Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Michaela: Oh, da bin ich, auch relativ fortgeschrittenes Alter und ganz up to date was Studiengänge angeht, ganz anderer Ansicht. ...
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#41 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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@Michaela: Oh, da bin ich, auch relativ fortgeschrittenes Alter und ganz up to date was Studiengänge angeht, ganz anderer Ansicht. Es handelt sich um moderne Lernformen, Blended learning, nicht lediglich "Fernstudium". D.h. i.d.R. (vermutl. auch in diesen beiden genannten Studiengängen, ohne die beiden zu kennen) Online-und Präsenzvorlesungen mit Diskussionen, Online- und Präsenzseminare, Praxisanteile, Praktika u.v.m. Da liegst Du wirklich falsch!
![]() Ganz klar: Die beiden von mir Genannten sind nach meiner Einschätzung breit aufgestellte, ordentliche Studiengänge an öffentlichen Hochschulen; ich meine sogar (nach Curriculum und dem bislang "Gehörten") recht hochwertige. Das ist unstreitig denke ich. Ich habe sowohl ein Präsenzstudium, als auch ein Blended-Learning-Fernstudium in zwei anderen Bereichen hinter mir. Ich kann ohne Zweifel sagen, dass die sich im Anspruch und in der Qualität der Lehre nicht wesentlich voneinander unterschieden, schon gar nicht war das "Blended-Fernstudium" minderwertiger o.ä., wie Du (Michaela) es vermutest. Grüße von Florian Geändert von Florian (09.02.2021 um 22:34 Uhr) |
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#42 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Florian wir machen uns hier schon gleich "strafbar" weil wir zu sehr vom eigentlichen Thema abweichen
![]() Von minderwertig habe ich um Himmels Willen kein Wort gesagt! Zu studieren ohne (zwischen) menschlichen direkten Kontakt kann und mag ich mir nicht vorstellen. Ausgehend von der derzeitigen Corona Situation und den geschlossenen Hochschulen und Unis sehe ich mich allerdings in meiner Meinung leicht bestätigt. Ich habe noch keine Berichte gefunden (auch nicht danach gesucht) in denen das home-study bisher "gefeiert" wurde. Ganz im Gegenteil. Aber wir hören hier besser auf, (oder wandern in den OT Bereich)sonst gibt`s noch Hausverbot ![]()
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#43 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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Hey Michaela,
ich bin doch wohl der letzte hier, der nicht manchmal abschweift. Darum ging's mir auch eigentlich überhaupt gar nicht. Ich vermute, dass Du den Tadel nicht ernst gemeint hast ![]() Hausverbot müsste man insofern prüfen... Zu Deiner "Abneigung" gegens Fernstudium (ich kann das ja grundsätzlich verstehen, möchte hier aber mal 'ne Lanze brechen); bei uns sagt man: Wat de Buer nich kennt, dat frett he nich. ![]() Ich habe jedenfalls den Vergleich und kenne viele Freunde und Bekannte, die einen ähnlichen Weg gegangen sind (erst Präsenzabschluss, dann noch Fernstudium draufgesattelt). Durchweg: Sehr positive Erfahrungen. Du hast übrigens zwischenmenschlichen Kontakt im Blended-Learning. Ich jedenfalls habe mein zweites Studium als intensiver (in der Lehre und auch in der Diskussion) empfunden, als mein Erststudium (Präsenz). Das mag aber auch an den diskussions-drögen jungen Studierenden an meiner damaligen FHöV liegen. Es ist ein großer Unterschied, ob insofern professionelle (will meinen: erfahrene) Universitäten, wie die FernUni Hagen (seit 1974) oder Hochschulen mit einem seit langem bestehenden Blended-Learning-Konzept Wissen vermitteln, oder ob es die Uni/FH aktuell aus der Not heraus vorübergehend (da bin ich mir gar nicht so sicher!) tut. Ist doch klar! Aber es reicht jetzt mit der Werbung. Ich kann über die Studiengänge selbst nichts sagen. Habe u.a. diese mir aber intensiv angesehen, weil ich die aufkommende spezifische Akademisierung im Berufsbetreuertum aus Gründen sehr begrüße. Mein Urteil aus der Ferne: Längst überfällig, breit aufgestellt und gut! Übrigens: Die hier im Forum im Kontext (richtigerweise) oftmals angeführte Lebenserfahrung, Vita usw., die ein Betreuer idealerweise mitbringen sollte, lässt sich wohl oft nur mit einem Fernstudium vereinbaren, weniger mit einem Präsenzstudium. Dies jedenfalls für Lebensältere, die ihre Lebenserfahrung (Ausbildung, Berufserfahrungen, Höhen und Tiefen pp.) schon gesammelt haben und nun einen akademischen Titel, aus welchem Grund auch immer, draufsetzen wollen. Also, ich schließe: Ein Hoch aufs (qualifizierte) Fernstudium an dafür qualifizierten (erfahrenen) Universitäten/Hochschulen ![]() Liebe Grüße Florian |
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#44 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Hallo zusammen, ich wollte ein kurzes Update geben und hätte noch eine kleine Offtopic-Frage, zu welcher ich nicht extra ein neues Thema eröffnen wollte. Sollte dies doch sinnvoll sein, werde ich das gerne nachholen.
