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Vergütungserhöhung -Inflationsausgleich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungserhöhung -Inflationsausgleich im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Gesetzentwurf zum Betreuerinflationsausgleich ist am 16.10.23 als gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht worden. Siehe unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008864.pdf...


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Alt 21.10.2023, 08:29   #31
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
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Der Gesetzentwurf zum Betreuerinflationsausgleich ist am 16.10.23 als gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht worden.

Siehe unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008864.pdf
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Alt 21.10.2023, 16:03   #32
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 262
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Ich wundere mich darüber, dass bei einer Expertenanhörung offenbar keine Betreuungsbehörde gehört wurde. Oder habe ich da etwas übersehen?
Stimmt, da steht keine auf der Liste. Allerdings können Betreuungsbehörden auch nicht wirklich was zu diesem Thema beitragen, die haben ja wenig Ahnung von der Kostenstruktur der Betreuer. Falls sie BtV fördern, haben sie dort Einblick, sonst aber nicht. - Was hättest du dir von der Anhörung eines Behördenvertretes versprochen?
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Alt 21.10.2023, 16:32   #33
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Allerdings können Betreuungsbehörden auch nicht wirklich was zu diesem Thema beitragen, die haben ja wenig Ahnung von der Kostenstruktur der Betreuer.

Bei Expertenanhörungen zum Thema Betreuung sollte das ganze Spektrum der Experten angehört werden und die Behörden gehören nun mal dazu. Die Behörden sind zudem auch Betroffe des Umstands, dass derzeit Betreuerinnen schwer zu gewinnen sind und zudem reichlich altgediente Betreuerinnen das Handtuch werfen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass den Kommunen zunehmend droht, selbst betreuen zu müssen. Daher sitzen sie gewissermaßen mit den Betreuerinnen im gleichen Boot.



Insofern sollten die Betreuungsbehörde aus meiner Sicht aus eigenem Interesse und auch im Interesse der Betreuerinnen dafür sorgen, zukünftig bei Expertenenanhörungen nicht außenvor zu bleiben.

Ich hatte bei meine Behörde hierzu diese Woche ein Gespräch, habe diesen Vorschlag eingebracht und er kam auch auch tags darauf bei der Landeskonferenz der Behörden zur Sprache und wurde dort wohl auch für gut befunden. Mein Vorschlag reichte etwas weiter: ich war dafür, dass die Betreuungsbehörden kontinuierlich Rückmeldungen der Betreuerinnen dokumentieren, welche Gesetzesänderungen in den SGB's aber auch in den sonstigen Gesetzen umittelbar der Aufwand für Betreuerinnen erhöhen, oder wie das BTHG sogar gleichzeitig eine Vergütungseinbuße verursachen und dies dann in den Expertenanhörungen zur Vergütung entsprechend zur Geltung bringen. Bei Gesetzesänderungen außerhab des VBVG und des BtoG werden Betreuerbelange natürlicherweise und richtigerweise nicht mitgedacht. Dies müsste dann bei Vergütungserörterungen nachgeholt werden.



Man mag nun sagen: das können die Berufsverbände ja machen. Ich traue dem Wort der Behörden aber größeres Gewicht zu, als unsere doch eher zahnlosen Berufsverbände es entfalten können.
Flafluff ist offline  
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Alt 21.10.2023, 21:01   #34
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 262
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Hallo Flafluff,

zum gesamten Spektrum gehören auch die Behörden, ja. Trotzdem finde ich, dass sie aktuell zur Vergütung nicht die Welt hätten beitragen können. Du hast vollkommen recht, dass sie als "Ausfallbürge" Betreuungen übernehmen müssen, wenn´s nicht ausreichend Betreuer:innen gibt. Deswegen haben sie aber trotzdem von deren Kostenstruktur keine Ahnung, da die Behörde ja keine Vergütung bekommt (nur Auslagenersatz bei Vermögenden, das ist was völlig anderes).

Die Behörden waren übrigens insofern mit im Boot, als dass sie über den Städte- und Landkreistag um Stellungnahme gebeten wurden. (Es gibt also auch schriftliche Anhörungen.) Wir haben Stellung genommen und bemängelt, dass der Zuschuss nicht steuerfrei ist und die Vormünder in dem Gesetzentwurf nicht vorkommen. Ansonsten erscheint mir der Ansatz recht ausgewogen, pro Betreuung einen Zuschuss zu geben - da die Bandbreite der Betreuungen sehr stark schwankt.

