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Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Ich glaube das liegt schlicht daran, dass nicht jeder Betreuer Lust und Zeit hat hier Beispiele aus dem Alltag ...


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Alt 08.02.2021, 11:14   #31
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Zitat:
Ich glaube das liegt schlicht daran, dass nicht jeder Betreuer Lust und Zeit hat hier Beispiele aus dem Alltag detalliert zu erörtern.

Dafür, und noch für viele andere Dinge rund um Betreuungen, ist das Forum eigentlich gedacht. Gezwungen wird natürlich niemand dazu.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.02.2021, 12:36   #32
Club 300
 
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
Beitrag Ist Berufsbetreuer ein Beruf?

Ich finde die Diskussion sehr interessant und muss aufpassen, nicht mehreren Themen gleichzeitig nachzujagen. Stutzig gemacht hat mich Michaela:
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
... dass es den Beruf gar nicht gibt sondern nur die Tätigkeit als ...... (bis jetzt)
Das sieht das Arbeitsa... die Agentur für Arbeit aber anders: Rechtliche/r Betreuer/in wird in der Klassifikation der Berufe 2010 unter dem Schlüssel 83124 in der Berufshauptgruppe 83 "Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie" geführt und das sogar als hoch komplexe Tätigkeit.

Könnte bzw. muss man evtl. zusätzlich die Einstufung als Berufung in Erwägung ziehen?

Viele Grüße, Guido
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 08.02.2021, 13:10   #33
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Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Hallo, Guido, der Unterschied ist ein vergütungsrechtlicher. Derzeit muss bei jeder einzelnen Betreuerbestellung erneut durch den Richter festgestellt werden, dass die (konkrete) Betreuung beruflich geführt wird. Fehlt das in einem Bestellungsbeschluss (auch aus Versehen), hat man für diesen Fall keinen Vergütungsanspruch (es sei denn, man hat binnen 1 Monat gegen das Fehlen der Feststellung Beschwerde eingelegt).

Heißt: man kann zwar inzwischen „Berufsbetreuung“ studieren, ist aber dennoch nicht per se „Berufsbetreuer.“ Dass es die berufliche Betätigung als Berufsbetreuer in anderen Zusammenhängen (Steuer, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt usw) gibt, ändert nichts daran.

Das soll sich im Rahmen der derzeit laufenden Betreuungsrechtsreform ab 2023 ändern. Dann soll es ja eine verbindliche Registrierung bei der Betreuungsbehörde geben. Jedenfalls dann braucht es keine Einzelfallfeststellung durch den Richter mehr. Allerdings muss das Gesetz erst mal verabschiedet sein:
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...gsrechtsreform
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

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HorstD ist offline  
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Alt 08.02.2021, 20:14   #34
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
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Zitat:
der Unterschied ist ein vergütungsrechtlicher.
Ich würde das anders begründen.

Ein Beruf ist etwas mit einer geregelten Ausbildung, einer Berufsordnung, einem geregelten Abschluss z.B. ein Studium usw. usw.
Das haben wir (bis jetzt) alles nicht.

Es gibt z.B. viele Soz.Päds. Dort gibt es ab dem Haupstudium sog. Schwerpunkte/Spezialisierungen (zu meiner Zeit) z.B. Knast, Geriatrie, Jugendliche usw. Das waren aber lediglich inhaltliche Schwerpunkte.

Kein Soz.Päd. istdeswegen jetzt JVA Mitarbeiter im eigentlichen Sinn. Sondern die Berufsbezeichnung bleibt beim Sozialarbeiter -in einer JVA.
Da es bis jetzt weder eine Uni noch FH gibt die die Berufsbetreuung wenigstens als Schwerpunkt hat, sieht es mit dem "Beruf" des Betreuers insgesamt noch schlechter aus.
Von Beruf bin ich Pädagogin mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung und ich arbeite als solche/"nur" als Berufsbetreuerin.

Zitat:
Dann soll es ja eine verbindliche Registrierung bei der Betreuungsbehörde geben.
Auch das halte ich für keinen adäquten Esatz gegenüber einer staatlichen Anerkennung wie beim regulären Studium. Allenfalls für einen Notbehelf.

Zitat:
man kann zwar inzwischen „Berufsbetreuung“ studieren, ist aber dennoch nicht per se „Berufsbetreuer.“
Das mit dem (geregelten) Studium kann ich nicht erkennen. Gerade die vielen verschiedenen Links in ihrer Unterschiedlichkeit was z.B. die Stundenanzahl betrifft zeigen doch eigentlich nur, das nichts einheitlich geregelt ist. Das wäre (für mich im Verständnis) nämlich die Voraussetzung für den Beruf.

Es gibt z.B. den Beruf eines Lagerfachpackers (mit Abschluss). Jemand der diesen Abschluss hat darf sich beruflich auch so bezeichnen.

Wer diesen nicht hat, geht einer Tätigkeit als Lagerfachpacker nach. Das ist der Unterschied.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.02.2021, 20:49   #35
Club 300
 
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Beiträge: 362
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Die bundesweite Registrierung (durch die BtB) und Feststellung der Vergütung (durchs AG) finde ich auf jeden Fall einen Fortschritt, auch dahingehend dass Betreuer ab und an beklagen es finde Willkür statt. Dies wird ja nun durch Verwaltungsakt beschieden und damit gerichtlich (über-)prüfbar. Auch manche Gerichte sind bei der Vergütung strange unterwegs, dies einmalig zu festzustellen und zu vereinheitlichen macht Sinn.

