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Jahresgebühr (Zeitpunkt der Bemessung?)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresgebühr (Zeitpunkt der Bemessung?) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, mein Betreuter (aktuelles Vermögen 23.866 Euro) soll die Jahresgebühr zahlen. Sein Vermögen betrug letztes Jahr noch knapp über 25.000 ...


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Alt 20.01.2023, 11:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard Jahresgebühr (Zeitpunkt der Bemessung?)

Moin,

mein Betreuter (aktuelles Vermögen 23.866 Euro) soll die Jahresgebühr zahlen. Sein Vermögen betrug letztes Jahr noch knapp über 25.000 Euro.

Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für die Frage, ob die Jahresgebühr zu entrichten ist? Nach heutigem Stand wäre er ja im Bereich des Schonvermögens.
__________________
Viele Grüße
Fridel
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Alt 23.01.2023, 07:53   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard

Ich frag nochmal nach: Hat jemand eine Idee?
__________________
Viele Grüße
Fridel
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Alt 23.01.2023, 08:54   #3
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Steht in § 8 GNotKG, also für die Jahresgebühr 1.1.23.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 23.01.2023, 09:55   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard

...der Betreute schuldet also auch die Jahresgebühr für 2022, wenn am 01.01.2022 sein Vermögen die 25.000 Euro überschritten hat (unabhängig vom Vermögensstand heute)?
__________________
Viele Grüße
Fridel
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Alt 23.01.2023, 14:22   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Wenns um 2022 geht, gilt der Vermögensstand am 1.1.22.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 23.01.2023, 14:45   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
Standard

Vielen Dank! Da war ich mir nicht sicher.
__________________
Viele Grüße
Fridel
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