Dies ist ein Beitrag zum Thema Unbezahlte Vergütungen von vermögenden Betreuten im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
hat jemand vielleicht prakt. Tipps, wie man vorgeht, wenn ein ehemaliger Betreuter seiner Vergütungsbeschluss nicht zahlt.
Ich habe bereits ...
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15.02.2015, 12:34 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Vermögender Betreuter zahlt Vergütung aus bereits aufgehobener Betreuung nicht
Hallo,
hat jemand vielleicht prakt. Tipps, wie man vorgeht, wenn ein ehemaliger Betreuter seiner Vergütungsbeschluss nicht zahlt. Ich habe bereits mehrfach angemahnt es erfolgt aber keine Reaktion. Es handelte sich damals um eine Notfallbetreuung, die nach vier Wochen wieder aufgehoben werden konnte. Danke für die Hilfe!!! |
15.02.2015, 12:53 | #2 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Wird der Vergütungsantrag nicht immer an das Gericht gestellt? egal ob der Betreute vermögend ist oder nicht? Und zahlt das Gericht nicht aus unabhängig davon ob der vermögende Betreute zahlt oder nicht?
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15.02.2015, 15:11 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,931
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Moin moin
Wenn der Betreute vermögend ist, wird der Vergütungsantrag beim Gericht immer gegen das Vermögen gestellt. Genehmigen muss das Gericht. Eintreiben darf man beim Betreuten oder Ex-Betreuten oder den Erben. Stell den Antrag, den Vergütungsbeschluss in Form eines vollstreckbaren Titels ausfertigen zu lassen. Wenn der vorliegt, ab zum Anwalt. Oder gleich zur Bank des Betreuten... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.02.2015, 21:53 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Mit dem vollstreckbaren Titel kann er bei der Bank leider nichts anfangen. Aber wenn er die Bank kennt, könnte ein Anwalt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Die Kosten muss zum Glück der Schuldner tragen !
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16.02.2015, 04:09 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,896
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Mit der vollstreckbaren Ausfertigung braucht es eben keinen PfÜb mehr. Das kann ggfls. Direkt an den Gerichtsvollzieher abgegeben werden.
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16.02.2015, 10:00 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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Am einfachsten wäre die Drittschuldnerpfändung. Ist z. B. der Arbeitgeber bekannt, oder der Adressat (ehemaliger Betreuter) bezieht Rente oder Pension, so wäre es am einfachsten bei dem zust. AG einen Pfändungsüberweisungsbeschluss zu beantragen. Diesen dann richtig zustellen und das war es. Viel Erfolg! Wird schon klappen.
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16.02.2015, 21:55 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Hallo AGW,
und was soll der Gerichtsvollzieher machen? Der kann ja dem Schuldner mal in die Hosentasche greifen oder ihm die Vermögensauskunft abnehmen oder das Auto pfänden und auch gerne mal ein Konto arrestieren. Aber den PfÜB muss der Gläubiger leider immernoch selbst beantragen. Bei den heute zwingend hierfür zu benutzenden Formularen ein Grauen, selbst für Vollstreckungsprofis. Wir pfänden viel für Berufsbetreuer. Den Gerichtsvollzieher sparen wir uns aus Kostengründen. Das läuft doch eh zu 99 % fruchtlos. Für mich musste ich das bisher zum Glück noch nicht durchziehen. |
16.02.2015, 22:21 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Danke für eure zahlreichen Tipps, habe jetzt im 1. Schritt erst einmal einen vollstreckbaren Vergütungsbeschluss beantragt. Gott sei Dank hatte ich die Vermögenssorge und weiß wo das Geld ist.
Liebe Grüße |
18.02.2015, 10:29 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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Zitat:
Ich musste der zust. GVin sogar den Regress androhen bevor sie tätig wurde. Nach zwei Schriftsätzen an sie, hat sie mich freitags gegen 21:00 Uhr dann angerufen..... und plötzlich konnte sie sogar abends vollstrecken..... Es ist unglaublich war auf diesem Gebiet alles möglich ist. Vor kurzem habe ich für einen Betreuten die Vermögensauskunft bei einer jungen GVin abgegeben. Ich hatte mich etwas mit ihr unterhalten. Es scheint so, als ob sie "die Gewohnheiten" ihrer älteren Kollegen leider übernimmt.... |
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26.07.2021, 22:35 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 24
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Unbezahlte Vergütungen von vermögenden Betreuten
Hallo zusammen!
Ich habe 5 Rechnungen von vermögenden Betreuten, die letztes Jahr erstellt wurden und noch nicht bezahlt worden sind. In einem Fall habe ich nicht die Aufgabe, Vermögensangelegenheiten zu regeln. In den anderen Fällen ist die offizielle Betreuung bereits beendet. Für alle Fälle habe ich bereits die Beschlüsse vom Amtsgericht. Ich würde gerne wissen, wie die Vorgehensweise ist, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden? Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung. |
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