Deine Idee, gesetzliche Änderungen mit deiner Behörde zu besprechen, finde ich super Die Behörden können ja nur sinnvoll Stellung beziehen, wenn sie das Ausmaß des Problems begriffen haben. Übrigens nicht nur bei Gesetzesänderungen, sondern auch Verwaltungsproblemen. Da ich viele Berufsbetreuer:innen lange und gut kenne, bekomme ich da viel mt. Das kann woanders fehlen, dann ist umso besser wenn sich Engagierte melden und sagen, wo es brennt.

Die Berufsverbände, insbesondere der BdB, erreicht glaube ich schon eine Menge. Sie sind penetrant, bleiben dran, schnappen sich Abgeordnete usw. das bewirkt mE eine Menge.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 21.10.2023, 22:22   #35
Berufsbetreuer
 
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Ort: Hessen
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Deswegen haben sie aber trotzdem von deren Kostenstruktur keine Ahnung, da die Behörde ja keine Vergütung bekommt (nur Auslagenersatz bei Vermögenden, das ist was völlig anderes).

Diesen einen Einblick in die Kosten- bzw, Betriebswirtschaftsstruktur können Betreuungsbehörden allerdings leicht gewinnen und durchdringen:

Stetiger Aufwuchs an Mehrarbeit bei gleichbleibender Vergütung und allgemein durch Krisen und Inflation erheblich gestiegenen Kosten. Das ist sicherlich keine Raketenwissenschaft.


Ich wollte aber meinen Vorschlag überhaupt nicht mit einem Vorwurf oder einer Forderung an die Betreuungsbehörden in Verbindung gebracht wissen. "Meine" Betreuungsbehörde hatte mich als altgedienten Betreuer gefragt, was man als Betreuungsbehörde denn evtl. dazu beitragen könnte, zu vermeiden, dass viele Betreuerinnen aufhören.



Meine durchaus konstruktiven Überlegungen mündeten dann eben in diesem Vorschlag.


Einen unmittelbaren Effekt erwarte ich davon nicht. Aber dass die Betreuungsbehörden nun -vielleicht auch aus der Not heraus- beginnen, sich mehr für die Belange der Betreuerinnen zu interessieren und diese womöglich weiter zu kommunizieren, kann ein Baustein unter mehreren zur mittel- oder langfristigen Verbesserung unserer Arbeits- und Vergütungssituation sein.
Flafluff ist offline  
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Alt 29.10.2023, 10:00   #36
Stammgast
 
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Hallo KolleInnen,


was wird eigentlich aus meinen laufenden Dauervergütungsbeschlüssen, wenn der Inflationsausgleich tatsächlich kommt.


Wir werden wohl kaum darauf hoffen können, dass der Ausgleich unbürokratisch zusätzlich berücksichtigt wird...
Marsupilami ist offline  
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Alt 29.10.2023, 11:57   #37
Routinier
 
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Kann er ja nicht, ich denke, Du musst da eine Abänderung beantragen, einfach den höheren Betrag entnehmen geht nicht.

Aber besprich das am besten mit dem Rechtspfleger, ggf. erfolgt die Abänderung auch von Amts wegen.


Bei einer Dauerauszahlung könnte die Landeskasse auch einfach den auszuzahlenden Betrag entsprechend anpassen, aber auch da müsste man wohl mit dem Rechtspfleger Rücksprache halten, wie der sich das wünscht.
Mächschen ist offline  
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Alt 07.11.2023, 13:49   #38
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Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Dauervergütungsbeschlüssen der Inflationsausgleich bereits als beantragt gilt (§ 3 Abs. 2 des Gesetzentwurfs (https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008864.pdf). Die Auszahlung müsste also um 22,50 € (3 x 7,50) erhöht werden. Vorausgesetzt natürlich, das Gesetz kommt überhaupt zustande. Derzeit liegt es dem Bundestags-Rechtsausschuss vor.
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Alt 16.11.2023, 09:25   #39
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Der Gesetzentwurf soll am 17.11.23 abschließend vom Bundestag beschlossen werden. Der Rechtsausschuss des BT hat keine weiteren Änderungen vorgenommen.

Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Dessen Rechtsausschuss wird am 29.11.23 beraten. Vermutlich wird das Plenum des Bundesrates am 15.12.23 entscheiden.
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Alt 19.11.2023, 12:47   #40
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Ist am 17.11. einstimmig beschlossen worden. Gesetzt den Fall, das geht auch beim Bundesrat durch: die Zusatzpauschale kann nur gemeinsam mit dem Quartalsantrag gestellt werden (dann also + 22,50, wenn das ganze Quartal in 2024 liegt.) Es kann aber zu Beginn auch sein, dass nur 1 oder 2 Monate des Quartals in 2024 reinreichen. Der erste Abrechnungsmonat wäre einer, der vom 2.12.2023 bis 1.1.24 reicht. Denn 1 Tag in 2024 reicht. Bitte also alle Abrechnungen vor dem Abschicken checken!
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