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Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin noch kein Betreuer, möchte jedoch einer werden und lese seit Tagen hier fleißig Beiträge mit. Ich ...


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Alt 04.02.2021, 17:58   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
Standard Aus Vergütungsstufe A zu B nach Weiterbildung?

Hallo zusammen,

ich bin noch kein Betreuer, möchte jedoch einer werden und lese seit Tagen hier fleißig Beiträge mit.

Ich habe meine Absichten, mich als Berufsbetreuer selbstständig zu machen, bereits an eine Berliner Betreuungsbehörde gesandt, inkl. Information, dass ich ab März an einer Berliner Fachhochschule für Sozialpädagogik eine Weiterbildung zum gesetzlichen Betreuer machen möchte.

Da ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, sondern nach der Fachhochschulreife sofort ins aktive Berufsleben und seit 15 Jahren selbstständig in eigenen Unternehmen tätig gewesen bin, gehe ich von der Vergütungsstufe A aus.

Weiterhin habe ich hier gelesen, dass eine Höerstufung von A hin zu B nicht möglich sei. Stimmt das?

Denn ich wollte die Weiterbildung an der Fachhochschule machen um mir das nötige theoretische Fachwissen anzueignen und nach Abschluss in die Vergütungsstufe B aufsteigen zu können.

Zeitgleich möchte ich bei einem Betreuungsbüro hospitieren. Ich muss nur noch eins finden, welches mich gebrauchen kann

Ich bedanke mich bei allen für Zeit und Antwort.
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Alt 04.02.2021, 18:19   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,484
Standard

Das kann keiner beantworten, der dir genauen Bedingungen nicht kennt: was für eine Hochschule, Weiterbildung oder richtiges Studium, Lerninhalte, Workload ...
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 04.02.2021, 18:23   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
Standard

Ich wusste nicht, ob ich den Link hier posten darf.

Es handelt sich um die Weiterbildung zum gesetzlichen Betreuer an der G.A.L.B Berlin. Wie auf der Webseite geschrieben steht, eine staatlich anerkannte Fachhochschule für Sozialpädagogik und mehr.

https://www.galb-berlin.de/weiterbil...erufsbetreuer/

Ich hab den Link mal eingefügt und hoffe, dass ich damit nicht gegen Regeln verstoße.

Danke und Gruß
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Alt 04.02.2021, 18:39   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,484
Standard

Mit 350 Stunden ist das bestenfalls eine Weiterbildung (um schlauer zu werden), das ist aber nix, was der BGH zur höheren Vergütungsstufe akzeptiert. ALLE Weiterbildungen sind (wegen zu geringen Umfanges in Relation zu einem Bachelor-Studium) durchgefallen.

Das hier wird zB akzeptiert: https://www.th-deg.de/de/weiterbildu...urator-de-jure

In Lizenz auch in Hamburg: https://ipb-weiterbildung.de/module/...hp?file_id=292

Oder das: https://www.beck-fernkurse.de/berufs...helor/partner/

https://www.google.de/amp/s/www.educ...-ba-33394.html
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Horst Deinert

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Alt 04.02.2021, 18:44   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Aber ich dachte für die Vergütungsstufe B braucht man kein Bachelor Studium oder vergleichbares, sondern nur für C.

Mir ging es um die Erhöhung von A nach B. Reicht dennoch nicht aus?

Danke
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Alt 04.02.2021, 20:05   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,909
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Siehe dazu §4 Abs. 3.1 VBVG


"nach Vergütungstabelle B, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind"


die von dir genannte Weiterbildung dürfte diesen Ansprüchen nicht genügen.


Gib dein Geld lieber gleich für eine Ausbildung aus die dich nach Stufe C bringt.
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agw ist offline  
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Alt 04.02.2021, 20:12   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Ok dann werde ich mich mal darauf konzentrieren einen Bachelor nebenberuflich abzuschliessen.

Vielen Dank an euch beide für eure Ratschläge!
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Alt 04.02.2021, 23:15   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Gerne würde ich hier nochmal kurz nachhaken.

Würde anstelle der o.g. Studiengänge auch ein Studium der
Sozialpädagogik mit Abschluss Bachelor in Frage kommen, damit die Vergütungsstufe C greift?

Ich habe jetzt folgendes gefunden und finde das ansprechend:

https://www.iubh.de/bachelor/soziale-arbeit/

Ich habe das Buch "Betreuungsbüro" von Jürgen Thar, dort wird es als Vorraussetzung bejaht, nichtsdestotrotz würd ich mich über zusätzliche Bestätigung eurerseits aufgrund von Erfahrungen freuen
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Alt 05.02.2021, 08:36   #9
Moderator
 
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Ja, das SA/SP-Studium geht auch, ist aber nicht speziell auf Betreuerbedürfnisse ausgerichtet. Man muss (Zeitressourcen!) genau schauen, was für einen speziell brauchbar ist, das kann ein Unterschied sein, zu dem was prüfungsrelevant ist. Ein SA/Sp ist ein Hansdampf in allen Gassen (ich weiß es, weil ich auch ein SA bin). Wenn man aber schon weiß, dass man Berufsbetreuer werden will, sollte man gleich speziell studieren, da spart man sich einen Großteil der sonst zusätzlichen Fortbildungen.
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Horst Deinert

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Alt 05.02.2021, 09:28   #10
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 48
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Guten Morgen Horst,

ich danke dir für deine ganzen Erklärungen. Ich habe jetzt die vorgeschlagenenen Studiengänge mit dem Studiengang SP/SA verglichen.

Dabei ist mir aufgefallen, dass die Kosten für den Beck Fernkurs um einiges günstiger sind, als bei den anderen. Auch der dort angesprochene Workload ist mit 90 ETS im Vergleich zu 180 ETS bei dem SP/SA Studium
und mit 4 Semestern für mich interessanter, als die 6 oder mehr Semester und einem Vielfachen an Kosten.

Erlaube mir bitte die Frage: Wenn ich mich für diesen Beck Fernkurs entscheide, kann es hier zu Schwierigkeiten kommen, wenn ich das als Grundlage nehme, um in die C eingestuft zu werden, oder zeigen die Erfahrungen, dass es ohne Probleme ausreicht.

Der Hintergrund meiner Frage liegt hier ganz klar im Zeitaufwand von nur 2 Jahren Studium und den Kosten (Ersparnis ca. 11.000 Euro)

Aus den beiden Gründen wäre Beck meine erste Wahl, doch wie verhält sich die Praxis hinterher mit der Einstufung?

Danke und Gruß

Geändert von NeuerBetreuer (05.02.2021 um 09:40 Uhr)
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hospitation, vergã¼tungsstufe, weiterbildung

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