Zuerst das Update: Ich habe mich - an dieser Stelle nochmal dank an Horst - für die Hochschule in Wismar entschieden und darf mich jetzt dank Studium wieder jünger fühlen ![]() Jetzt die Frage zum Thema Betreuer werden. Ich habe nächsten Monat mein Vorstellungsgespräch bei einer Betreuungsbehörde in Berlin. Dort bekomme ich dann auch den Termin zum Eignungstest. Die Frage die ich habe: Kann ich nach dem Vorstellungsgespräch bereits Betreuungen im Ehrenamt übernehmen oder nicht? Ich habe das so verstanden, dass ich nach bestehen des Eignungstestes gleich als Berufsbetreuer bestellt werden kann, auch wenn es die erste Betreuung ist oder darf ich nach dem Eignungstest erstmal 10 ehrenamtliche Betreuungen führen? Ich möchte hier jetzt keine Diskussion lostreten nach welcher Betreuung man beruflicher Betreuer ist, das gibt es im Forum zur genüge und die unterschiedlichen Auslegungen hierzu. Danke und Grüße und einen schönen Ostermontag allen! |
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#45 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Wenn du die Handhabung in deinem angedachten Bezirk wissen willst erkundige dich dort am besten.
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#46 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Zitat:
Hi ja das war mir klar und auch nicht die Frage, entschuldige bitte wenn das missverständlich rüberkam. Die Frage bezieht sich nur auf die ehrenamtliche Betreuung (bereits nach Vorstellungsgespräch?) oder werde ich für ehrenamtliche Betreuungen erst nach Eignungstest vorgeschlagen. |
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#47 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Auch zu dieser Frage solltest du in deinem angepeilten Bezirk fragen. Ein Eignungstest ist nicht vorgeschrieben für die Führung ehrenamtlicher Betreuung.
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#48 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 362
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Eine Freundin berichtete mir, dass sie direkt nach dem Vorstellungsgespräch zwei eaB übernommen hat weil die dortigen Gerichte angeblich nicht mitspielen bei der sofortigen Bestellung als BB. War in Berlin-Spandau - Können dort offenbar §1 VBVG nicht lesen oder wollen ihn nicht verstehen :-(
Andere Bezirke handhaben es anders. BB werden durfte sie erst nach dem Eignungstest. Das dürfte bei allen gleich sein. |
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#49 | |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
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Zitat:
Also ein eher niedrigschwelliger Ansatz. Böse Zungen behaupten auch, das merke man an den dann hier im Forum gestellten Fragen... ![]() @NeuerBetreuer und alle, die es interessiert: Ich habe mich für die "Schmalspur-" Variante Hochschulzertifikat Beck Koop Neubrandenburg entschieden. Auf Studi-Feeling muss ich daher leider weitestgehend verzichten. Aber im Moment ist der Unterschied ohnehin nicht so gravierend. |
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#50 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 362
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...es ging in der Anfrage aber um Berlin
![]() Wir als Betreuungsbehörde machen den Quatsch mit 10 eaB auch nicht, auch (Fremd-) Ehrenamtliche müssen keinen Test machen. Sie bekommen aber eine Einführungsschulung. |
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