Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Just
... und keiner hat Interesse, sich diesen Geldhahn durch schlechte Noten, Abschlüsse etc. kaputt zu machen. ...
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#21 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
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Aber in 2 der 3 angesprochenen Ausbildungen geht es gerade um staatliche Hochschulen. Und in einer Variante ist es auch kein Bachelor. Also wenn wir vorhaben, das Niveau zu steigern, warum fangen wir damit nicht gleich in dieser Diskussion an? |
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#22 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Wie jedoch andere in vorherigen Posts bereits geschrieben hatten, sind in den anderen Studiengängen viele nicht den Betreuer betreffend relevante Inhalte. Aber ich für mich persönlich suche nach der bestmöglichen und gleichzeitig nach der günstigen Option, um mir Wissen anzueignen und dabei noch meine spätere Vergütung diesbezüglich anzupassen. |
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#23 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 400
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Von einem staatlichen Studium möchte ich hier nicht reden. Da muss man dann wirklich schauen, ob es für die Vergütungsstufe C passt vom Curriculum. |
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#24 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,974
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Moin moin
Nur zur Erinnerung: In dieser Diskussion geht es ausschließlich darum, welcher Abschluss an welcher Einrichtung zu einer Einstufung in die Vergütungsgruppe C führt. Das ist eine rein formalistische Kiste, bei der ein Gesetz von Leuten geschrieben wurde, die allesamt mit diesem Problem niemals selber in Berührung kommen werden. Deshalb gibt es da wohl auch so viele Fragen und Unklarheiten... Bei dieser Diskussion geht es definitiv nicht darum, ob und nach welcher Ausbildung man ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin - und das bitte auch noch ein*e gut*e - ist. Inzwischen sollten alle die sich dafür interessieren gemerkt haben, dass die rechtlich Betreuung ein extrem weites Feld ist, in dem ein so breit gestreutes Wissen notwendig ist, dass man das nicht in einem Studienfach unterbringen kann. Die Versuche, es doch als Studiengang anzubieten, reduzieren rechtliche Betreuung auf ein paar formale Einzelheiten, die zwar hilfreich sind, aber keinesfalls das ganze Spektrum abdecken können. Das ist im Prinzip OK, aber mehr kann man auch nicht erwarten. Die Fähigkeit mit Menschen absolut aller Art (damit meine ich nicht nur die Betreuten sondern auch die Angehörigen, Behördenangestellten, Richter, Rechtspfleger, Ärzte, Pflegepersonal Nachbarn, Vermieter etc.) umgehen zu können, wird in den Studienabgeboten nicht vermittelt. Ebensowenig die Fähigkeit, sich in andere Personen hineinzuversetzen und vom eigenen Denken und handeln zu abstrahieren, um Herauszufinden, was die Betreuten wünschen/benötigen und ob das was man dann tut auch die gewünschte/benötigte Wirkung hat (und nicht nur das ist, was man selber meint, dass es das Beste für die Betreuten wäre). So ein Studium "rechtliche Betreuung" ist ein Studium, wie jedes andere auch: Man lernt einen Grundstock, aber der große Schock kommt in der Praxis. Die sieht auf einmal ganz anders aus. Reduziert die Diskussion praktischerweise nur auf meine ersten drei Absätze und behaltet den Rest lieber im Hinterkopf. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#25 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Im Gegensatz zu denen die als BB anfangen und nach 4 Monaten fragen: äh, was verdiene ich eigentlich als BB, ist der Thread natürlich sinnvoll und absolut berechtigt. Auf der anderen Seite stolpere ich wirklich über den Eingangssatz des Thread und mir stellt sich natürlich die Frage, warum will jemand unbedingt BB werden? Und warum gibt es keine anderen Beiträge zu der ganzen Thematik wie "nur" der spätere Verdienst? Das erscheint mir so einseitig wie beim Lesen der Weiterbildungen/Ausbildungen der Umgang mit dem Begriff des "Berufs" als BB. Da hat das Institut völlig übersehen, dass es den Beruf gar nicht gibt sondern nur die Tätigkeit als ...... (bis jetzt) Der Thredstarter fragt hier nach Rat und Empfehlungen wie die angenommene Vergütungsstufe von A nach B kommen könnte was letztlich auch ein Witz ist. Agw hatte das bereits angerissen- ohne Resonanz bisher. Er hat recht mit seinem Einwurf- wenn man sich schon auf den Weeg begibt zu einem anderen Tätigkeitsfeld dann sollte man nicht aus den Augen verlieren dass jeweils der mit Sicherheit höchst dotierte Abschluss anzustreben ist. Selbst mit 44 Euro in Klasse C sind wir hoffnungslos unterbezahlt- z.B. im Gegensatz zum BeWo mit 69 Euro die Stunde. (ja, ja, die Rückstellungen, Immobilien bla, bla) Wenn man sich also wirklich auf den Weg zu einer neuen Tätigkeit macht gehört dazu noch eine Menge anderes als nur der nächst erreichbare (mittlere) Verdienst. Der, unabhängig von der Einstufung als erstes immer nur unregelmässig und unzuverlässig kommt. Das wäre das nächste monetäre Kapitel in der Finanzdiskussion. Von den eigentlichen Arbeitsinhalten ganz zu schweigen, es geht (wie man gerade hier im Forum deutlich nachlesen kann) nicht immer nur um nette hilflose alte Omis. |
