Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Einordnung Heim oder andere andere Wohnform Wohngemeinschaft/ Wohngruppe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einordnung Heim oder andere andere Wohnform Wohngemeinschaft/ Wohngruppe im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine Betreute in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit (leichter) Behinderung. Es erfolgt Nachmittags stundenweise eine sozialpädagogische Betreuung. Einen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 28.01.2021, 22:54   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 61
Standard Einordnung Heim oder andere andere Wohnform Wohngemeinschaft/ Wohngruppe

Ich habe eine Betreute in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit (leichter) Behinderung. Es erfolgt Nachmittags stundenweise eine sozialpädagogische Betreuung. Einen pflegerischen Bedarf gibt es nicht. (kein Pflegegrad). Der Träger der sozialpädagogischen Leistungen ist auch der Vermieter ( großer Träger).

Jetzt fragt das Amtsgericht zur Einordnung in "andere Wohnformen", ob eine 24 h Betreuung erfolgt (nein) und ob der Pflegedienst frei wählbar ist. Einen Pflegedienst gibt es nicht, aber die sozialpädagogische Betreuung ist wohl eher nicht frei wählbar.

Gilt so eine Wohnform vergütungstechnisch als Heim oder als andere Wohnform? Was ist ist mit ähnlich gelagerten Wohngruppen für Kinder/ Jugendliche (hatte eine Betreute 18 jährige dort - mit 24 h Betreuung)?

LG
Landkarte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2021, 15:01   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo, wenn keine 24-Stunden-Betreuung stattfindet, erübrigen sich die weiteren Fragen. Denn um als Heim zu gelten, müssen alle in § 5 Abs. 3 VBVG genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Bitte solche Art Fragen besser im offenen Bereich stellen: Rechtsfragen/Vergütung.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2021, 23:19   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Hallo, wenn keine 24-Stunden-Betreuung stattfindet, erübrigen sich die weiteren Fragen. Denn um als Heim zu gelten, müssen alle in § 5 Abs. 3 VBVG genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Frage interessiert mich auch. In vielen betreuten Wohngemeinschaften ist das Betreuungspersonal zwar nur stundenweise anwesend, aber es gibt rund-um-die Uhr eine Rufbereitschaft. Ist die Rufbereitschaft ausschlaggebend?
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2021, 12:50   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Diese Frage interessiert mich auch. In vielen betreuten Wohngemeinschaften ist das Betreuungspersonal zwar nur stundenweise anwesend, aber es gibt rund-um-die Uhr eine Rufbereitschaft. Ist die Rufbereitschaft ausschlaggebend?
Das ist gerichtlich mW bisher nicht geklärt. Ich befürchte aber, dass das reicht (jedenfalls dann, wenn das keine reine Telefon-Hotline ist, sondern jedenfalls im Bedarfsfall dann auch jemand erscheint).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39