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Verzögerungsrüge bei offenen Vergütungsanträgen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verzögerungsrüge bei offenen Vergütungsanträgen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, ich habe mal eine theoretische Frage: Anfang Juni habe ich einen Vergütungsantrag gestellt, der bis heute nicht ...


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Alt 15.10.2021, 10:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard Verzögerungsrüge bei offenen Vergütungsanträgen

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine theoretische Frage:



Anfang Juni habe ich einen Vergütungsantrag gestellt, der bis heute nicht ausgezahlt wurde.

Nach zwei Erinnerungen innerhalbt von zwei Monaten habe ich die Aufforderung erhalten, weitere Unterlagen beizubringen. Habe ich getan. Weitere Aufforderung Unterlagen beizubringen. Habe ich getan. Dabei ist aufgefallen,dass mein Programm falsch berechnet hat, also musste ich den Antrag ändern.



Mehrfach bei der Geschäftsstelle angerufen, die mir erklärte, dass es derzeit Rückstand gebe, sie aber die Rechtspflegerin noch einmal darauf ansprechen würde. Wieder nichts passiert.

Heute noch einmal angerufen und nachgefragt und explizit erwähnt, dass ich langsam die Geduld verliere und ich einen persönlichen Anruf haben möchte, wie der Bearbeitungsstand nun ist. Wurde mir zugesagt.



Ich habe nun diverse Fantasien im Kopf:
Ist es eine böswillige Rechtspflegerin? Ich hatte ihr geschrieben, dass ich künftig nun alle drei Monate einen Antrag stellen muss, wenn ich nicht mit einer zeitnahen Bezahlung rechnen kann, da auch ich liquide bleiben muss und Rechnungen zu zahlen habe. Es geht bei diesem Antrag um einen Betrag von 2600 Euro. Möglicherweise hat sie dies als Drohnung wahrgenommen.



Wartet sie, bis das Schonvermögen überschritten ist?
Das Schonvermögen war knapp unter 5000 €. Inzwischen ist es knapp über 5.000 Euro.



Erstickt sie gerade in Arbeit und steht kurz vor dem Kollaps?


Tja. ich fühle mich mehr und mehr hilflos. Ich bin nicht die Art von Person, die Druck machen will. Ich weiß ja, dass derzeit viel Arbeit anliegt bei den Rechtspflegern.

Ich hatte bei einer anderen Betreuten eine zweifache Auzahlung erhalten und nach einem Kassenzeichen gefragt, damit ich das Geld ordnungsgemäß wieder zurückzahlen kann. Das Schreiben mit dem Kassenzeichen war innerhalb einer Woche da mit (natürlich baukastenmäßigen) Floskeln, was passiert, wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen bezahle.

Da fühlt man sich natürlich doppelt verhöhnt.


Langer Text, dabei wollte ich nur eine Frage stellen

Hat jemand schon eine Verzögerungsrüge eingelegt?

Ich möchte dies eigentlich nicht machen, da mir ein guter Kontakt zu den Rechtsplfegern wichtig ist. Aber mich würde interessieren, wie dies in der Theorie und Praxis funktioniert.



Vllt hat ja jemand Erfahrung.



Viele Grüße
Die(nichtmehrganzso)Neue
DieNeue ist offline  
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Alt 15.10.2021, 14:07   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
Standard

Weil dein Vergütungsantrag vom Juni nicht bearbeitet wurde? Da hast du aber schon ordentlich Druck aufgebaut. Würde ich so nicht handhaben. Zumal es ja offenbar auch Gründe gab, warum nicht sofort ausgezahlt wurde, denn du musstest ja sogar zweimal Nachweise nachreichen.



Ich kann es generell nicht nachvollziehen, warum manche Betreuer ein ganzes Jahr Vergütung abrechnen. Was passiert wenn sich das Vermögen dann doch ändert? Was, wenn derjenige verstirbt und ich plötzlich gegenüber den Erben Vergütung geltend machen muss? Da kann sich die tatsächliche Auszahlung noch mal ein gutes Jahr hinziehen. Was dann natürlich besonders ärgerlich ist, wenn es um so hohe Summen geht. Ich rechne jedenfalls immer im Drei-Monats-Rhythmus ab.



