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Leistungen in Einrichtungen als Darlehen wegen Grundbesitz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Leistungen in Einrichtungen als Darlehen wegen Grundbesitz im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag liebe Forumsnutzer, bisher war ich "nur" als Leser im Forum unterwegs. Nun habe ich selbst ein Problem, bei ...


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Alt 15.03.2021, 17:24   #1
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Unglücklich Leistungen in Einrichtungen als Darlehen wegen Grundbesitz

Guten Tag liebe Forumsnutzer,
bisher war ich "nur" als Leser im Forum unterwegs. Nun habe ich selbst ein Problem, bei dem ich euren Rat bräuchte: Meine Betreute lebt im Pflegeheim, Rente und Pflegegeld gehen direkt ans Pflegeheim. Sie ist Miterbin eines Hauses und erhält vom Sozialamt Leistungen in Einrichtungen, da die Rente bzw. das Vermögen nicht ausreicht. Das Sozialamt gewährt diese Leistungen nur als Darlehen und verlangt die Bestellung einer Sicherungshypothek zugunsten des Sozialamtes. Nun ist ein Nachbar am Kauf der Immobilie interessiert, an welcher meine Betreute einen Miterbenanteil hält (ungeteilte Erbengemeinschaft). Der notarielle Kaufvertrag sollte bald erfolgen, aber mit Verzögerungen ist aufgrund der erforderlichen betreuungsgerichtl. Genehmigung zu rechnen. Die Betreute hat vor 2 Jahren einen Verbraucherkredit aufgenommen, der monatlich mit rund 130 € abbezahlt werden muss. Das Kontoguthaben reicht wahrscheinlich schon im übernächsten Monat nicht mehr aus, um den Kredit weiter abzuzahlen. Was sollte ich tun, um die Zwangsvollstreckung der Bank in den Miterbenanteil zu verhindern, der ja zur Sicherung des Sozialamtes dienen sollte? Kann ich überhaupt etwas tun? Die notarielle Erbauseinandersetzung wird derzeit von den anderen Miterben nicht gewünscht, da der Verkauf beabsichtigt ist und die Kosten der Erbauseinandersetzung gespart werden sollen. über Eure Vorschläge und Anregungen würde ich mich sehr freuen. Diese Sache bringt micht nachts schon um den Schlaf!
HolgerSch. ist offline  
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Alt 15.03.2021, 17:52   #2
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Reicht der evtl. zu erzielende Verkaufserlös nicht für beide Forderungen aus?
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.03.2021, 09:20   #3
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Beiträge: 3
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Leider nicht, da das Haus in schlechtem Zustand ist und der Anteil am Erlös aus dem Verkauf für meine Betreute nur 1/8 beträgt.
HolgerSch. ist offline  
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Alt 18.03.2021, 19:45   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
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Steht die Betreute überhaupt schon im Grundbuch oder passiert die Berichtigungseintragung erst durch Erbfolge?

Wenn die Bank eine Teilungsversteigerung erzwingen möchte, obwohl ein freier Verkauf angedacht ist, dann verstehe ich die Bank nicht [wahrscheinlich aber möchte sie der Eintragung der Sicherungshypothek zuvorkommen ... das würde diesen Zug erklären].

Darüber hinaus ist die Verhinderung der Teilungsversteigerung gar nicht ausschlaggebend, sondern vielmehr Abt. III des GB ... denn wenn dort das Sozialamt mit einer Sicherungshypothek [entspr. Miteigentumsanteil] eingetragen wird ... dann hat dies Vorrang und die Bank steht hinten an [ohne Blick ins Grundbuch bzgl. event. bestehender Lasten, kann eh nix genaues gesagt werden]. Heißt aber auch, wenn es geht, ist die Teilungsversteigerung zu verhindern ... und das Maximum herauszuholen [Auftrag Vermögenssorge]

Was jetzt redlich ist und was nicht, weiß ich nicht zu beantworten.

Vielleicht existieren ja noch andere Lösungsmöglichkeiten [man könnte der Bank vor Verkauf an den Nachbarn die Chance zur eigenen Vermaklerung [für ein halbes Jahr] geben (die Provision sollte die Restschuld des VK schon erheblich verringern = Win-Win ... in Teilen) ... mitunter holen die noch einen besseren Preis heraus, als der Nachbar im Moment bietet]. Das wäre im Interesse der gesamten Erbengemeinschaft.

Bei EUR 130,00 p.M., max. Restlaufzeit 8 Jahre ... da sind wir hier im 5 - stelligen Bereich ... ich schätze ... Restschuld = EUR 5.000 - 7.000 max., wenn überhaupt. Bei 1/8 macht es schon nen Unterschied, ob ich das Objekt z.B. für TEUR 30 oder TEUR 45 veräußere. Muss man schauen, was der Markt hergibt, den Nachbarn nen bißchen zappeln lassen, keine Ahnung [für den freien Verkauf müssen alle an einen Tisch]. Voraussetzung ist, dass die Erbengemeinschaft nicht allzu "doof" ist [mit Geld bekomme ich sie aber alle].

