Dies ist ein Beitrag zum Thema Gericht möchte Studienabschluss zur Höherstufung nicht anerkennen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ja ist in der Tat eine Weile her. Ich habe auf die Begründung zum Gesetzestext Bundesdrucksache 19/24445 verwiesen und nun ...
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#21 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 48
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Ja ist in der Tat eine Weile her. Ich habe auf die Begründung zum Gesetzestext Bundesdrucksache 19/24445 verwiesen und nun habe ich ihm nochmals das Infoblatt für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vom Jutizminsterium zukommen lassen.
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#22 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Warum hast Du ihm denn nicht geschrieben er soll sich bitte § 8 Abs. 3 Satz 1 Durchlesen.
Da steht es doch klipp und klar und unmissverständlich drin. Kann doch an sich nicht sein. Wer ist denn da bei euch der Entscheider ? Kannst Du nicht mal ins A gehen und persönlich beim Präsidenten vorsprechen ? Muss doch irgendwie auch auf nem 2normalen" Dienstweg möglich sein. Und wenn Du jetzt vom Gericht festgesetzt wurdest, dann bleibt es doch auch erstmal dabei. Dass muss doch bei einem Umzug nicht von dem dortigen Gericht erneut festgesetzt werden. Werden die wahrscheinlich auch nicht machen. |
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#23 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Naja, HorstD hat dir ja auch schon die entsprechende Kommentierung aus dem HK-Bur (#6) zitiert.
Da ist der Irrtum doch nochmals schön drin aufgedröselt.
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#24 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 48
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Es wurde aber noch nicht festgesetzt, sodern es war nur eine Ansichtserklärung des Gerichtes. Ausserdem hat man, soweit ich das verstanden habe, auch jederzeit das Recht (bei einer unbeliebten Entscheidung) den Antrag wieder zurückzuziehen. Oder sehe ich das falsch?
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#25 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Versuch doch das Problem zu lösen und nicht davor weg zu laufen.
Warum kannst du nicht mit dem Präsi reden ? Verstehe ich nicht, dein Fall ist doch juristisch absolut klar . |
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#26 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 48
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Die Schriftsätze des Direktors vom AG sind schon recht eindeutig.
Aber warum nicht, ein Versuch mal persönlich mit ihm zu sprechen ist es wert. |
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#27 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Der Direktor bearbeitet die Einstufung also persönlich ? Hat das nicht an Rechtspfleger delegiert ?
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#28 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 48
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Ja sieht so aus. Er hat persönlich unterzeichnet.
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#29 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Wenn er das nicht an jemand vom Betreuungsgericht delegiert hat, dürfte das heißen, dass er keine Ahnung von der Vorgeschichte, den Absichten des Gesetzgebers hat. Wenn du mir per PN deine email schreibst, schicke ich dir noch ein paar weitere „Beweisstücke“.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
festsetzung, vbvg §8, vergütungsstufe |
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