Ich habe tatsächlich über eine Verzögerungsrüge nachgedacht, als bei mir bei einem Amtsgericht mehrere Vergütungen für ein gutes Jahr nicht auszgezahlt wurden. Am Ende hat sich das ganze dann klären lassen. Vielleicht auch noch mal als Hinweis: Die Rechtspfleger geben die Auszahlung auch nur an eine andere Stelle weiter. Durchaus möglich, dass es bei der Landeskasse klemmt.
Domenica ist offline  
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Alt 15.10.2021, 14:36   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard

Danke für deine Antwort.



Ich sehe nicht, dass ich Druck aufgebaut habe. Ich habe die ersten zwei Monate freundlich erinnert.

Dass nach den zwei Monaten Unterlagen nachgefordert werden, die sonst nicht nachgefordert wurden, war nicht abzusehen.



Warum ich ein Jahr Vergütung abrechne, liegt darin, dass dies weitaus weniger Arbeitsaufwand und Ressourcen bindet.

Vergütung stellen kostet nunmal Geld. Sei es meine Arbeitskraft/-zeit, Porto und Papier, Arbeitszeit in der Überprüfung der Einnahme sowie der steuerlichen Buchungen, etc.. Es macht doch einen Unterschied, ob ich 4 mal im Jahr Vergütungen stelle oder nur einmal für eine Vielzahl von Betreuungen. Das ist eine betriebswirtschaftliche Herangehensweise.

Es bindet auch die Arbeitszeit der Rechtspfleger, Geschäftsstelle und Auszahlungsstelle.

Speziell hier hängt es aber an der Rechtspflegerin, dies sagte mir die Geschäftsstelle.



Bei vermögenden Betreuten handhabe ich dies anders. Je nach Einzelfall. HIer sind - wie du schon geschrieben hast - ja noch andere Faktoren, die man im Hinterkopf haben muss.





Ein Jahr würde ich nicht warten, bis die Vergütung bezahlt wird. Die zeitnahe Auszahlung hat meiner Ansicht nach nicht nur etwas mit Verlässlichkeit zu tun. Die Gerichte sind auch auf die verlässliche Arbeit der Betreuer angewiesen und fordern diese ein. Im Gegenzug sind wir auch auf deren Verlässlichkeit angewiesen.

Es hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Wird meine Vergütung nicht zeitnahe bezahlt, wird meine Arbeit auch nicht wertgeschätzt. Und lasse ich das monatelang schleifen, ohne nachzuhaken und zu erinnern, besteht ja auch noch die Gefahr, dass die lange Zahlungszeit zur Gewohnheit wird, weil die Vergütungsanträge ja nicht Priorität haben - die Betreuer wehren sich ja nicht.

Muss nicht- kann aber.



Wie schon geschrieben. Ich möchte keine Verzögerungsrüge einreichen. Mich interessiert nur, ob jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat.
DieNeue ist offline  
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Alt 15.10.2021, 17:41   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Die"betriebswirtschaftliche" Vorstellung die eine jährliche Vergütungsabrechnung mit sich bringt lässt mich nachgerade schaudern wenn ich daran denke wie lange es dauert z.B Angehörige von der Richtigkeit der Summe usw. zu überzeugen. Von der hinterherrennerei im Todesfall ganz zu schweigen
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.10.2021, 18:41   #5
Moderator
 
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Beiträge: 5,801
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Also, für eine Verzögerungsrüge (§ 198 GVG) ist es zu früh. Dabei gehts um jahrelangen Verfahrensstillstand. Und zumindest hat sich doch schon was getan. Wenn der Antrag sich gegen die Betreute richtet, muss sie angehört werden, § 168 Abs. 4 FamFG. Falls sie nicht anhörungsfähig ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen (wenns korrekt zugegen soll). Gut Ding will weile haben. Und zu warten, bis die Vermögensschongrenze unterschritten würde, würde der Rechtspflegerin ja gar nichts bringen. Die Vergütungshöhe bleibt ja gleich, nur der Vergütungsschuldner würde sich ändern. Sprich die Justizkasse müsste die Vergütung eines Vermögenden zahlen. Was den Bezirksrevisor ärgern würde. Steht dieser Sachverhalt denn zuvor? Falls das so wäre, könnte man den Bezirksrevisor beim Landgericht auf den Fall aufmerksam machen. Das führt dann wahrscheinlich dazu, dass dieser der Rechtspflegerin Dampf macht, um der Staatskasse die Ausgabe zu ersparen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (15.10.2021 um 19:56 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 15.10.2021, 19:13   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Vielleicht liegt die Verzögerung auch darin begründet, das noch "offene" Dinge zur Richterentscheidung anstehen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.10.2021, 22:31   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die"betriebswirtschaftliche" Vorstellung die eine jährliche Vergütungsabrechnung mit sich bringt lässt mich nachgerade schaudern wenn ich daran denke wie lange es dauert z.B Angehörige von der Richtigkeit der Summe usw. zu überzeugen. Von der hinterherrennerei im Todesfall ganz zu schweigen

