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Betreuervergütung direkt vom Betreuten fordern

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung direkt vom Betreuten fordern im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe hier einen Fall, den ich noch nie hatte: Für eine Betreute (vermögend) ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge war die ...


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Alt 02.11.2022, 19:23   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.05.2022
Beiträge: 2
Standard Betreuervergütung direkt vom Betreuten fordern

Ich habe hier einen Fall, den ich noch nie hatte:
Für eine Betreute (vermögend) ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge war die Betreuervergütung fällig. Ich kann die Betreuervergütung also nicht direkt abbuchen. Für die Rechtmäßigkeit der Vergütung liegt ein richterlicher Beschluss vor. Die Betreuung ist mittlerweile beendet, die Betreute weigert sich, die Vergütung zu bezahlen. Wie gehe ich jetzt vor? Wie soll die Rechnung aussehen? Gilt hier das normale Mahnverfahren (Mahnung bis Vollstreckungsbescheid)? Hatte noch nie einen solchen Fall und bin für Hinweise dankbar.
vrijon ist offline  
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Alt 02.11.2022, 22:03   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Nein, ein Mahn/Vollstreckungsbescheid muss nicht erwirkt werden. Der vergütungsbeschluss selbst ist der vollstreckbare Titel (§ 95 FamFG). Man muss sich davon eine vollstreckbare Ausfertigung geben lassen und diese geht mit einer Forderungsaufstellung an den Gerichtsvollzieher. Ich gehe mal davon aus, dass der Ex-Betreute eine Zahlungsaufforderung mit IBAN bekommen hat, dodass er überhaupt auch überweisen konnte.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 04.11.2022, 07:16   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,232
Standard

Heißt im Umkehrschluss, kannst Du im Streitfall nicht beweisen, dass Du die Betreute unter Angabe deiner Bankverbindung zur Zahlung aufgefordert hast, bleibst Du auf den Kosten für den Gerichtsvollzieher (und ggf. den PfüB) sitzen.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.11.2022, 09:04   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Man wäre ja wohl mit dem Klammerbeutel gepudert wenn man der Zahlungsauffoerderung nicht gleichzeitig die Vergütungsabrechnung sowie den dazugehörigen gerichtlichen Beschluss beifügen würde.
Darauf sollte bzw. muss die Kontoverbindung schliesslich ersichtlich sein.

Kein Betreuer kann so einfältig sein nur zu schreiben, zahlen sie bitte meine Rechnung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.11.2022, 11:07   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Die Frage war: wie soll die Rechnung aussehen. Und: den Vergütungsantrag, das was du als „Abrechnung“ bezeichnet hast, muss man genau so wenig beifügen, wie den Vergütungsbeschluss. Beides hat der Ex-Betreute schon vom Gericht erhalten. Man bezieht sich nur auf diesen Beschluss, nennt noch mal die Summe und die Kontonummer.
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Horst Deinert

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Alt 04.11.2022, 16:27   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
den Vergütungsantrag, das was du als „Abrechnung“ bezeichnet hast
Wen meinst du?? Bei mir steht:
Zitat:
nicht gleichzeitig die Vergütungsabrechnung
Mea culpa, es weiss sowieso jeder was gemeint ist.

Zitat:
Beides hat der Ex-Betreute schon vom Gericht erhalten.
Mag sein, ich würde aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der allg. Höflichkeit beides dennoch nochmals beifügen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.11.2022, 23:27   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
... ich würde aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der allg. Höflichkeit beides dennoch nochmals beifügen.
Moin, dem stimme ich gerne zu. Man weiß ja nicht, wie hell die Lichter des ehemaligen Betreuten brennen.
Susi K ist offline  
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