Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei vorübergehender Heimaufnahme im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
eine Klientin von mir ist aus einer Reha erst einmal in ein Pflegeheim gezogen. Dort möchte sie ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Hallo Ihr Lieben,
eine Klientin von mir ist aus einer Reha erst einmal in ein Pflegeheim gezogen. Dort möchte sie 3-4 Monate bleiben um sich so weit zu erholen um wieder nach Hause zu können. Heimvertrag unterschrieben, eheliche Wohnung läuft weiter. ( Ehemann zahlt Miete, für meine Frage nicht wichtig..). Wie rechne ich nun korrekt ab ? Liebe Grüße an alle dort draußen, bleibt gesund ! Rose |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Ist die Rückkehr in die eigene Wohnung realistisch (und zwar nicht nur nach dem Wunsch der Betreuten, sondern auch objektiv nach der Gesundheitslage)? Wenn ja, wird das Heim wohl kaum zum neuen Lebensmittelpunkt (was der Begriff des GEWÖHNlICHEN Aufenthaltes ja bedeutet).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Lieber HorstD,
Ja, jetzt wo Du es sagst....Ich hätte meinen Kopf vor der Frage einschalten sollen. Danke |
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