Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungserhöhung -Inflationsausgleich im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Befristet? Rechnen die ernsthaft mit einer Deflation? Das wird doch niemandem zu vermitteln sein, dass die Betreuervergütung nach 2025 wieder ...
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24.07.2023, 13:42 | #11 |
Routinier
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Beiträge: 1,359
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Befristet? Rechnen die ernsthaft mit einer Deflation? Das wird doch niemandem zu vermitteln sein, dass die Betreuervergütung nach 2025 wieder auf das Status Quo gekürzt werden soll. Erst recht nicht denen, die selbst davon betroffen sind.
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24.07.2023, 15:28 | #12 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Bleibt es bei der für ab 2025 vorgesehenen Evaluation der Betreuervergütung?
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24.07.2023, 19:23 | #13 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
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Für mich sieht das so aus, dass daran anschließend, also ab 1.1.2026 die nächste Erhöhung kommt, wahrscheinlich aber nicht einfach eine prozentuale, sondern eine große Umgestaltung. Die Tabelle A gehört endgültig abgeschafft, die Tabellen B und C müssen zusammenrücken und auch andere Sachen müssen auf den Prüfstand.
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07.08.2023, 18:01 | #14 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 231
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Zitat:
Der Aufschlag, der Betreuern gewährt werden soll, soll aber lediglich dem Umsatz zugeschlagen werden. Inwiefern entspräche das vom Volumen her auch nur ansatzweise der kürzlich vereinbarten Tariferhöhung im öffentlichen Dienst? Oder unterliege ich da einen Logik-Fehler? |
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16.08.2023, 10:50 | #15 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 6,096
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Angestellte Betreuer haben ja die gleiche Inflation bei ihren Lebenshaltungskosten zu gegenwärtigen als Selbstständige. Nur darum gehts. Das passt also schon.
Um die Betriebskosten (die beim Vereinsbetreuer ja der Betreuungsverein hat), gehts hier doch nicht. Im übrigen kann diese der Selbstständige die von der Steuer absetzen, der Verein nicht.
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15.09.2023, 13:09 | #16 |
Gibt einen aus
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Beiträge: 222
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Ich möchte auch noch einmal ein Argument für eine "ordentliche" Erhöhung geben:
Ich erstelle gerade einen Vergütungsantrag bzgl eines Betreuten, der in ein Heim gezogen ist und stelle fest, dass auch hier eine Kürzung der Vergütung stattfindet. Vorher war eine tageweise Abrechnung möglich, nun nach § 9 Abs. 4 VBVG wird am Ende des Abrechnungsmonats geschaut, ob der Betreute im Heim oder in einer anderen Wohnform lebt. Mein Betreuter ist am 1.6. in ein Heim gezogen. Abrechnungsmonat geht aber bis 3.6. Nun darf ich für den Monat aber nur "Heim" abrechnen, was eine Kürzung der Vergütung bedeutet. Wenn man dann noch sieht, dass die Mittellosigkeitsgrenze von 5.000 auf 10.000 Euro gesetzt wird und ich dadurch auch eine Vergütungsreduzierung hinnehmen muss, macht mich das gerade echt wütend. |
15.09.2023, 14:38 | #17 |
Moderator
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Beiträge: 6,096
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Hallo, das läuft aber umgekehrt auch so. Wenn also einer von einer stationären Unterbringung in eine ambulante Wohnform wechselt (die meisten sind den stat. ja nicht gleichgestellt) oder in eine Wohnung, zählt auch der ganze Monat. Das betrifft auch Leute, die aus längerer Strafhaft oder Forensik entlassen werden. Natürlich könnte man spekulieren, was öfters vorkommt. Aber jedenfalls dieser Punkt sollte nicht der Einsparung dienen, sondern nur der Vereinfachung.
Und die Sache mit den 10.000 € war ein klassischer Kollateralschaden. Im Bundessozialministerium hat keiner an Betreuer gedacht und im Bundesrat hats auch keiner gemerkt. Die Justizministerien der Länder sind ja auch davon betroffen, dass es weniger Selbstzahler gibt.
