Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungserhöhung -Inflationsausgleich im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich würde noch in das Schreiben packen, dass Du Beschwerde einlegst, sollte das Gericht das aus welchem Grund auch immer ...
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#141 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,363
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Ich würde noch in das Schreiben packen, dass Du Beschwerde einlegst, sollte das Gericht das aus welchem Grund auch immer anders sehen.
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#142 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Ich werde es beantragen und sicherheitshalber hilfsweise Beschwerde einlegen, sofern das Gericht dies für erforderlich hält. Nochmal danke für die Hinweise.Es ist übrigens der Vergütungs-Fall, wo ich seit 2 Jahren auf die (Dauer-)Vergütungen warte und dann die Rüge angekündigt hatte. Das hat dann tatsächlich geholfen. Eigentlich sollten die Daueranträge die Angelegenheit vereinfachen.... .Gruß aus Hessen |
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