Dies ist ein Beitrag zum Thema Hohe Fahrtkosten- muss ich da mit? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Sind jegliche Fahrten mit der Ehrenamtler Pauschale von 399€ abgedeckt?
Folgende 2 Fälle beschäftigen mich grad sehr und ich ...
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28.10.2021, 10:54 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.03.2021
Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
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Hohe Fahrtkosten- muss ich da mit?
Hallo,
Sind jegliche Fahrten mit der Ehrenamtler Pauschale von 399€ abgedeckt? Folgende 2 Fälle beschäftigen mich grad sehr und ich finde es für einen Ehrenamtlichen Betreuer echt schwierig das zu bewerkstelligen. 1. Ich muss Heute ungefähr 300KM fahren um bei der Bank persönlich vorstellig zu werden, außerdem um Akten am ehemaligen Wohnort des verstorbenen Ex-Betreuers abzuholen. 2. Ich habe einen Betreuten aus Österreich, dieser benötigt einen neuen Reisepass. Dafür muss laut Wohnheim ich als Betreuer persönlich am Passamt Österreich erscheinen. Nun will das Heim, das ich mit dem Betreuten entweder hinfahre oder Sie ihn zu mir beringen und wir gemeinsam mit dem Zug hinfahren. (Entfernung hier 200KM zu meinem Wohnort) Jetzt frag ich mich echt ob das tatsächlich so in meinen Aufgabenbereich fällt. Würde meine Unterschrift nicht reichen. Der Betreute ist geschäftsfähig. Was muss ich tatsächlich tun? Kann man da extra Pauschalen beantragen oder habe ich da Pech gehabt und muss es aus eigener Tasche bezahlen bis ich dann in 10 Monaten die Pauschale abrechnen kann? Bin echt frustriert, weiß gar nicht wie ich das alles machen soll ich arbeite noch 40 Stunden die Woche angestellt, weil ich ja erst Fälle aufbauen muss bis ich es beruflich machen kann. |
28.10.2021, 12:04 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.03.2021
Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
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Bitte ins richtige Unterforum verschieben, habe ich wohl falsch gemacht.
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28.10.2021, 13:44 | #3 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Falls nicht wärst du raus. Rufe mal der oesterreichischen Botschaft an und frage nach dem nächsten Konsulat. Auch dort können wahrscheinlich Passangelegenheiten einfach abgewickelt werden. Sollten bei Ehrenamtlern unüberschaubare Kosten entstehen dann wird nicht die Pauschale sondern dann wird eine genaue Abrechnung in Rechnung gestellt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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28.10.2021, 21:06 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Kaktus !
Ich würde Michaelas Ausführungen noch wie folgt ergänzen wollen: Falls deine Aufwendungen den Betrag von € 400 übersteigen, kannst du diese anstelle der Pauschale geltend machen. Du musst diese Aufwendungen dann aber detailliert mit dem Tag und Anlass des Besuchs, Fahrt- und Telefonkosten, Portoquittungen mit Angabe der Empfänger usw. nachweisen. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW werden € 0,30 pro gefahrenen Kilometer erstattet. Alexander |
29.10.2021, 07:40 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
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Ja, als Ehrenamtler kann man Solchen Sachaufwand nach § 1835 BGB einzeln geltend machen, dann gilt die 400-€-Grenze nicht. Allerdings muss man dann jede Aufwendung auflisten (auch das, was unter den 400 liegt) und auf Nachfrage des Rechtspflegers glaubhaft machen können.
Die Fahrtkostenpauschale wurde übrigens zum 1.1.2021 von 0,30 auf 0,42 €/km erhöht. Daneben kann man Parkgebühren abrechnen (allerdings keine Knöllchen). Weiteres inkl Musterformular unter: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Aufwendungsersatz
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.10.2021, 08:38 | #6 | |||||
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.03.2021
Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
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Zitat:
Das war laut der Bankmitarbeiterin nicht möglich. Etwas erzürnt bin ich dann gestern hingefahren, weil ich ja auch noch die Akten in der Nähe abgeholt habe. Die Dame hat mir dann erklärt das Sie nur noch persönlich und mit original Betreuerausweis Identifizieren. Es hat wohl vor einigen Wochen einen Fall gegeben, das ein Ex-Betreuer in die Bank marschiert ist und das Konto eines Betreuten abgeräumt hat, natürlich war er im System noch hinterlegt. Bei diesem wurde die Identifikation bei einer anderen Bankfiliale 2 Wochen zuvor gemacht. Allerdings wurde er in den 2 Wochen wieder abbestellt, wegen Veruntreuung. Ich bin hier halt immer noch der Meinung das Online Authentifizierung mit Kamera Standard sein sollte. Das ist wohl Wunschdenken. Dennoch immer noch besser als die Postbank die antworten gar nicht. Zitat:
Das habe ich versucht, seine Frau meinte dann das Sie das nix angeht da Sie das Erbe ausgeschlagen habe und wenn ich Sie nicht abhole entsorgt Sie die Akten. "bölde Kuh"....entschuldigt Zitat:
Ja habe ich. Es geht ja auch nicht um die Frage ob ich das organisieren muss. Sondern muss ich den Betreuten mitnehmen. Er wäre ehh im Januar vor Ort bei seiner Familie(mit seinem Pfleger). Kann er da nicht selber hin mit meinem Unterschrift aufm Antrag? Er ist sehr mobil und kann auch begreifen was er da macht. Zitat:
Werde ich noch tun. Zitat:
Habe es mal überschlagen komme bis jetzt nicht über die 399€, sollte es im Laufe des Jahres mehr werden geh ich es nochmal an. |
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29.10.2021, 15:59 | #7 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
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Das mit „blöde Kuh“ trifft es genau. Die Akten des verstorbenen Betreuers waren ja gar nicht sein Eigentum, sondern das des Betreuten, daher auch nicht Teil der Erbschaft und somit auch nicht von der Erbausschlagung betroffen. Die Frau hätte die Akten auch erst mal beim Betreuungsgericht abgeben können, wenn sich kein Nachfolgebetreuer meldet. Allerdings befürchte ich, dass da der eine oder andere Rechtspfleger blöd rumgepubt hätte. Vernünftige Arbeitsweise und mitdenken und über den Tellerrand schauen ist bei vielen im öffentlichen Dienst keine Stärke (Erfahrung aus 43 Jahren Beamtentätigkeit).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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