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15.09.2023, 15:41 | #18 |
Gibt einen aus
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Beiträge: 222
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Ob es der Einsparung oder der Vereinfachung dienen sollte, ist unter dem Strich ja egal. Das Ergebnis ist eine Kürzung der Vergütung. Ich hatte bisher noch keinen Fall, dass jemand in eine "andere Wohnform" gezogen ist. Ich hatte bisher immer Fälle, in denen ein Umzug von "andere Wohnform" in Heim stattgefunden hat.
Wegen der Vereinfachung: auf wessen Seite? Betreuer benutzen doch überwiegend eine Software. Ein Knopfdruck ist es für die Betreuer. Der Rest macht das Betreuerprogramm. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Rechtspfleger das händisch ausrechnen. Ja, ich weiß, dass die Kürzung durch Erhöhung von 5.000 auf 10.000 € ein Kollateralschaden war. Ich hatte das deinerseits hier schon einmal gelesen. Es ist trotzdem ärgerlich. Ich kann nur nicht verstehen, dass die Erhöhungen der Vergütungen immer so ein Kampf sein müssen. Klar, keiner möchte zu viel bezahlen für die Arbeit anderer. Aber die angedachten Erhöhungen sind doch gelinde gesagt ein Witz. Oder auch die nicht durchgeführten Anpassungen. Da fällt mir ad hoc die zusätzliche Pauschale in Höhe von 30 Euro ein bei zusätzlich zu verwaltendem Wohnraum. Ich organisiere gerade ein Auflösung und Räumung einer Wohnung. Diverse Kostenvoranschläge und Besichtigungen der Wohnung sind notwendig. Rechtlicher Streit mit dem Vermieter. Die (ohnehin schon lächerliche) Zusatzpauschale kann ich aber nicht mit aufnehmen, da der Betreute mittellos ist. Mir ist nicht verständlich, warum hier ein Unterschied gemacht wird. Entweder die Pauschale ist gerechtfertigt, weil eine Mehrarbeit vorhanden ist oder nicht. Und wenn ja, dann kann doch kein Unterschied gemacht werden, wer die Pauschale zahlen muss. Wo liegt hier der Sinn? Es ist doch naheliegend dann zu denken, dass hier gespart werden soll. |
15.09.2023, 16:36 | #19 |
Moderator
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Ich hatte auch schon Anfragen in die andere Richtung. Wenn wir an den Bereich der Hochbetagten denke, muss ich dir natürlich Recht geben. Aber es gibt auch andere Personengruppen. Wenn ich an die Arbeitsgruppendiskussion denke, dann gings darum, dass es Streitigkeiten um den genauen Tag gab. So ganz eindeutig ist es ja nicht, es geht ja nicht um den tatsächlichen, sondern den gewöhnlichen Aufenthalt. Ist das das Datum des Vertragsabschlusses, der Beginn des tatsächlichen Umzugs oder dessen Abschluss einige Tage später? Gehört das Entsorgen des Mobiliars noch dazu? Was ist der Stichtag, wenn es zunächst Kurzzeitpflege war? Ist dann die Kurzzeitpflege immer komplett „Nichtheim“ oder kommt es auf den Moment an, in dem klar wird, es bleibt beim Heimaufenthalt? Und wenn ja, nach welchem Kriterium: wenn der Betreute erstmal den Wunsch äußert, wenn dem Betreuer klar wird, nach Hause ist keine realistische Rückkehroption; wenn der Hausarzt dringend den weiteren Heimverbleib befürwortet? Das Feilschen um ein paar Tage mehr oder weniger sollte aufhören.
Übrigens sprechen wir bei den Kleinigkeiten inzwischen von mehr als 1 Mrd € für die Berufsbetreuervergütung pro Jahr. Ist angesichts der Gesamthöhe der Länderhaushalte nicht allzu hoch, aber für die Justizhaushalte schon. Zumal die Länder keine neuen Schulden aufnehmen dürfen. Das heißt, an anderer Stelle muss gekürzt werden. Haben wir in diesen Tagen ja schon allerorten, wenn du die Nachrichten verfolgst. Und dann bringt sich Thüringen auch noch um seine Steuereinnahmen. Naja, vielleicht kann man ja noch etwas Tafelgeschirr an die Chinesen verkaufen.
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19.09.2023, 09:32 | #20 |
Moderator
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Bericht zur gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags
https://www.bundestag.de/dokumente/t...sitzung-964774
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