Was haben Angehörige mit dem Vergütungsantrag von Mittellosen zu tun?
Ich schrieb ja schon, dass ich bei Vermögenden anders vorgehe.


Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Also, für eine Verzögerungsrüge (§ 198 GVG) ist es zu früh. Dabei gehts um jahrelangen Verfahrensstillstand. Und zumindest hat sich doch schon was getan. Wenn der Antrag sich gegen die Betreute richtet, muss sie angehört werden, § 168 Abs. 4 FamFG. Falls sie nicht anhörungsfähig ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen (wenns korrekt zugegen soll). Gut Ding will weile haben. Und zu warten, bis die Vermögensschongrenze unterschritten würde, würde der Rechtspflegerin ja gar nichts bringen. Die Vergütungshöhe bleibt ja gleich, nur der Vergütungsschuldner würde sich ändern. Sprich die Justizkasse müsste die Vergütung eines Vermögenden zahlen. Was den Bezirksrevisor ärgern würde. Steht dieser Sachverhalt denn zuvor? Falls das so wäre, könnte man den Bezirksrevisor beim Landgericht auf den Fall aufmerksam machen. Das führt dann wahrscheinlich dazu, dass dieser der Rechtspflegerin Dampf macht, um der Staatskasse die Ausgabe zu ersparen.

Der Fall liegt hier anders herum. Zunächst war die Betreute mittellos. Inzwischen ist sie über der Schongrenze. Es war also keine Anhörung der Betreuten notwendig sondern "einfach" aus der Staatskasse zu zahlen.
DieNeue ist offline  
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Alt 15.10.2021, 22:32   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Vielleicht liegt die Verzögerung auch darin begründet, das noch "offene" Dinge zur Richterentscheidung anstehen.

Da wären mir keine bekannt.
DieNeue ist offline  
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Alt 16.10.2021, 13:08   #9
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Ich fände es auch zu früh für eine Verzögerungsrüge. Es hört sich so an, als ob es sich nicht um die Regel sondern eher um eine Ausnahme handelt. Da würde ich es zunächst bei der freundlichen Erinnerung belassen. Möglicherweise wird doch im Hintergrund etwas geprüft, vielleicht ist es auch eine stichprobenhafte Überprüfung durch den Revisor (falls es so was gibt...).


allgemein: Jeder arbeitet so, wie er/sie möchte. Ich stelle die Anträge auch im Regelfall im Dreimmonatsrhythmus. Da sie vom Programm erstellt werden und ich quasi nur auf drucken klicken muss, liegt die Mehrbelastung übers Jahr gesehen im Minutenbereich. Ein weiterer Grund ist, dass es die hiesigen Gerichte gern so haben. Ihnen graut davor, wenn Betreuer im Januar mit einem riesigen Paket an Vergütungsanträgen kommen, die dann nicht nur in der Summe bearbeitet, sondern auch in der Summe ausgezahlt werden müssen.
mimi91 ist offline  
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Alt 16.10.2021, 14:14   #10
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Horst, wieso sprichst du bei der Verzögerungsrüge von jahrelangem Verfahrensstillstand? Wo entnimmt man das? Die Verzögerungsrüge ist ja so ziemlich das Einzige, was einem als Betreuer als rechtliches Mittel bleibt, wenn man mit Erinnerungen und Anrufen nicht weiterkommt.
Domenica ist offline  
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