Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergütung - Freibetrag 10.000 € ab 1.1.23

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung - Freibetrag 10.000 € ab 1.1.23 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das wäre aber aktuell nur dann der Fall, wenn mehr als 10.000 da wären. Der Mehrbetrag beim Sparvermögen über den ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 24.05.2023, 11:50   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Das wäre aber aktuell nur dann der Fall, wenn mehr als 10.000 da wären. Der Mehrbetrag beim Sparvermögen über den 10.000 aber weniger ausmacht, als die aktuelle Vergütungssumme. Also zB 11.000 Vermögen und 2000 € Vergütung.

Oder wenn zu einem späteren Zeitpunkt (aber innerhalb der 3jährigen Verjährung) weiteres Vermögen oberhalb von 10.000 dazu käme, zB durch Erbschaft.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2023, 11:58   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,786
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Und nach der Auszahlung der Vergütung aus der Landeskasse kommt dann eine Regressforderung an den Betreuten, falls 10k überschritten sind, das aber nicht für die ganze Vergütung reicht.
Hmm...?
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2023, 12:24   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Ja, das ist § 1881 BGB (früher § 1836e BGB). Ist unverändert, bis auf den höheren Freibetrag. Etwa nicht bekannt?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2023, 21:07   #14
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,786
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ja, das ist § 1881 BGB (früher § 1836e BGB). Ist unverändert, bis auf den höheren Freibetrag. Etwa nicht bekannt?
Hallo,

Danke für den Hinweis.
Ehrlich gesagt habe ich mich mit diesem Passus noch nie richtig auseinandergesetzt. Bei fast allen meiner bisherigen Fälle handelt es sich um durchgehend mittellose Betreute oder ein paar wenige, die deutlich vermögend sind. Also immer klare Verhältnisse.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2023, 22:57   #15
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Dann sei froh, denn Grenzfälle machen so viel Arbeit wie bei einem mittellosen vermögenden bzw. einem vermögenden mittellossen.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2024, 16:15   #16
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.05.2023
Ort: Rüdersdorf bei Berlin
Beiträge: 5
Standard Einberechnung eines Darlehens

Wenn der betreute ein Kontovermögen von 10 000 Euro im Januar hat, aber am 31.3. eine Darlehensschuld von 6000 Euro zahlen muss, ist er dann schon ab Januar mittellos ?
Michaela68 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2024, 16:30   #17
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Wie kommt man denn auf sowas?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2024, 08:43   #18
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Schulden zu haben, zählt nicht, das Geld muss tatsächlich abgeflossen sein. Im Gegenzug dürfen ja auch Einkünfte, auf die man zwar einen Anspruch, denen aber keine Zahlung entspricht, auch nicht angerechnet werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40