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Monatslänge Pauschale

Dies ist ein Beitrag zum Thema Monatslänge Pauschale im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich rechne seit Einführung der Pauschale beanstandungsfrei volle Monate mit 30 Tagen ab. Jetzt hatte ich eine Kürzung, da ...


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Alt 05.12.2022, 10:33   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 4,381
Standard Monatslänge Pauschale

Moin,


ich rechne seit Einführung der Pauschale beanstandungsfrei volle Monate mit 30 Tagen ab.


Jetzt hatte ich eine Kürzung, da der Februar dort mit 28 Tagen gerechnet wird. Der Februar war als "ganzer Monat" abgerechnet worden.


Natürlich haben alle anderen Monate im Abrechnungszeitraum 30 Tage.



Es sind nur 15 €...aber die Nackenhaaare sind steil aufgerichtet.


Wasc lässt sich unternehmen?
Tomas11 ist offline  
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Alt 05.12.2022, 10:55   #2
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Standard

Bitte mal das genaue Rechenbeispiel nennen: eigene Quartalsberechnung und was der Rechtspfleger rechnet. Und zu Teilmonaten kann es ja eigentlich nur kommen, wenn eine Änderung zwischendrin eingetreten ist. Welche war das hier?
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Horst Deinert

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Alt 06.12.2022, 00:03   #3
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Abrechnungszeitraum 23.11.21 - 6.3.22
Es handelte sich um das 2. Vergütungsjahr, Beginn 23.11.21
Letzter "unvollständiger" monat war demnach der Zeitraum vom 22.2. bis 6.3.

Grund der Abrechnung war Aufhebung
Tomas11 ist offline  
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Alt 06.12.2022, 08:34   #4
Moderator
 
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Hallo, der 23.11.21-22.2.22 war ja noch ein vollständiges Quartal. Es geht also um den Zeitraum 23.2. - 6.3.22. Ich gehe davon aus, die Aufhebung wurde am 6.3. mitgeteilt, sodass der Tag nach § 188 Abs. 1 BGB noch mitzählt.

Wir hätten also die Kaledertage 23.2. - 28.2. (kein Schaltjahr)= 6 Tage und vom 1.-6.3 = 6 Tage. Also insgesamt 12 Tage. Diese sind lt BGH (gem § 191 BGB) stets durch 30 zu teilen.

Wenn es ein mittelloser Zuhausebewohner im 2. Jahr in Tabelle C gewesen wäre, hätte die Rechnung also so ausgesehen: C 4.2.1.: 198 € x 12 : 30 = 79,20 €.

War das die Rechnung? Bei anderer Tabellenstufe natürlich analog.
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Horst Deinert

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Alt 06.12.2022, 09:10   #5
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
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Statt der 79 € warf das Proggi 92,40 € aus. Die Einstellung ist gem 191 BGB = Monatslänge mit 30 Tagen.


Die Kürzung leitete die Rechtspflege analog aus den 28 Februartagen her.
Tomas11 ist offline  
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Alt 06.12.2022, 09:20   #6
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Tja, dann sind die Programmparameter falsch eingestellt. Die Rechnung geht so: tatsächliche Kalendertage im Zähler, 30 im Nenner. So der BGH: https://openjur.de/u/2364771.html

Deshalb wird bei Monaten mit 31 Tagen auch dieser mitgezählt. Unterm Strich ist das immer nur dann nachteilig, wenn im Teilmonat der Februar betroffen ist.
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Alt 06.12.2022, 09:34   #7
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
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Schade. Danke für die Erklärung.



Es ist aber egal, welche Parameter ich einstelle. Die Pauschale bleibt identisch :-))


Letztes update war aus 10/22
Tomas11 ist offline  
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Alt 06.12.2022, 10:17   #8
agw
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Dann würde ich es mal mit der Hotline probieren, wenn du die Einstellungen nicht realisieren kannst.
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agw ist offline  
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Alt 06.12.2022, 12:57   #9
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Welche Software ist das denn? Ich habe genau diese Problematik mit den Leuten von at work, Butler und Plesoft besprochen. Alle Programme rechnen abgeblich wie der BGH. Aber viele können das auch anders einstellen (warum allerdings ist mir rätselhaft).
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