Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung - Freibetrag 10.000 € ab 1.1.23 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das wäre aber aktuell nur dann der Fall, wenn mehr als 10.000 da wären. Der Mehrbetrag beim Sparvermögen über den ...
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#11 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Das wäre aber aktuell nur dann der Fall, wenn mehr als 10.000 da wären. Der Mehrbetrag beim Sparvermögen über den 10.000 aber weniger ausmacht, als die aktuelle Vergütungssumme. Also zB 11.000 Vermögen und 2000 € Vergütung.
Oder wenn zu einem späteren Zeitpunkt (aber innerhalb der 3jährigen Verjährung) weiteres Vermögen oberhalb von 10.000 dazu käme, zB durch Erbschaft.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,786
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Hmm...?
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Ja, das ist § 1881 BGB (früher § 1836e BGB). Ist unverändert, bis auf den höheren Freibetrag. Etwa nicht bekannt?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#14 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,786
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Zitat:
Danke für den Hinweis. Ehrlich gesagt habe ich mich mit diesem Passus noch nie richtig auseinandergesetzt. Bei fast allen meiner bisherigen Fälle handelt es sich um durchgehend mittellose Betreute oder ein paar wenige, die deutlich vermögend sind. Also immer klare Verhältnisse. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#15 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Dann sei froh, denn Grenzfälle machen so viel Arbeit wie bei einem mittellosen vermögenden bzw. einem vermögenden mittellossen.
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#16 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.05.2023
Ort: Rüdersdorf bei Berlin
Beiträge: 5
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Wenn der betreute ein Kontovermögen von 10 000 Euro im Januar hat, aber am 31.3. eine Darlehensschuld von 6000 Euro zahlen muss, ist er dann schon ab Januar mittellos ?
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#17 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Wie kommt man denn auf sowas?
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#18 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Schulden zu haben, zählt nicht, das Geld muss tatsächlich abgeflossen sein. Im Gegenzug dürfen ja auch Einkünfte, auf die man zwar einen Anspruch, denen aber keine Zahlung entspricht, auch nicht angerechnet werden.
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