Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuervergütung trotz ermittelter Erben aus der Staatskasse? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einen Vergütungsantrag für eine verstorbene nicht mittellose Betreute gestellt. Das war genau vor 2 Jahren. Ein Erbe ...
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14.10.2021, 16:55 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.09.2015
Beiträge: 12
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betreuervergütung trotz ermittelter Erben aus der Staatskasse?
Hallo,
ich habe einen Vergütungsantrag für eine verstorbene nicht mittellose Betreute gestellt. Das war genau vor 2 Jahren. Ein Erbe steht fest, hat Erbschaft angenommen. Einer hat ausgeschlagen. Das Gericht mein, deshalb noch keinen Vergütungsbeschluss erlassen zu können. Es soll ein Urteil geben, nachdem die Staatskasse doch in Vorlage gehen Kann/muss. Kennt jemand dieses Urteil oder hat einen Tipp wie ich zur Vergütung kommen kann. Meine Geduld ist am Ende. Beste Grüße |
14.10.2021, 19:45 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Der von ihnen benannte Erbe muss doch vom Betreuungsgericht angehört werden. Da hat er die Gelegenheit, Argumente vorzubringen, zB wer weiterer Erbe ist, ob der Nachlass überschuldet ist usw. Wenn er nichts sagt, entscheidet das Gericht wie beantragt. Es ist NICHT erforderlich, dass Sie nachweisen, dass er Erbe ist. Das ist man einfach dadurch, dass man die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt.
Steht im Schreiben denn etwas konkretes drin, was angeblich gegen den Beschluss spricht?
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15.10.2021, 08:26 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.09.2015
Beiträge: 12
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Es gab immer nur telefonischen Kontakt zum Gericht, kein Schreiben.Der Nachlass ist nicht überschuldet.Die Erben stehen fest. Ein Erbe hat jetzt wohl das Erbe ausschlagen wollen. Die Frist müsste aber verstrichen sein. Das Gericht fasst einfach keinen Beschluss.Welche Möglichkeit habe ich noch um das ganze zu beschleunigen?
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15.10.2021, 14:12 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Beim Nachlassgericht darum bitten, einen Nachlassverwalter einzusetzen. Du kannst dort auch anrufen und nachfragen ob ein Erbschein bereits beantragt wurde. Es liegt bei der Verzögerung sicher daran, dass der Erbe bis jetzt nicht in der Lage war, einen Erbschein beim Betreuungsgericht vorzulegen und sich damit als Erbe auszuweisen. Solange das nicht passiert, kann er auch nicht im Vergütungsverfahren angehört werden.
Ich hatte einen Fall wie deinen, indem ich sicher war, dass die Erben bekannt waren. Die haben es einfach nicht hinbekommen, sich als Erben auszuweisen. Am Ende ist der Staat Erbe geworden und dann habe ich auch endlich meinen Beschluss erhalten. |
15.10.2021, 14:52 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Wenn ein Erbe feststeht und auch angenommen hat, dann hat das Nachlassgericht eigentlich keinen Grund mehr, einen Nachlasspfleger einzusetzen. Es sei denn, es gäbe noch Erbberechtigte, die zwar im Prinzip bekannt, aber noch nicht erreicht worden sind. Aber auch dann drängelt das NG nicht unbedingt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.10.2021, 17:03 | #6 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Das heißt, der Rechtspfleger weigert sich seit 2 Jahren, ein Festsetzungsverfahren nach §§ 168, 292 FamFG überhaupt einzuleiten? Da in solchen Fällen (nach 3 Jahren) sogar Verjährung droht, würde ich mich mal an den aufsichtsführenden Richter am Amtsgericht wenden und den Fall schildern.
Für die Bestellung eines Nachlasspflegers (§§ 1960, 1961 BGB) sehe ich hier die Voraussetzungen nicht als erfüllt an, das Problem liegt allein am Rechtspfleger des Betreuungsgerichts.
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16.10.2021, 14:17 | #7 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 58
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Imre, das Nachlassgericht hat in dem Fall, den ich beschrieben habe, auch keinen Nachlasspfleger eingesetzt, aber wohl im Hintergrund geprüft, ob es Erben gab. Erst so kam in meinem Fall überhaupt Bewegung in die Sache.
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18.10.2021, 16:44 | #8 |
Einsteiger
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Beiträge: 12
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Hallo,
danke für die Meinungen.Ja, es ist tatsächlich so, dass der rechtspfleger bisher keinen Vergütungsbeschluss gefasst hat. Wenn sich nicht bald etwas tut, werde ich mich an den aufsichtsführenden Richter wenden. |
17.06.2022, 13:18 | #9 |
Einsteiger
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Beiträge: 12
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Langes gutes Ende
Es ist tatsächlich nun zum Abschluss gekommen... Die Staatskasse in Vorlage getreten. Nach über 2 Jahren habe ich endlich meine Vergütung erhalten.
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17.06.2022, 14:06 | #10 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Das ist zwar schön, sollte sich aber nicht wiederholen. 3 Monate Wartezeit ist m.E. die Höchstfrist zum Warten. Danach beim aufsichtsführenden Richter beschweren. Wichtig: in Staatskassenfällen muss gar kein gerichtliches Beschlussverfahren laufen, das kann direkt als Auszahlungsanordnung laufen (vereinfachtes Verfahren). Wichtig ist: dann handelt der Rechtspfleger nicht in quasi-richterlicher Funktion (worauf sich die Kollegen immer so viel einbilden, sondern als ganz normale weisungsgebundene Beamte).
Und wenns öfters hakt: ab 1.1.23 kann man seine Vergütung als Dauerauszahlung beantragen, da muss nur einmal bewilligt werden und danach wird alle 3 Monate automatisch gezahlt. Wobei ich nicht weiß, ob die Software in jedem Bundesland das schon hinbekommt; in NRW wirds jedenfalls gehen. Bitte trage dein Bundesland im Profil noch nach (unter „Ort“).
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erben, gericht, vergütung |
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