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Welche Vergütungsstufe bei BEW-ler?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Vergütungsstufe bei BEW-ler? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Eine gute Freundin von mir und ich diskutierten kürzlich, ob sie eine berufliche Veränderung hin zum Berufsbetreuer anstreben kann. ...


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Alt 27.01.2021, 20:09   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard Welche Vergütungsstufe bei BEW-ler?

Hallo!
Eine gute Freundin von mir und ich diskutierten kürzlich, ob sie eine berufliche Veränderung hin zum Berufsbetreuer anstreben kann.


Sie ist gebürtige Polin, mitlerweile aber Deutsche und arbeitet seit 11 Jahren im Suchtbereich eines BEW-Vereines u.a. als Leiterin eines kompletten Hauses im betreuten Wohnen.


Sie hat u.a. eine nicht abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester und ihr polnischer Studienabschluss Sozialarbeit wurde hier damals nicht anerkannt.


Welche Möglichkeit hätte sie, mit ihrer Vita möglichst hoch eingestuft zu werden bzw. wie hoch schätzt ihr die aktuell mögliche Eingruppierung?


Habt eine schöne Woche!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 28.01.2021, 11:17   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
Standard

Was ist BEW - ich kenne nur die Abkürzung ABW - ambulant betreutes Wohnen?

Zur Frage selbst: wird man vorher nicht beantworten können. Das ergibt sich erst im Zweifelsfall im Streit vor dem landgericht - oder sogar dem Bundesgerichtshof.

Auf jeden Fall wäre gut, wenn eine Anerkennung des Sozialarbeitsabschlusses vorher noch mal versucht würde. Inzwischen gehört Polen ja zur EU, vielelicht ist das jetzt einfacher

Direkte Entscheidungen zu einer solchen Konstellation gibts mW nicht. Bei einem Juristen, der in der Türkei studiert hat, würde das Studium jedenfalls nicht anerkannt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.01.2021, 12:26   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Was ist BEW
ist gleich: Betreutes Einzel Wohnen
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.01.2021, 20:16   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 53
Standard

Bei uns fragt das Betreuungsgericht den Bezirksrevisor des Landgerichts nach Einstufung.

Das wird gemacht, da es mal "unangenehme" Überaschungen für die Betreuer gab.
Vielleicht kann Deine Bekannte beim hiesigen AMtsgericht anfragen und um Klärung bitten?


VG aus dem Norden
__________________
Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat
(Capote)
dieARS ist offline  
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