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Betreuervergütung: Erbschaft noch nicht gezahlt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung: Erbschaft noch nicht gezahlt im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, meine Betreute ist aktuell mittellos und erhält Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege). Aktuell wird eine Erbschaft auseinandergesetzt und meine ...


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Alt 16.12.2022, 07:59   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Betreuervergütung: Erbschaft noch nicht gezahlt

Hallo Zusammen,
meine Betreute ist aktuell mittellos und erhält Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege). Aktuell wird eine Erbschaft auseinandergesetzt und meine Betreute erwartet einen Betrag von ca. 77.000 Euro.

Ich gehe davon aus, dass ich bis zur Auszahlung der Erbschaft nur mittellos abrechnen kann, oder?

Beispiel:
01.01.-28.02. mittellos (>5000 Euro)
01.03. Erbschaft von 77.000 euro ging ein (< 5000 Euro),
01.03.-31.03. vermögend (< 5000 Euro).

Vergütungsantrag für 01. + 02. mittelos, ab 03. vermögend. Zahlbarmachung komplett aus dem Vermögen der Betreuten, auch die mittellosen Monate (nicht Staatskasse).

Sehe ich das richtig?
MGleiss ist offline  
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Alt 16.12.2022, 10:47   #2
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Das ist die Frage, ab wann die Erbschaft verfügbares Vermögen darstellt (monatlich zu betrachten jeweils am letzten Tag des Abrechnungsmonats für die Vergütung).

Wer „verfügt“ denn derzeit darüber?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.12.2022, 11:24   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das ist die Frage, ab wann die Erbschaft verfügbares Vermögen darstellt (monatlich zu betrachten jeweils am letzten Tag des Abrechnungsmonats für die Vergütung).

Wer „verfügt“ denn derzeit darüber?
Es gibt ein Testamentsvollstrecker.
Zahlungseingang war z.B. am 01.03. also rechne ich für März vermögend ab? Davor mittellos?
MGleiss ist offline  
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Alt 16.12.2022, 12:30   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Ja, alle Abrechnungsmonate, die nach dem Zahlungseingang enden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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