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Verjährung Vergütungsanspruch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verjährung Vergütungsanspruch im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo KollegInnen, bei einer Betreuung habe ich wg. EDV-Panne den letzten Vergütungsantrag am 11.10.2019 gestellt für den Zeitraum 11.07.-10.10.19. Ab ...


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Alt 06.03.2021, 14:48   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard Verjährung Vergütungsanspruch

Hallo KollegInnen,


bei einer Betreuung habe ich wg. EDV-Panne den letzten Vergütungsantrag am 11.10.2019 gestellt für den Zeitraum 11.07.-10.10.19.


Ab welchem Tag kann ich jetzt noch abrechnen bzw was ist verjährt?


Vielen Dank und freundliche Grüße
Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 06.03.2021, 15:00   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

§2 VBVG:
Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung beim Familiengericht geltend gemacht wird

Also hast Du ca. zwei Monate in den Sand gesetzt.
Mach Anträge / einen Antrag über den gesamten Zeitraum und schaue, was der Rechtspfleger darauf antwortet.
Christian Martens ist offline  
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Alt 06.03.2021, 15:05   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard

Ja, die Stornierung eines falschen Antrags möchte ich mir ersparen und daher direkt einen korrekten einreichen.
clavinova ist offline  
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Alt 06.03.2021, 17:38   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Die 15-monatige Ausschlussfrist (Verjährung ist was anderes) nach § 2 VBVG beginnt jeweils am Ende eines Betreuungsquartals (§ 9 VBVG). Es erlöschen also stets 3 Monate. Maßgeblich für einen rechtzeitigen Antrag ist der Eingang beim Amtsgericht. So zu allem der BGH: https://lexetius.com/2013,948

Jetzt das konkrete Beispiel: hier wäre das nächste Betreuungsquartal vom 11.10.2019 bis 10.1.2020. Die 15 Monate laufen also vom 11.1.2020 bis 10.4.2021. Es ist also noch nichts erloschen.

Derzeit kann für also für 5 Quartale der Antrag gestellt werden:
-11.10.2019-10.1.2020
-11.1.2020-10.4.2020
-11.4.2020-10.7.2020
-11.7.2020-10.10.2020
-11.10.2020-10.1.2021
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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