Dass nach wie vor verschiedene Berufsgruppen in der Betreuung unterwegs sind, finde ich persönlich bereichernd - die Betreuerschaft ist so bunt wie das Klientel auch. Und wenn man beide Seiten gut kennt, findet sich fast immer eine gute Passung. Durch ein Kennen lernen wird sich dies evtl. noch verbessern - ich bin gespannt.

Ich persönlich finde nicht, dass eine Verkammerung des Berufes jemandem etwas bringt (außer denen, die dann einen Posten in der Kammer bekleiden). Dass es schlechte Handwerker wie auch Ärzte, Rechtsanwälte etc. trotz Kammer gibt steht denke ich außer Frage. Und da gibts die Kammer z. T .seit Jahrhunderten.

Beruf oder Berufung - die Frage stellt sich doch überall. Ich erlebe leidenschaftliche Köche, Polizisten, Krankenschwestern wie Behördenmitarbeiter, Betreuer und - ja wirklich - auch Rechtspfleger usw. - genauso wie das Gegenteil: weil man nichts anderes gefunden hat, der Papa das so wollte, der Job sicher ist...

All das ist eine Haltungsfrage, weswegen ich froh bin, dass "persönliche Eignung" weiterhin relevant bleibt.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 09.02.2021, 07:01   #36
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Zitat:
Ich persönlich finde nicht, dass eine Verkammerung des Berufes jemandem etwas bringt (außer denen, die dann einen Posten in der Kammer bekleiden).
Da stimme ich dir zu 100% zu.

Zitat:
Dass es schlechte Handwerker wie auch Ärzte, Rechtsanwälte etc. trotz Kammer gibt steht denke ich außer Frage. Und da gibts die Kammer z. T .seit Jahrhunderten.
Es ging mir weniger um die Kammern als berufsständische Vertretungen sondern um den Unterschied zwischen Tätigkeit und Beruf.


Die persönliche Eignung ist überall wichtig wo Menschen ihren Job machen- letztlich egal welchen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.02.2021, 09:30   #37
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da es bis jetzt weder eine Uni noch FH gibt die die Berufsbetreuung wenigstens als Schwerpunkt hat, sieht es mit dem "Beruf" des Betreuers insgesamt noch schlechter aus.
Auch das halte ich für keinen adäquten Esatz gegenüber einer staatlichen Anerkennung wie beim regulären Studium. Allenfalls für einen Notbehelf.
Das mit dem (geregelten) Studium kann ich nicht erkennen. Gerade die vielen verschiedenen Links in ihrer Unterschiedlichkeit was z.B. die Stundenanzahl betrifft zeigen doch eigentlich nur, das nichts einheitlich geregelt ist. Das wäre (für mich im Verständnis) nämlich die Voraussetzung für den Beruf.
Die verschiedenen Studiengänge sind mW alle vom jeweiligen Wissenschaftsministerium anerkannt (akkreditiert). Dass das private Hochschulen sind, zeigt ja nur, dass die staatlichen für solche Orchideenfächer zu bräsig sind (wobei ich von mehreren Versuchen weiß, die aber alle stecken geblieben sind). Es gibt eine Ausnahme für ein staatliches Studium (allerdings sogar Master):

https://www.fh-studiengang.de/master...legschaft.html

Da es aber noch nichts Flächendeckendes gibt, bleibt die Registrierung (statt der staatlichen Anerkennung) die einzige Möglichkeit. Ähnliches gibt es zB im Rechtsdienstleistungsgesetz oder für Heilpraktiker.
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Horst Deinert

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Alt 09.02.2021, 18:56   #38
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da es bis jetzt weder eine Uni noch FH gibt die die Berufsbetreuung wenigstens als Schwerpunkt hat
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Dass das private Hochschulen sind, zeigt ja nur, dass die staatlichen für solche Orchideenfächer zu bräsig sind

Hallo,

die Diskussion hatten wir anderer Stelle schon mehrfach, oder?

Es gibt doch mind. zwei fachspezifische ordentliche Studiengänge an öffentlichen Hochschulen:

1.) Hochschule Wismar, Bachelor of Arts - Berufsbetreuer (in Kooperation mit C.H. Beck)


2.) HWR Berlin, Master of Laws Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft

Verschneite Grüße aus dem Weserbergland
Florian
Florian ist offline  
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Alt 09.02.2021, 19:25   #39
Routinier
 
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Habe gerade nochmal den gesamten Verlauf hier überflogen. Es wird immer wieder durcheinandergewürfelt zwischen Hochschulzertifikaten (etwa C.H. Beck) und regulären Hochschulabschlüssen an staatlichen Hochschulen (s.o. HWR Berlin und HS Wismar).

Irgendwer hatte die Anmerkung, er/sie habe bei der Beck-Akademie angerufen und man habe ihr/ihm den Zertifikatskurs nahegelegt.
Ich schlage vor, wenn tatsächlich ein ordentliches Studium avisiert ist, auch direkt Kontakt zur Hochschule (in dem Fall Wismar) aufzunehmen, da man dort ggf. immatrikuliert ist (und eben nicht bei C.H. Beck). Direkt an der Hochschule wird man die richtigen Auskünfte bekommen.

Die Beckakademie bietet auch einen Hochschulzertifikatskurs an - das ist nicht das besagte Studium, sondern ein Zertifikatskurs! An dem regulären Studiengang der HS Wismar ist Beckakademie allerdings überdies beteiligt.

Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 09.02.2021, 19:59   #40
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Standard OT, OT

@Florian, die beiden von dir genannten "Studiengänge" sind Fernstudien.

Es liegt mit Sicherheit am meinem Alter und zunehmender Vergreisung aber für mich ist das nix "ordentliches".
Studieren geht für mich nach wie vor über reine Wissensvermittlung hinaus.
michaela mohr ist offline  
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