Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
hast du dir egentlich mal die Mühe gemacht alle Links aus dem Beitrag #4 anzuklicken.
Da findest du auch ...
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#11 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,909
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Hallo,
hast du dir egentlich mal die Mühe gemacht alle Links aus dem Beitrag #4 anzuklicken. Da findest du auch z.B. dies: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Stundensatz Dort dürfte ein Großteil deiner Frage schon beantwortet sein.
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#12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Hi agw,
ich verstehe das so, dass es für jeden Fall separat betrachtet wird. Sollte ich mich irren, bitte ich um Erläuterung. Wegen dem Studium und den Kosten im vorherigen Beitrag muss ich mich entschuldigen, ich war im falschen Link drin. Die Kosten und ETS sind auf 3,5 Jahre gleich der anderen Studiengänge. Grüße Geändert von NeuerBetreuer (05.02.2021 um 12:24 Uhr) |
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#13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Wieder möchte an dieser Stelle nachhaken. Ich habe gerade mit der Beck Fernkursakademie telefoniert. Diese haben mir mitgeteilt, dass dieser Studiengang
https://www.beck-fernkurse.de/berufs...hulzertifikat/ an Berliner Amtsgerichten für die Vergütungsstufe C anerkannt wird. Dann wäre das doch meine erste Wahl. Es wird Bezug genommen auf folgende Rechtsprechung. ich werde dennoch versuchen einen Rechtspfleger zu kontaktieren und mir da zusätzliche Gewissheit holen um eine Entscheidung treffen zu können. https://dejure.org/dienste/vernetzun...20ZB%2086%2F16 |
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#14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,484
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Bevor man sich irgendwo verbindlich anmeldet, erkundigt man sich beim Veranstalter natürlich nach konkreten Gerichtsentscheidungen (sind ja sozusagen Referenzen). M.W. gab es mal bei Beck eine kurze Reihe, die der BgH nicht anerkannt hat -woraufhin Änderungen vorgenommen worden sein sollen. Aber das im Einzelnen kann dir nur der Veranstalter selbst - schriftlich! - geben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Ja das hat der Veranstalter getan- wenn auch formlos und ohne näher darauf schriftlich einzugehen - nur mit dem puren Verweis auf den Link, den ich in Post 13 eingefügt habe.
Richtig die Reihe betraf den Kurs mit nur 36 ETS und somit nicht ausreichend. Die ETS betragen nun 96 - immer noch weniger als ein ordentliches Studium mit 180 ETS. |
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#16 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
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Hat jemand im Forum konkrete Erfahrungen mit einem der von @HorstD genannten oder auch anderer Angebote?
Die Fragen von @NeuerBetreuer dazu und die (teilweise selbst) gegebenen Antworten waren für mich hilfreich. Vielen Dank an Euch beide! |
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#17 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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@Einwilligungsvorbehalt
Nichts zu danken, sollen die Fragen uns alle doch weiterbringen. Eine Sache möchte ich interessanterweise noch anmerken. Beim Telefonat mit der Beck Akademie habe ich mich zuerst für den von Horst im Post 4 verlinkten Bachelor Studiengang ausgesprochen, wurde jedoch von der Mitarbeiterin selbst, davon abgebracht, indem sie mir den viel günstigeren und kürzeren Lehrgang mit Hochschulzertifikat "ans Herz gelegt hat" Hier war ich sehr überrascht, dass ihr Ratschlag zu der monetar günstigeren Variante tendiert auch mit der Begründung, dass dieser ausreicht um in die höhere Stufe eingegliedert zu werden. Ich bin davon ausgegangen, dass die Fernakademie ja in erster Linie verdienen möchte, umso überraschter über den Ratschlag... In Bezug auf die vorher genannte Rechtssprechung wird ja auf den Curator de Jure Studiengang auch mit 96 ETS verwiesen und wie in Post 4 geschrieben, wird dieser akzeptiert für eine Hochsteinstufung. Jetzt gilt es nur noch herauszufinden ob der Lehrgang aus Teggendorf und die Beck Variante mit Zertifikat identisch sind von Inhalt, Workload etc. |
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#18 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
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Die Deggendorfer fahren einen deutlich höheren Aufwand. Mit den Studienwochen ist es ja schon ein halbes Präsenzstudium mit illustren Dozenten (wenn wir annehmen, dass die das wirklich selbst halten). Das führt aber auch beim Studierenden zu einem deutlich höheren Aufwand...
...aber wenn es dadurch intensiver wird, man durch die bessere soziale Bindung besser dranbleibt, einen richtigen B.A. hat und nicht nur ein Hochschulzertifikat, man sich ein Dutzend Fortbildungen spart, dann... Es ist natürlich auch die Frage, was für ein Lerntyp man ist. Mit einer neuen Broschüre jeden Monat allein am Schreibtisch kommt nicht jeder klar. Gibt es das Steinbeis-Angebot in Berlin eigentlich wirklich bzw. immer noch? Ich finde das nur in irgendwelchen Suchmaschinen, aber auf der Website selbst taucht nur Social Management Vertiefungsrichtung Healthcare Services auf und kein Social Management - Schwerpunkt Betreuung und Vormundschaft. (Vielleicht musste das aufgegeben werden, weil es keinen englischen Namen dafür gibt? ![]() |
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#19 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 400
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#20 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 294
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Bei den Deggendorfern hat man ja gerade keinen B.A., sondern eben bloß ein Hochschulzertifikat ("Curator de jure"), daher finde ich das keinesfalls gleichwertig mit einem Studiengang (auch wenn es für die 3. Vergütungsstufe taugt). Man darf halt nichts anderes damit machen wollen als Betreuer sein.. |
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hospitation, vergã¼tungsstufe, weiterbildung |
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