage ist eigentlich ob es irgendwelche Tipps gibt, wie ich nun beim Vergütungsantrag evtl. eine Vergütung aus der Staatskasse durchkriege:


Bspw. nachträglich einen Verwertungsausschluss in die Versicherung einbauen lassen (hat damit jemand Erfahrung?)

oder
irgendwie Härte- oder Einzelfall begründen?


Die finanziellen Fakten des Betreuten wären zur Zeit:


Girokonto: 5.000€
Riesterrente(beitragsfrei gestellt):

10.000€

Lebensversicherung(beitragsfrei gestellt):
30.000€ aktueller Rückkaufswert
42.000€ bei Ablauf in 7 Jahren

Einkommen: EU-Rente und Wohngeld ca. 800€ monatlich



Vielen Dank für den ein oder anderen Tip im Voraus.

Beste Grüße


Rouven
Strubeze ist offline  
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Alt 20.11.2020, 16:08   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

An sich muss die LV verwertet werden.

Das Vermögen muss dann nicht verwertet werden, wenn dies für den Betreuten eine besondere Härte darstellt, insbesondere eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde: BayObLG FamRZ 2002, 416 = NJW-RR 2001, 1515. Im Einzelfall wurde diese Ausnahme verweigert bei einem Betreuten mit einem Barvermögen von rund 37.000 Euro und laufender Rente von über 1.000 Euro: LG Koblenz FamRZ 2006, 647
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.11.2020, 15:53   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.08.2020
Beiträge: 13
Standard

Danke für deine Antwort Horst.


Gruß
Strubeze ist offline  
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Stichworte
lebensversicherung, vergã¼tung, vermã¶gen


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