Wie auch immer ... Fakten schaffen und Optionen prüfen ... Angebote machen [dem Sozialamt sind vorhandene Schulden egal, kommt also drauf an, unter welcher Prämisse Hilfe beantragt bzw. bewilligt wurde ... was sagen die Profis dazu?].
Lemmy ist offline  
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Alt 19.03.2021, 07:36   #5
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Ort: Darmstadt
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Das hört sich für mich nach einem Hase und Igel Spiel an- wer ist schneller. Eine optimale/sichere Lösung sehe ich nirgendwo.

Du solltest evtl. versuchen das Sozialamt dazu zu bewegen möglichst fix den Eintrag der Sicherungshypothek vorzunehmen. Davon hängt wahrscheinlich die nächste Zukunft, nämlich die weitere Zahlung der Heimkosten ab. Insofern ist das erst mal absolut vorrangig.

Das bedeutet letztlich das die Kreditbank auf den Restschulden sitzen bleiben wird. Ich sehe nicht wie du das angesichts des mageren Verkaufserlös verhindern könntest.

Mit pokern im Stil von- geht nicht noch ein bißchen mehr- könntest du u.U. wertvolle Zeit für deine Handlungsfreiheit verlieren. Das lässt sich wirklich schlecht einschätzen und bleibt ein Ratespiel. (s.o.)
Bis die Bombe platzt bleibt dir deinen Worten nach nur noch ein Monat. Bis dahin müssen zumindest die Weichen unverrückbar gestellt sein.
Ds wäre der ungefähre zeitliche Rahmen der zur Verfügung steht.

Ist der Kredit bei derselben Bank aufgenommen wo auch des Konto besteht oder ist es eine Fremdbank?
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.03.2021, 09:27   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,072
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Zunächst solltest du Ruhe bewahren und auf deinen Schlaf achten (leicht gesagt, ich weiss). Du bist hier für deine Betreute nur einer der Beteiligten, was den Verkauf angeht, und kannst allein gar nichts beschleunigien.

Mach dir einen (Zeit)Plan mit den verschiedenen möglichen Verläufen und halt die Beteiligten auf dem Laufenden.
Vorrangig ist die Begleichung der Heimkosten. Wenn der Kredit nicht mehr abbezahlt werden kann mit entsprechenden Konsequenzen, ist das eben leider so. Evtl. lässt sich die Bank hinhalten (Aussetzung der Raten o. Ä.).



Frangen am Rande:
- du hast einen Grundbuchauszug und die Erbengemeinschaft ist
als Eigentümerin eingetragen, auch deine Betreute?
- das Sozialamt verlangt die Eintragung einer
Sicherungshypothek: wurde der Miteigentumsanteil bewertet
(Gutachten, Kurzgutachten o. Ä.)
- liegt die Beantragung der Eintragung schon beim Notar?; wenn
ja, was sagt der dazu?; meine Frage wäre: kann ein
Miteigentümer die Eintragung einer Belastung, auch wenn diese
auf seinen Miteigentumsanteil erfolgt, allein beantragen?
- Und macht es Sinn eine Belastung einzutragen, wenn der
Verkauf bevorsteht? Dies könnte den Verkauf verzögern bzw.
belasten. Das sollte auch das Sozialamt bedenken. Ich vermute,
deine Betreute kann nicht mehr selbst unterschreiben. Auch die
Eintragung der Belastung ist dann genehmigungpflichtig und
dauert.


Was die Genehmigung für den Verkauf angeht: halt das Gericht wegen der Dringlichkeit auf dem Laufenden und schick schon vorab Unterlagen und Sachstandsmeldungen.

Geändert von mimi91 (19.03.2021 um 09:40 Uhr)
mimi91 ist offline  
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Alt 19.03.2021, 14:02   #7
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Beiträge: 3
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Ich habe einen Grundbuchauszug und meine Betreute steht als Miterbin der Erbengemeinschaft im Grundbuch. Die Immobilie wurde vom Ortsgericht geschätzt, Kopie der Schätzung liegt mir und dem Sozialamt vor. Der Käufer lässt derzeit durch seine Bank prüfen, ob der beantragte Kredit für die Immobilie bewilligt werden kann. Das dauert aber auch schon 14 Tage. Leider halten mich die übrigen Miterben nur nach verschärften Nachfragen auf dem Laufenden.
Die Beantragung der Sicherungshypothek habe ich in Abstimmung mit dem Sozialamt vorerst nicht vorgenommen, da wir mit einem baldigen Verkauf rechnen, wenn alles gut läuft. Die Eintragung der Sicherungshypothek dauert ja auch und verursacht Kosten, die vermeidbar wären bei einem zeitnahen Verkauf.
Der Verkaufserlös für meine Betreute sollte vorrangig dem Sozialamt zukommen für die Rückzahlung der darlehensweise gezahlten Leistungen für die Heimkosten. Die Betreute hat ein Konto bei der Spk., von dieser stammt auch der Verbraucherkredit, der noch abzuzahlen ist.
HolgerSch. ist offline  
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darlehen, erbauseinandersetzung, hypothek, sozialamt

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