Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerauszahlung der Vergütung Quartalsweise im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hier geht es überhaupt nicht um Gerichts-Bashing. Es geht darum, die eigenen Ansprüche wahrzunehmen und durchzusetzen. Wir arbeiten alle am ...
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30.01.2023, 12:27 | #21 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
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Beiträge: 45
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Hier geht es überhaupt nicht um Gerichts-Bashing. Es geht darum, die eigenen Ansprüche wahrzunehmen und durchzusetzen. Wir arbeiten alle am Gesetz und so sollte es bleiben. Auf einen Antrag muss ein Beschluss ergehen, der rechtsmittelfähig ist. Das Gericht kann nicht einfach die Sichtweise von Einzelnen oder einem Kollegium, als rechtmäßig annehmen. Und im Übrigen warten wir in meinem AG-Bezirk mehrere Monate auf die Auszahlung der Vergütung, obwohl das Ministerium die Bearbeitung als Eilsache angesehen hat. Da nehme ich auch kein Bashing der Betreuer*innen an.
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30.01.2023, 12:31 | #22 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,563
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... und deswegen atmen wir jetzt alle einmal durch und melden uns wieder, wenn wir mit den beantragten Dauerauszahlungen ein Problem haben ...
Wir halten fest: Erste Anträge wurden gestellt und bisher pauschal abgelehnt. Das geht nicht, das muss hinterfragt werden. Auszahlungen sind systembedingt bisher nicht oder nur umständlich möglich. Dadurch ergeben sich zeitliche Verzögerungen, die nicht zwingend durch die bearbeitenden Rechtspfleger zu verantworten sind. Wir bleiben am Ball.
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30.01.2023, 12:33 | #23 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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30.01.2023, 12:55 | #24 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 43
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Das mit den Dauerauszahlungen mag zwar vom Gesetzgeber gut gemeint sein, aber an der (technischen) Umsetzung durch die Länder, um tatsächlich eine Arbeitserleichterung zu haben, hakt es. Ausbaden muss es die Basis....
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30.01.2023, 13:02 | #25 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Hallo, das ist eine Kann-Regelung. Aber dass das nur der Arbeitsersparung der Gerichte dienen sollte, stimmt nicht. Hauptmotiv war eine zuverlässige Zahlung an Betreuer, damit da endlich Planungssicherheit besteht. Daher auch die anderen Verbesserungen bei der Vergütung. Schon vergessen: wir steuern auf einen extremen Betreuermangel zu. Da sollte man etwas mehr Kundenorientiertheit zeigen.
Woher die Kommentarmeinung stammt, ist mir rätselhaft. Ich war in der Arbeitsgruppe, die sie sich ausgedacht hat und bin sozusagen Zeitzeuge. Und auch um eine Kann-Regelung abzulehnen, muss es zumindest eine plausible Begründung geben. „Wir haben keinen Bock dazu, das ist uns zuviel Stress“, ist keine Begründung. Einfach überhaupt keine Abwägung des Dafür-und-dagegen zu tätigen, ist nicht sachgerecht. Ich habe ja selber schon geschrieben, dass es in Einzelfällen genug Gründe dagegen gibt. Aber eine gesetzliche Regelung gänzlich zu ignorieren - gibts dazu ein besseres Wort als Rechtsbeugung ? Ich bin für Vorschläge offen. Im übrigen beherrschen einige Justizsoftwaren Dauerauszahlungsanordnungen durchaus. Seit gut 1,5 Jahren ist das Gesetz schon im BGBl veröffentlicht. Ist da keinem Rechtspfleger aufgefallen, dass die eigene Software das nicht kann? Ich hätte schon zigmal entsprechende Ersuchen an die IT-Verantwortlichen geschickt. Und wozu gibts Personalräte?
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30.01.2023, 13:36 | #26 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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@ HorstD
Unter uns: Nicht alle Auszahlungen werden überhaupt von Rechtspflegern erfasst. Meist werden die Vergütungsansprüche geprüft bzw. festgesetzt. Die Auszahlung wird durch die Serviceeinheiten veranlasst aufgrund entsprechender Verfügung durch die Rechtspfleger. Was nicht benötigt wird, wird auch nicht gesucht. Will heißen, wenn bisher keine Daueranordnungen zu fertigen / zu prüfen waren, wird auch in Anbetracht der Arbeitsbelastung niemand durch die Haushaltssysteme gewandert sein, um zu gucken, was geht. Ja, ausbaden muss es oftmals die Basis. Wenn ich mir vorstelle, dass die örtlichen Finanzämter Mitte Dezember noch nicht alle überhaupt Kenntnis davon hatten, dass auch Gerichte demnächst unter Umsatzsteuervoranmeldungen fallen (was dann ein paar Tage später verschoben wurde), bin ich doch froh, dass die Gerichte die Reform kennen und auch schon über das ein oder andere neue Dokument zur Bearbeitung verfügen.
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02.02.2023, 11:19 | #27 |
Moderator
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Beiträge: 6,297
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Hallo Fara, m.E. muss jeder Antrag auf Dauerauszahlung einmal vom Rechtspfleger „in die Hand“ genommen werden. Denn es muss nach § 292 Abs. 2 FamFG auch in den Staatskassenfällen zumindest einmalig ein Beschluss getroffen werden. Die eigentlichen (Staatskassen-) Auszahlungen in der Folge sehe ich nicht als Rechtspflegeraufgabe, sondern als eine der Geschäftsstelle („Serviceeinheit“ - wie modern). Und da müssten dann wohl auch die Wiedervorlagen geführt werden. So stelle ich mir das als Verwaltungsbeamter zumindest vor.
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02.02.2023, 20:06 | #28 |
Routinier
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Beiträge: 1,649
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Aber war da nicht was, es ist ja nicht immer jemand aus der Geschäftsstelle befugt Geld anzuweisen, also durchaus möglich, dass es doch am Rechtspfleger hängenbleibt.
Wobei das mich als Betreuer nicht interessieren würde... |
16.02.2023, 16:02 | #29 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Angeblich nicht.
Meine Anträge wurden abgelehnt. Die Begründung: "Zum einen stehen bislang keine technischen Möglichkeiten für die Umsetzung zur Verfügung. Zum anderen wird die Entscheidung erst nach Vorlage des Registrierungsbescheides getroffen. Sie gelten als sog. Ü3 Betreuer und sind lediglich vorläufig registriert. Die vorläufige Registrierung als Berufsbetreuer ist Grundvoraussetzung der künftigen Vergütungszahlung". Zum zweiten Teil der Begründung schreibe ich besser nicht, was ich denke... |
16.02.2023, 16:47 | #30 |
Routinier
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Doch, in NRW gehen Dauerauszahlungen, hier saß wohl das Problem vorm Bildschirm...
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