Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsabrechnungen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das sollte eigentlich nicht so sein. Dazu sollte stets bei allen Staatskassenzahlungen darauf geachtet werden, dass die „Auszahlung“ beantragt ...
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#11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Hallo, das sollte eigentlich nicht so sein. Dazu sollte stets bei allen Staatskassenzahlungen darauf geachtet werden, dass die „Auszahlung“ beantragt wird und nicht der „Beschluss“ oder die „Festsetzung“. Dieses kleine Wörtchen entscheidet, ob es eine schnelle Auszahlungsanordnung gibt (die nicht länger als 2 Wochen dauern dürfte - gemeint ist die Zeit vom Antragseingang bis zum Geldeingang auf dem Konto; dann leider ohne Rechtskraft), oder ob man das ganze Paket mit abschließendem Vergütungsbeschluss haben will. Bei Selbstzahlern geht nur letzteres.
Wenn bereits jetzt konsequent die Auszahlung beantragt wird, es aber dennoch nicht klappt, sollte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rechtspfleger beim aufsichtsführenden Richter erhoben werden, oder direkt beim Amtsgerichtsdirektor. Mit dem Hinweis auf die untragbaren Zahlungsrückstände. Und bitte bei den folgenden Vergütungsanträgen direkt die Dauerauszahlung mit beantragen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
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Damit das mit den überlasteten Gerichten abnimmt, gibt's nun die Dauerfestsetzungen bzw. Dauerauszahlungen.
Mit 30 % mehr betreuungen haste den Gleichstand noch knapp verfehlt. Entweder schauen, ob man irgendwie in C kommt, oder anderen Beruf suchen wäre mein Rat, wenn nicht mehr genug übrig bleibt. Edit zum Beitrag von HorstD: Wenn die Auszahlung (nicht Festsetzung) beantragt wurde, ist der Rechtspfleger nicht unabhängig, sondern in der Sache quasi weisungsgebundener Verwaltungsmitarbeiter. Es ist auch nicht gesagt, dass es immer beim Rechtspfleger klemmt, es kann auch die Geschäftsstelle oder die Justizkasse sein. |
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#13 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Beantragt ihr die Dauerauzahlung bei allen, oder nur die ab dem 25. Monat? Wird die Vergütung bei der Dauerauszahlung bei neuen Betreuten automatisch der Abstufung angepasst? Nicht wirklich, oder?
![]() Grüße |
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#14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Ich befürchte, die degressiven Beträge in den ersten 2 Jahren überfordern die Rechtspfleger. Die müssen ja noch mit dem Abakus Rechnen.
Wenn überhaupt, dann sollte man für die ersten 2 Jahre nur Anträge stellen, denen eine Liste mit konkreten Summen für das jeweilige Quartalsende beigefügt wird. Ob die Softwaren für Betreuer so etwas projektiv erstellen können, ist mir nicht bekannt.
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#15 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Vielen Dank HorstD.
Das Bild des Rechtspflegers der mit dem Abakus die Vergütung berechnet, stimmt mich gerade überraschend fröhlich. ![]() |
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#16 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.01.2023
Beiträge: 21
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Ich überlege mich hier wieder abzumelden.
Nein, wir arbeiten nicht mit dem Abakus. Und ja, wir müssen mit dem auskommen, was uns der Dienstherr zur Verfügung stellt (also nicht so viel). Die Dauerauszahlungen werden die Überlastung nicht mindern. Und auch wenn keine Festsetzung beantragt wird, sondern nur die Auszahlung im Verwaltungsweg, wird das die Angelegenheit nicht beschleunigen, weil bei einem monatelangen Rückstand kann man nur nach und nach abarbeiten. Auch die Gerichte haben chronischen Personalmangel, weil keiner in die Justiz will. Und vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä.: Vielleicht einfach mal mit dem oder den Rechtspfleger/n reden? Ja, ich weiß, dass geht nicht mit jedem Kollegen.... |
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#17 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 660
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In der Sache, die den Threadstart ausgelöst hat, ergibt sich jetzt folgendes Bild. Der Bezirksrevisor hatte wohl das BGH Urteil gelesen und darin für sich den Hinweis entdeckt, dass es eine Pflicht gäbe, jeweils zum Quartal abzurechnen. Das gibt jedoch das Urteil nicht her und es geht darin auch um ein anderes Vergütungsthema.
Nun haben die Rpfl. des AG den Hinweis des Revisors aufgenommen, die neue Verpflichtung an uns Betreuer weiterzugeben. Ich werde jetzt also die Rechtspflegerin anschreiben und ihr aufdröseln, weshalb ich dieser Forderung nicht nachkommen werde und wie meine Rechtsauffassung speziell auch im Hinblick auf das Urteil ist. Das ist der gleiche Revisor, der uns seinerzeit bei neuen Betreuten verpflichtet hat, die Unterhaltspflicht der Angehörigen beim ersten Vergütungsantrag zu prüfen. lg efb |
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#18 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Hallo, das mit dem Abakus war etwas überspitzt. Sollte aber eigentlich den Betreuern verdeutlichen, dass sie auch etwas Vorarbeit bei ihren Anträgen leisten sollten. Das mit der Dauerauszahlung sollte schon die Gerichte entlasten (seltsam, dass offensichtlich die Vertreter der Landesjustizministerien in der Reform-AG das teilweise nicht innerhalb des Ministeriums zum Update der Software weitergegeben haben; ob das alles Schnarchnasen waren?). Aber die Dauerauszahlung sollte eigentlich das leidige Dauerthema auch dieses Threads beenden, nämlich das unsägliche Warten auf die Bezahlung der eigenen Arbeit. Da sind die Beschäftigten des öff. Dienstes tatsächlich besser gestellt; wenigstens dem eigenen Gehalt muss man nicht hinter her rennen. Dass der ganze Vergütungsauszahlungsblödsinn eigentlich gar keine Rechtsprechung (im Sinne von Wahrheitsfindung/Streitschlichtung) ist und eigentlich in die Verwaltung gehört, hatte ich in der Arbeitsgruppe angeregt. Das stieß aber verständlichen Widerstand der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Und eine Kostenverlagerung aus den Justizhaushalten in das Innenressort hätten letzrere nicht mitgemacht. Halt St. Floriansprinzip. Da war die Dauerauszahlung das einzige Realisierbare. Und das wird durch Bedenkenträger einerseits und mangelnde Technik abgewürgt.
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