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Unbezahlte Vergütungen von vermögenden Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unbezahlte Vergütungen von vermögenden Betreuten im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Ich habe 5 Rechnungen von vermögenden Betreuten, die letztes Jahr erstellt wurden und noch nicht bezahlt worden sind. ...


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Alt 26.07.2021, 22:35   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 24
Standard Unbezahlte Vergütungen von vermögenden Betreuten

Hallo zusammen!

Ich habe 5 Rechnungen von vermögenden Betreuten, die letztes Jahr erstellt wurden und noch nicht bezahlt worden sind.

In einem Fall habe ich nicht die Aufgabe, Vermögensangelegenheiten zu regeln. In den anderen Fällen ist die offizielle Betreuung bereits beendet.
Für alle Fälle habe ich bereits die Beschlüsse vom Amtsgericht.

Ich würde gerne wissen, wie die Vorgehensweise ist, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden?

Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.
Maria Viana ist offline  
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Alt 26.07.2021, 22:44   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Du musst dir vom Gericht "vollstreckbare" Ausfertigungen der Beschlüsse ausstellen lassen. Mit diesen Beschlüssen gehst du dann zum Gerichtsvollzieher deiner Wahl und beauftragst diesen mit der Vollstreckung.

Die Kosten, die dir hierfür entstehen, kommen dann zu deiner Vergütung und werden ebenfalls vollstreckt.

Da du Kenntnisse über die Konten der zu Betreuenden hast, kannst du diese dem GV gleich mitteilen - geht dann etwas schneller :-)
Schnieder ist offline  
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Alt 26.07.2021, 23:15   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 24
Standard

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!!
Maria Viana ist offline  
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Alt 26.07.2021, 23:24   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.08.2020
Ort: Frechen
Beiträge: 24
Standard

Muss ich vorher Mahnungen schreiben?
Maria Viana ist offline  
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Alt 26.07.2021, 23:41   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Da der Beschluss kein Zahlungsziel enthält, tritt der Verzug erst mit der Fristsetzung ein.

Wenn du bisher "nur" aufgefordert hast die Vergütung zu zahlen, wirst du keinen Verzugsschaden geltend machen können.

Möglicherweise ist es sinnvoll, bereits in dem Mahnschreiben darauf hinzuweisen, dass im Falle der nicht fristgerechten Zahlung die Vergütung über einen GV beigetrieben wird.
Schnieder ist offline  
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Alt 27.07.2021, 08:41   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Die Fälligkeit der Vergütung ist mit Bekanntgabe des Beschlusses erfolgt (§ 40 Abs. 1 FamFG). Daher ist streng genommen keine Mahnung nötig, die Fairnis gebietet es aber (mit IBAN). Wenn die vollstreckbare Ausfertigung da ist: diese wird dem Gerichtsvollzieher übersandt (den zuständigen GV findet man auf der Internetseite des Landesjustizministeriums oder über die Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle des Gerichtes).

Ich würde vorab mit diesem Kontakt aufnehmen, wegen der genauen Form des ZV-Auftrags. Man muss einen Kostenvorschuss leisten und eine Forderungsaufstellung beifügen, aus der sich Nebenkosten ergeben. Siehe unter: https://www.microtech.de/blog/verzugszinsen/
Auch der Kostenvorschuss an den GV gehört dazu.

Direkt wäre möglich:
- Antrag auf Mobiliar-, Sach- und Taschenpfändung (wenn man weiß, dass der Betreute zuhause Bares bunkert): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downl...ationFile&v=10
- Antrag auf Vermögensauskunft (Eidesstattl. Versicherung), wenn man erst mal herausfinden will, was pfändbar sein könnte.

Für eine Forderungspfändung (Bankguthaben, Lohnpfändung, Rentenpfändung) braucht man erst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Hier der Vordruck: https://justiz.de/service/formular/d...orderungen.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (27.07.2021 um 09:16 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 06.12.2022, 22:57   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard Unbezahlte Vergütung von vermögenden Betreuten

Hallo zusammen,

die Beantwortung hier mit den entsprechenden Links ist sehr wertvoll! Das Thema ist sehr nervenaufreibend, mich ärgert es, wenn man jemanden gut betreut hat, die Person und die Angehörigen auch zufrieden waren, diese angesichts der Rechnung plötzlich von nichts wussten. Keiner habe ihnen gesagt, dass Betreuung etwas kostet und wenn das so ist, dann hätten Sie sich doch mehr Besuche erhofft.
Ich bin froh, dass so etwas nicht oft vorkommt.
Allerdings denke ich, dass die Betreuungsstellen das Thema tatsächlich zu wenig klarstellen. Und ich als Betreuerin tue es auch nur am Rande, da es merkwürdig ist, wenn die Betreuung plötzlich nicht mehr nötig sein soll, bloß, weil sie etwas kostet.
Nochmals Danke!
Grüße, Geranie
Geranie ist offline  
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