Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Ich glaube das liegt schlicht daran, dass nicht jeder Betreuer Lust und Zeit hat hier Beispiele aus dem Alltag ...
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#31 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dafür, und noch für viele andere Dinge rund um Betreuungen, ist das Forum eigentlich gedacht. Gezwungen wird natürlich niemand dazu.
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#32 | |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
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Ich finde die Diskussion sehr interessant und muss aufpassen, nicht mehreren Themen gleichzeitig nachzujagen. Stutzig gemacht hat mich Michaela:
Zitat:
Könnte bzw. muss man evtl. zusätzlich die Einstufung als Berufung in Erwägung ziehen? Viele Grüße, Guido |
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#33 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Hallo, Guido, der Unterschied ist ein vergütungsrechtlicher. Derzeit muss bei jeder einzelnen Betreuerbestellung erneut durch den Richter festgestellt werden, dass die (konkrete) Betreuung beruflich geführt wird. Fehlt das in einem Bestellungsbeschluss (auch aus Versehen), hat man für diesen Fall keinen Vergütungsanspruch (es sei denn, man hat binnen 1 Monat gegen das Fehlen der Feststellung Beschwerde eingelegt).
Heißt: man kann zwar inzwischen „Berufsbetreuung“ studieren, ist aber dennoch nicht per se „Berufsbetreuer.“ Dass es die berufliche Betätigung als Berufsbetreuer in anderen Zusammenhängen (Steuer, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt usw) gibt, ändert nichts daran. Das soll sich im Rahmen der derzeit laufenden Betreuungsrechtsreform ab 2023 ändern. Dann soll es ja eine verbindliche Registrierung bei der Betreuungsbehörde geben. Jedenfalls dann braucht es keine Einzelfallfeststellung durch den Richter mehr. Allerdings muss das Gesetz erst mal verabschiedet sein: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...gsrechtsreform
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#34 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ein Beruf ist etwas mit einer geregelten Ausbildung, einer Berufsordnung, einem geregelten Abschluss z.B. ein Studium usw. usw. Das haben wir (bis jetzt) alles nicht. Es gibt z.B. viele Soz.Päds. Dort gibt es ab dem Haupstudium sog. Schwerpunkte/Spezialisierungen (zu meiner Zeit) z.B. Knast, Geriatrie, Jugendliche usw. Das waren aber lediglich inhaltliche Schwerpunkte. Kein Soz.Päd. istdeswegen jetzt JVA Mitarbeiter im eigentlichen Sinn. Sondern die Berufsbezeichnung bleibt beim Sozialarbeiter -in einer JVA. Da es bis jetzt weder eine Uni noch FH gibt die die Berufsbetreuung wenigstens als Schwerpunkt hat, sieht es mit dem "Beruf" des Betreuers insgesamt noch schlechter aus. Von Beruf bin ich Pädagogin mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung und ich arbeite als solche/"nur" als Berufsbetreuerin. Zitat:
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Es gibt z.B. den Beruf eines Lagerfachpackers (mit Abschluss). Jemand der diesen Abschluss hat darf sich beruflich auch so bezeichnen. Wer diesen nicht hat, geht einer Tätigkeit als Lagerfachpacker nach. Das ist der Unterschied. |
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#35 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 362
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Die bundesweite Registrierung (durch die BtB) und Feststellung der Vergütung (durchs AG) finde ich auf jeden Fall einen Fortschritt, auch dahingehend dass Betreuer ab und an beklagen es finde Willkür statt. Dies wird ja nun durch Verwaltungsakt beschieden und damit gerichtlich (über-)prüfbar. Auch manche Gerichte sind bei der Vergütung strange unterwegs, dies einmalig zu festzustellen und zu vereinheitlichen macht Sinn.
Dass nach wie vor verschiedene Berufsgruppen in der Betreuung unterwegs sind, finde ich persönlich bereichernd - die Betreuerschaft ist so bunt wie das Klientel auch. Und wenn man beide Seiten gut kennt, findet sich fast immer eine gute Passung. Durch ein Kennen lernen wird sich dies evtl. noch verbessern - ich bin gespannt. Ich persönlich finde nicht, dass eine Verkammerung des Berufes jemandem etwas bringt (außer denen, die dann einen Posten in der Kammer bekleiden). Dass es schlechte Handwerker wie auch Ärzte, Rechtsanwälte etc. trotz Kammer gibt steht denke ich außer Frage. Und da gibts die Kammer z. T .seit Jahrhunderten. Beruf oder Berufung - die Frage stellt sich doch überall. Ich erlebe leidenschaftliche Köche, Polizisten, Krankenschwestern wie Behördenmitarbeiter, Betreuer und - ja wirklich - auch Rechtspfleger usw. - genauso wie das Gegenteil: weil man nichts anderes gefunden hat, der Papa das so wollte, der Job sicher ist... All das ist eine Haltungsfrage, weswegen ich froh bin, dass "persönliche Eignung" weiterhin relevant bleibt. |
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#36 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die persönliche Eignung ist überall wichtig wo Menschen ihren Job machen- letztlich egal welchen. |
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#37 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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https://www.fh-studiengang.de/master...legschaft.html Da es aber noch nichts Flächendeckendes gibt, bleibt die Registrierung (statt der staatlichen Anerkennung) die einzige Möglichkeit. Ähnliches gibt es zB im Rechtsdienstleistungsgesetz oder für Heilpraktiker.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#38 | ||
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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Zitat:
Zitat:
Hallo, die Diskussion hatten wir anderer Stelle schon mehrfach, oder? Es gibt doch mind. zwei fachspezifische ordentliche Studiengänge an öffentlichen Hochschulen: 1.) Hochschule Wismar, Bachelor of Arts - Berufsbetreuer (in Kooperation mit C.H. Beck) 2.) HWR Berlin, Master of Laws Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft Verschneite Grüße aus dem Weserbergland Florian |
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#39 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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Habe gerade nochmal den gesamten Verlauf hier überflogen. Es wird immer wieder durcheinandergewürfelt zwischen Hochschulzertifikaten (etwa C.H. Beck) und regulären Hochschulabschlüssen an staatlichen Hochschulen (s.o. HWR Berlin und HS Wismar).
Irgendwer hatte die Anmerkung, er/sie habe bei der Beck-Akademie angerufen und man habe ihr/ihm den Zertifikatskurs nahegelegt. Ich schlage vor, wenn tatsächlich ein ordentliches Studium avisiert ist, auch direkt Kontakt zur Hochschule (in dem Fall Wismar) aufzunehmen, da man dort ggf. immatrikuliert ist (und eben nicht bei C.H. Beck). Direkt an der Hochschule wird man die richtigen Auskünfte bekommen. Die Beckakademie bietet auch einen Hochschulzertifikatskurs an - das ist nicht das besagte Studium, sondern ein Zertifikatskurs! An dem regulären Studiengang der HS Wismar ist Beckakademie allerdings überdies beteiligt. Grüße von Florian |
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#40 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Florian, die beiden von dir genannten "Studiengänge" sind Fernstudien.
Es liegt mit Sicherheit am meinem Alter und zunehmender Vergreisung aber für mich ist das nix "ordentliches". Studieren geht für mich nach wie vor über reine Wissensvermittlung hinaus. |
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