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Dauerauszahlung der Vergütung Quartalsweise

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerauszahlung der Vergütung Quartalsweise im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Frage. Ich möchte gerne die neue Dauerauszahlung der Vergütung quartalsweise beantragen.-da ich immer ...


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Alt 12.01.2023, 22:57   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.11.2022
Beiträge: 13
Standard Dauerauszahlung der Vergütung Quartalsweise

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Frage. Ich möchte gerne die neue Dauerauszahlung der Vergütung quartalsweise beantragen.-da ich immer sehr lange auf meine Vergütung warten muss. Weiss jemand ob es dafür beim Amtsgericht spezielle Anträge gibt oder reicht ein formloser Antrag? hat jemand schon Erfahrung damit? LG
Jasmin1973 ist offline  
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Alt 12.01.2023, 23:38   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Der Antrag ist formlos.
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agw ist offline  
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Alt 13.01.2023, 08:49   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Sowas wie einen amtlichen Vordruck gibts nicht. Ich würde den nächsten normalen Quartalsantrag (soweit aus der Staatskasse beantragt wird), einfach um den Satz ergänzen:

„Ich beantrage hiermit zusätzlich, die beantragte Vergütung auch in den kommenden Quartalen als Dauervergütung (§ 15 Abs. 2 VBVG) zu bewilligen und auf mein Konto auszuzahlen. Änderungen vergütungsrelevanter Sachverhalte werde ich unaufgefordert mitteilen“.

Ich würde das erstmal nur in Staatskassenfällen beantragen. Bei Selbstzahlern kann es komplizierter werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 13.01.2023, 19:34   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Was macht das bei vermögende kompliziert?

Jedenfalls sollte man die Dauerauszahlung bzw. Festsetzung nicht beantragen, wenn sich jemand an der Grenze zur Mittellosigkeit bewegt.
Mächschen ist offline  
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Alt 13.01.2023, 19:44   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Was macht das bei vermögende kompliziert?

Weil die sich "auf den Schlips getreten" fühlen könnten.
Susi K ist offline  
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Alt 14.01.2023, 09:46   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Der Selbstzahler muss auf jeden Fall vorher angehört werden. Und danach erneut wieder, wenn sich die Quartalssumme ändert. Und dann kann auch Mittellosigkeit eintreten. Und vor allem braucht der Betreuer ja auch für die Entnahme des Quartalsbetrags eine zusätzliche Genehmigung, wenn nicht genug Geld auf dem Girokonto liegt. Insgesamt ist das nicht so reibungslos wie bei den Staatskassenfällen. Ich würde die Dauerauszahlungen auf diese (geschätzt 90‘%) beschränken.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 26.01.2023, 08:45   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 109
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen

„Ich beantrage hiermit zusätzlich, die beantragte Vergütung auch in den kommenden Quartalen als Dauervergütung (§ 15 Abs. 2 VBVG) zu bewilligen und auf mein Konto auszuzahlen. Änderungen vergütungsrelevanter Sachverhalte werde ich unaufgefordert mitteilen“.
Genau das habe ich gemacht, folgende Antwort:

Den Rechtspflegern ist es aktuell technisch nicht möglich, solche Auszahlungen vorzunehmen
Sabine76 ist offline  
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Alt 26.01.2023, 08:51   #8
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Das kann durchaus sein. Bei den technischen Umsetzungen sind die Behörden nicht so schnell.
Warum Du den Smiley gewählt hast, erschließt sich mir leider nicht. Die Rechtspfleger sind nur User der bereitgestellten Technik. Es macht wenig Sinn, den Boten zu erschlagen ...
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 26.01.2023, 09:16   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Ich weiß von entsprechenden Diskussionen im Rechtspflegerforum. Die jeweiligen Landesjustizverwaltungen verwenden unterschiedliche Softwaren. Diejenige aus NRW kann Daueraufträge ausführen. Die aus Bayern offenbar nicht. Wobei mich das wundert, ich meine, solche Dauerauszahlungen hätte es früher auch in einigen ecken in Bayern gegeben. Vielleicht fragen Sie einfach mal beim bayrischen Justizministerium nach. Ist ja für ganz Bayern von Interesse. Sind Sie Mitglied in einem Berufsverband? Das wäre doch was für die Landesgruppe. Ansprechpartner beim JM dürften über diese email zu erreichen sein: Zivilrecht@stmj.bayern.de
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 26.01.2023, 18:08   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
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Dann soll sich das halt der Rechtspfleger auf wiedervorlage legen und alle 3 Monate anweisen...

Ob die Behördensoftware das im UI kann, keine Ahnung, aber die Länder nutzen das EBICS-Verfahren, Daueraufträge, wie auch andere Bankverwaltete Aufträge, kann das System nicht, dafür gibt's aber wiederkehrende Buchungen, die man im Quellsystem anlegen (können) sollte.

Und die Beamten können die monatlich im Voraus bezahlen, Betreuer aber angeblich nicht alle 3 Monate, wie es das neue Recht vorsieht?
Mächschen ist offline  
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