Betreuervergütung JVA - Untersuchungshaft
Guten Morgen,
wir haben einen Betreuten in der JVA. Bezüglich der Vergütungsabrechnung hätte ich eine Frage. Ist es richtig und noch aktuell, Aufenthalt in der JVA als "stationäre Einrichtung" abzurechnen, solange er sich jedoch in Untersuchungshaft befindet, als "andere Wohnform?" Vielen Dank schon mal. |
Ja. Siehe die Rspr dazu (bitte auch unter „gewöhnlicher Aufenthalt):
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...n_als_Heim_.3F |
Vielen Dank.
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Ist hier nicht auch zwischen u Haft und Strafhaft zu unterscheiden ?
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Nein, es kommt darauf an, ob sich durch die Haft(dauer) ein gewöhnlicher Aufenthalt = Lebensmittelpunkt bildet. U-Haft kann max 6 Monate betragen, das reicht nicht. Strafhaft gibts eigentlich erst ab 2 Jahren, was darunterliegt, wird normalerweise zur Bewährung ausgesetzt. Es gibt aber Bewährungsversager, da kann es sein, dass nur eine wenige Monate Strafhaft verbüßt werden muss. Das ist dann auch kein gA. Und es gibt die Leute, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können und stattdessen die Tagessätze „absitzen“ müssen (Ersatzfreiheitsstrafe). Oft nur Wochen oder ein paar Monate. Führt wegen des kurzfristigen Charakters auch nicht zum gA.
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