Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Höherstufung zu spät eingereicht? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin an alle!
Ich bin seit April 22 selbstständiger Berufsbetreuer. Da ich dort aber noch im Studium war, habe ich ...
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10.01.2023, 15:10 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 2
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Antrag auf Höherstufung zu spät eingereicht?
Moin an alle!
Ich bin seit April 22 selbstständiger Berufsbetreuer. Da ich dort aber noch im Studium war, habe ich immer nach Stufe A abgerechnet. Im September 2022 habe ich mein Studium abgeschlossen. Dummerweise habe ich den Antrag auf Höherstufung (von A auf C) erst Ende letzten Jahres zusammen mit einigen Vergütungsanträgen eingereicht. Nun hat mir die Rechtspflegerin offenbart, dass ich erst ab Antragstellung in C abrechnen kann. Das wundert mich, da ich bei einem anderen Amtsgericht genauso vorgegangen bin und die mir ohne Probleme die höhere Vergütung ausgezahlt haben. Vielleicht ist ja jemand hier, dem/der Ähnliches passiert ist. Danke und viele Grüße aus dem Norden! Jonas |
10.01.2023, 16:17 | #2 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Das ist falsch, die Tabelle C ist ab Ende des Studiums tagesgenau anzuwenden. Nach dem bis Ende 2022 gültigen § 5 Abs. 4 VBVG 2019. Das Datum der Vorlage ist völlig irrelevant.
Nur wenn bereits zuvor rechtskräftige Beschlüsse für diesen Monat vorlägen, die könnten nicht mehr geändert werden, alle anderen schon. Die Mittellosenfälle werden eh über Auszahlungsanordnungen gelaufen sein (statt über Beschlüsse), da gibts gar keine Rechtskraft. Es ist wie folgt zu handhaben, leider bei jedem Betreuten individuell auszurechnen, weil die Abrechnungsmonate ja bei jedem anders laufen. Beispiel: wäre die Abschlussprüfung am 15.9.22 gewesen, würde (nach § 187 Abs. 1 BGB bis einschl 15.9. die alte und ab 16.9. die neue Tabelle gelten. Angenommen, ein Abrechnungsmonat läuft vom 8.9.-8.10.22. Da müssen jetzt 2 Teilbeträge gebildet werden: einmal v 8.9.-15.9. (mit anteiliger Tabelle A) und einmal vom 16.9.-8.10 mit Tabelle C. Dafür muss man die konkreten Tage ausrechnen, einmal sind das 8 und einmal 22 Tage. Also den passenden Tabellenbetrag aus A x 8 : 30 unf aus C x 22 : 30. Es wird nichts auf/abgerundet, es kommt eine Summe mit Centbeträgen heraus. Und das wird bei allen Betreuten gemacht, je nachdem wie bei denen die Abrechnungsmonate laufen. Abrechnungsmonate vor dem Studienabschluss bleiben komplett in A, Abrechnungsmonate komplett danach in C (weil man ja imner 3, 6 usw abrechnen kann). Alles verstanden?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.01.2023, 18:19 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 15.12.2022
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Ausführungen.
Genau so habe ich es beim anderen Amtsgericht gehandhabt. Die Abrechnungen macht ja glücklicherweise die Software, daher ist es kein großer Aufwand. Ich wundere mich nur immer noch, wie die Rechtspflege darauf kommt. Nochmals vielen Dank und eine schöne Restwoche! |
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