Was macht Ihr wenn die Amtsgerichte nicht pünktlich zahlen
Hallo ich habe mal eine Fragen ans Forum: ich bin seit ca. 1.5 jahren als Berufsbetreuuerin im Nebengewerbe zugelassen. Vorher habe ich fast 15 Jahre ehrenamtlich gearbeitet. Da gab es nie Probleme mit der Entschädigung. Doch seit ich Berufsbetreuerin bin habe immer wieder Probleme mit dem Betreuungsgericht wegen der Vergütungen. Es dauert monatelang bis ich das Geld für eine eingereichte Vergütung bekomme. Würde ich nicht hauptberuflich 30 Stunden wöchentlich arbeiten könnte ich gar nicht auskommen. Geht es Euch genauso? Was macht ihr wenn die Betreuungsgerichte nicht pünktlich zahlen? Was für eine Wartezeit ist denn eigentlich üblich? Würde mich über Antworten freuen. Gruß Jasmin
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Moin moin
Ich habe den Beitrag mal aus dem Vorstellungsbereich nach hier kopiert. Das paßt einfach besser und das Thema wird in den Vorstellungen nicht unbedingt gesucht. Meine Antwort: Warten und gelegentlich mal nachfragen oder Erinnerung einlegen. Es ist nicht gerade toll, wenn man lange auf die Vergütung warten muss. Und für eine brauchbare wirtschaftliche Betriebsplanung ist das auch nicht gut. Andererseits kann das Thema bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1.1.2023 kann man die automatische Vergütungszahlung beantragen. Das wird zwar zu Anfang sicherlich noch etwas ruckeln, aber wenn es sich eingespielt hat ist es eine Erleichterung - nicht nur für die BetreuerInnen sondern auch für die RechtspflegerInnen. MfG Imre |
Zitat:
Wie lautet denn die genaue Formulierung in deinen Anträgen? |
Hallo Jasmin, kommt da noch eine Antwort von dir?
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hallo Horst, es handelt sich um mittellose Betreute, ich als Betreuuer werde hier von der Staatskasse vergütet.
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Hallo Imre, danke für Deinen Tip. wie beantragt man denn die automatische Vergütung? Gibt es dafür Vordrucke bei Gericht?
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Hallo Jasmin, du hast leider meinen Post nicht gelesen. Zur Beantwortung müsste man wissen, ob in deinem Vergütungsantrag drinsteht, ob du die „Auszahlung“ oder die „Festsetzung“ = Beschlussfassung beantragst. Und die Dauerauszahlung ist in Vergütungsanträgen nach dem 1.1.23 nur ein zusätzlicher Satz, wonach genau diese beantragt wird.
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