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Soziologie Studium - welche Vergütungseinstufung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Soziologie Studium - welche Vergütungseinstufung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Naja @Carlos - vorweg natürlich sicherheitshalber freue ich mich wirklich über jeden Kollegen der bislang "unberührt" in Gruppe C gelandet ...


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Alt 28.01.2021, 09:21   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Naja @Carlos - vorweg natürlich sicherheitshalber freue ich mich wirklich über jeden Kollegen der bislang "unberührt" in Gruppe C gelandet ist- aber so ganz kann ich dir da nicht beistimmen.


Soziologie heisst: Je mehr wirtschaftliche und soziale Probleme in einer Gesellschaft sichtbar werden, desto wichtiger wird soziologisches Fachwissen, um Erklärungsansätze zu gewinnen und Strategien zu entwickeln, wie diese Probleme analysiert und bearbeitet werden können.
Sozusagen eine übergeordnete, vor allem eher theoretische Forschungsinstanz. Es geht dabei um die Untersuchung einer Gesellschaft als Ganzes. Stelle dir mal Herrn Adorno als Betreuer vor- das würde wohl nichts geworden sein.


Die Frage warum Psychologen als Betreuer in Stufe C sind erübrigt sich meiner Meinung nach und BWL`er bekommen mit Sicherheit die hochkarätigen Finanzfälle aufgedrückt. (Die gibt es ja auch) Das zurecht denn dabei ist ein "normaler" Betreuer mit Sicherheit völlig fehl am Platz.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.01.2021, 12:13   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Zitat:
Zitat von Mousen Beitrag anzeigen
Entgegen allen Vorrednern:

Landgericht Würzburg, Beschluss vom 26.07.2010, 3 T 272/10:

Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Fachkenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen. Notwendig ist insoweit nicht, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken. Vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus. Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft."

Ich bin Soziologe und seit 21 Jahren in Vergütungsstufe 3.

Will da kein Wasser in den Wein kippen - und will dem Betreffenden auch nicht unterstellen, ein schlechter Betreuer zu sein; aber: heutzutage wäre eine solche Entscheidung nicht mehr denkbar. Seit 2009 hat der BGH das letzte Wort bei den Einstufungsentscheidungen, und ist da knallhart. Offensichtlich gibt es dort in Würzburg ein Gentlemen-Agreement, die Sache nicht vor den BGH zu treiben, und offenbar halten sich auch die Bezirksrevisoren - natürliche Gegner der Berufsbetreuer - daran. So was ist wohl nur in Bayern denkbar, nicht in den ehemaligen Preußengebieten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.01.2021, 16:28   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Stelle dir mal Herrn Adorno als Betreuer vor- das würde wohl nichts geworden sein.

....wobei BWLer oder Banker dieser Größenordnung (Namen nenne ich bewusst keine) m.E. nicht unbedingt tauglicher erscheinen. Immerhin verfügte Herr Adorno über herausragende Kenntnisse über die Gesellschaft und dürfte - wie alle Soziologen - im Schriftlichen bzw. Argumentieren und Formulieren eine Klasse für sich gewesen sein. Keine schlechte Voraussetzung für den Betreuerberuf. Ungeachtet dessen haben Soziologen (ich selbst bin "nur" Sozialarbeiter) im Studium auch viel mit Mathematik bzw. Statistik zu tun und stehen diesbzüglich den BWLern nur wenig nach. Auch die können gut mit Zahlen und Zahlenkolonnen umgehen.

Und auch die BWLer dürften - wie der gemeine Sozialarbeiter auch - wenn es um brenzlige finanzielle Angelegenheiten (z.B. Steuersachen) geht, an echte Fachleute delegieren.


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)

Geändert von carlos (28.01.2021 um 16:38 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 01.02.2021, 17:54   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 52
Standard

Ich studiere inzwischen im Fernstudium im 5 Semester an der WINGS in Wismar Berufsbetreuer mit Bachelor-Abschluss. Geht gut berufsbegleitend.

Bin selber von 2 auf 1 heute von B nach A runtergestuft worden, weil meine Ausbildung im Kern nichts mit Betreuungen zu tun hatte. Habe das Studium mit meinem Bezirksrevisor vorher besprochen, der erst durch mich auf dieses Studium aufmerksam wurde. Das berechtigt definitiv zur Stufe C, da alle Inhalte (Recht, Sozialrecht, Unterbringung, Case Management; Ethik usw.) auf Betreuungsinhalte abgestimmt ist.

Kosten ca. 12.000 Euro in den 3,5 Jahren (7 Semester), Abschluss Bachelor of Arts, also quasi ein Diplom Betrufsbetreuer oder auch Berufsbetreuer B. A.

Lohnt sich meiner Meinung nach für alle Anfänger. Hat mir in meinen knappen drei Jahren Berufsbetreueralltag schon oft geholfen.
torstenkarsten ist offline  
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