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Abrechnung Teilmonate

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung Teilmonate im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin! Mein Programm "bei der Arbeit" erstellt von ganz allein wunderbare Vergütungsanträge. Im Normalfall hat damit keiner eine Problem. Aktuell ...


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Alt 14.07.2021, 13:12   #1
Held der Arbeit
 
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Beiträge: 403
Standard Abrechnung Teilmonate

Moin!
Mein Programm "bei der Arbeit" erstellt von ganz allein wunderbare Vergütungsanträge. Im Normalfall hat damit keiner eine Problem.

Aktuell habe ich mehrere Anträge zurückbekommen wegen fehlerhafter Berechnung bei Teil-Abrechnungsmonaten.

Gemäß §§5Abs 2 S. §VBVG i.V.m. 1919 BGB ist der Monat mit 30 Tagen zu berechnen. Dies hat zur Folge, dass Sie für die Zeit vom 26.03.2021-22.04.2021 der 31.03.2021 nicht mitgerechnet wird. Es sind somit 27 Tage erstattungsfähig.

Das Problem taucht immer auf, wenn wegen Statuswechsel oder Versterben o.ä. Teilmonate berechnet werden.
Verliere ich dann tatsächlich jedes Mal einen Abrechnungstag im Vergleich zum vollen Monat?
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K.Wagner ist offline  
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Alt 14.07.2021, 16:16   #2
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Beiträge: 5,773
Standard

Die haben es nicht verstanden. Die 30 Tage sind nur der Nenner der Bruchrechnung. Die echten Tage gehören in den Zähler.

Das ist in der Kommentarliteratur völlig einhellig. Und auch 2 Landgerichte haben so entschieden (keines dagegen): Landgericht kassel und Mönchengladbach:

https://www.reguvis.de/betreuung/wik...Rechtsprechung

Fragen Sie den Rechtspfleger mal, ob er ihnen auch den 29. und 30.2 (auch in Nicht-Schaltjahren) vergüten würde.
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Horst Deinert

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Alt 14.07.2021, 17:09   #3
Held der Arbeit
 
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Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 403
Standard

Danke für das Futter. Ich werde berichten.
-
Den Beschluss vom LG Mönchengladbach finde ich nicht im Netz.
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Alt 15.07.2021, 12:15   #4
Moderator
 
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Beiträge: 5,773
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Den Beschluss vom LG Mönchengladbach finde ich nicht im Netz.
Es reicht die Erwähnung des Aktenzeichens. Die Gerichte kommen über ihren juris-Zugang auch an Sachen, die im frei zugänglichen Internet nicht stehen.
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Horst Deinert

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Alt 23.08.2021, 12:07   #5
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
Standard

Der BGH hat die Berechnungsmethode gerade höchstrichterlich bestätigt. Also echte Tage im Zähler des Bruchs, und 30 Tage im Nenner:

Rechtsprechung im Internet - Entscheidungssuche
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Horst Deinert

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