Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresgebühr (Zeitpunkt der Bemessung?) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein Betreuter (aktuelles Vermögen 23.866 Euro) soll die Jahresgebühr zahlen. Sein Vermögen betrug letztes Jahr noch knapp über 25.000 ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
20.01.2023, 11:10 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
|
Jahresgebühr (Zeitpunkt der Bemessung?)
Moin,
mein Betreuter (aktuelles Vermögen 23.866 Euro) soll die Jahresgebühr zahlen. Sein Vermögen betrug letztes Jahr noch knapp über 25.000 Euro. Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für die Frage, ob die Jahresgebühr zu entrichten ist? Nach heutigem Stand wäre er ja im Bereich des Schonvermögens.
__________________
Viele Grüße Fridel |
23.01.2023, 07:53 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
|
Ich frag nochmal nach: Hat jemand eine Idee?
__________________
Viele Grüße Fridel |
23.01.2023, 09:55 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
|
...der Betreute schuldet also auch die Jahresgebühr für 2022, wenn am 01.01.2022 sein Vermögen die 25.000 Euro überschritten hat (unabhängig vom Vermögensstand heute)?
__________________
Viele Grüße Fridel |
23.01.2023, 14:22 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
|
Wenns um 2022 geht, gilt der Vermögensstand am 1.1.22.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.01.2023, 14:45 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
|
Vielen Dank! Da war ich mir nicht sicher.
__________________
Viele Grüße Fridel |
Lesezeichen |
|
|