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#26 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Guten Morgen @Michaela,
doch doch, es gibt Resonanz. Ich nehme mir alle Beiträge zu Herzen und bin ja bereits auf der Suche nach der für mich besten Entscheidung um mich nach Beginn der Betreuungsarbeit Weiterzubilden. Ich arbeite mit Berufsbetreuern im Rahmen meines Besuchsdienstes zusammen und habe dadurch Berührungspunkte. Selbstverständlich nicht die komplette Einsicht und ich habe noch sehr viel zu lernen. Wenn alles klappt darf ich ab dieser Woche hospitieren und freue mich darauf. Jedoch hoffe ich, das die Stärken, die ich aus meiner vorherigen Berufserfahrung und den Eigenschaften die ich mir angegeignet habe, wie beschrieben die Grundlage bilden um die hier im Forum oft angesprochenen schwierigen Tatsachen des Berufs ordentlich zu meistern und dann jeden Tag noch eine Schippe draufzulegen. Selbstständigkeit ist immer auch ein Stück learning by doing. Das ich mir die fachlichen Kenntnisse aneignen muss, um bestmöglich für meine Betreuten da sein zu können, sollte selbstverständlich sein, ist jedoch pures lernen, aneignen und mitdenkend nutzen und dieses dann auch verinnerlichen. Die Herausforderung besteht unter anderem in der individuellen Fallbearbeitung, den alltäglich wechselnden Menschen mit jeweils anderen Wünschen und Bedürfnissen und Schwierigkeiten und Besonderheiten. Ich für meine Person bin motiviert und möchte diese Herausforderungen meistern. Ich mache mir keine Illusionen über entspannte Arbeit, aber das spornt mich auch an. Die Vergütung muss ich im Auge behalten, um meine Familie damit ernähren zu können, möchte ich die Arbeit des Betreuers in Vollzeit machen. C ist auf jedenfall sinnvoll. Jetzt noch im Einklang mit einem berufsbegleitendem Studium neben meiner Arbeit als Betreuer und ich bin zufrieden. Gruß |
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#27 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 400
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Das kann ich zu 100% unterstreichen. Man sollte das Fachwissen absolut nicht unterschätzen. Stufe C heißt auch besondere Fachkenntnisse und das setzt die Betreuungsbehörde dann bei der Fallauswahl auch voraus. Man kann nicht alles wissen aber man sollte schon ein Gefühl bekommen, wo es Probleme geben könnte und damit meine ich nicht nur die soziale Arbeit bei der Sache. Ich lese zZ kontinuierlich Lehrbücher und schaue auch regelmäßige in Kommentare nach ....es ergeben sich so viele rechtliche Fragen, die, wenn man sie ignoriert oder übersieht, ganz schnell ne Haftung nach sich ziehen könnte. Das sollte man bei diesem Job nie außer Acht lassen. Gerade diese rechtliche Vielfalt macht es aber auch sehr spannend und abwechslungsreich.
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#28 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du musst dich für deine Fragen wirklich nicht entschuldigen, die sind absolut berechtigt. Aber wenn es dir hauptsächlich darum gehen sollte deine Familie ernähren zu können dann solltest du zwingend noch alle weiteren Beiträge hier zur Zahlungsmoral der Gerichte lesen und auch die, in denen es darum geht wieviel Geld man mitbringen muss um überhaupt starten zu können. So ist das nämlich in der Realität. Neben den Kosten einer Fort/Weiter/Ausbildung. Bitte meinen Beitrag nicht missverstehen, ich möchte dir dein Interesse wirklich nicht vermiesen |
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#29 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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@Michaela,
nein alles gut. In Bezug auf die Kosten bin ich gewappnet, ein eigenes bereits ausgerüstetes Büro (bis auf die Software - ich weiß, anderes leidiges Thema) bringe ich bereits mit. Zahlungsmoral der Ämter ist das lange Fell schon am wachsen. Ich mache das jetzt alles Schritt nach Schritt, lege den Fokus auf Fortbildung, praktische Erfahrung sammeln und langsamen Start und möchte zukünftig hier aus dem Forum als aktiver Teilnehmer, sowohl Nehmen als auch geben. |
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#30 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Da sind Themen wie Vergütung schneller dargelegt. Alles andere würde bestimmt in unendliche Diskussionen mit zig verschiedenen Meinungen ausarten und das wäre der ganzen Sache auch nicht dienlich. |
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