Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung: Erbschaft noch nicht gezahlt im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
meine Betreute ist aktuell mittellos und erhält Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege). Aktuell wird eine Erbschaft auseinandergesetzt und meine ...
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16.12.2022, 07:59 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Betreuervergütung: Erbschaft noch nicht gezahlt
Hallo Zusammen,
meine Betreute ist aktuell mittellos und erhält Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege). Aktuell wird eine Erbschaft auseinandergesetzt und meine Betreute erwartet einen Betrag von ca. 77.000 Euro. Ich gehe davon aus, dass ich bis zur Auszahlung der Erbschaft nur mittellos abrechnen kann, oder? Beispiel: 01.01.-28.02. mittellos (>5000 Euro) 01.03. Erbschaft von 77.000 euro ging ein (< 5000 Euro), 01.03.-31.03. vermögend (< 5000 Euro). Vergütungsantrag für 01. + 02. mittelos, ab 03. vermögend. Zahlbarmachung komplett aus dem Vermögen der Betreuten, auch die mittellosen Monate (nicht Staatskasse). Sehe ich das richtig? |
16.12.2022, 10:47 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Das ist die Frage, ab wann die Erbschaft verfügbares Vermögen darstellt (monatlich zu betrachten jeweils am letzten Tag des Abrechnungsmonats für die Vergütung).
Wer „verfügt“ denn derzeit darüber?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.12.2022, 11:24 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Zitat:
Zahlungseingang war z.B. am 01.03. also rechne ich für März vermögend ab? Davor mittellos? |
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16.12.2022, 12:30 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Ja, alle Abrechnungsmonate, die nach dem Zahlungseingang enden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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