Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungserhöhung -Inflationsausgleich im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Man muss sie ja nicht mögen, aber wo sie Recht hat…
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20.06.2023, 19:47 | #1 |
Moderator
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Vergütungserhöhung -Inflationsausgleich
Man muss sie ja nicht mögen, aber wo sie Recht hat…
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20.06.2023, 22:17 | #2 |
Forums-Geselle
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21.06.2023, 10:30 | #3 |
Stammgast
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Danke @HorstD für den Link. Wer diese Erklärung wohl verfasst hätte, wenn die CDU/CSU am Ruder wäre und bei der Gesetzesreform einige (zugegebnermaßen sich häufig ja erst in der gelebten Praxis dann herausstellende) Details nicht berücksichtigt hätte
Mit Sorge betrachte ich da auch den (beabsichtigten?) Wegfall der besonderen Geeignetheit "anderer Hilfen" im Rahmen des (nicht neuen) Erforderlichkeitsprinzips. Derartige (mitunter sinnvolle und völlig berechtigte, gar keine Frage!) niedrigschwelligere Hilfen müssen nun nicht (mehr) in zumindest gleicher Weise geeignet sein, das Ziel (ja, welches eigentlich genau?) erreichen zu lassen. Betreuung wird so womöglich zukünftig viel schneller mangels Erforderlichkeit verdrängt, wo sie eigentlich vonnöten wäre, weil sie im Gegensatz zur gewählten "anderen Hilfe" geeignet wäre, das Ziel bestmöglich erreichen zu lassen. Dieser Gedanke bezieht sich auch und v.a. auf das Handeln des Betreuers im Rahmen einer bereits eingerichteten Betreuung. Eine solche (leider viel zu kurze) Diskussion hatten wir beim letzten BGTalk. Aber gut, anderes Thema. Wobei der Zusammenhang ja durchaus da ist, nämlich zu sparen und (auch zu ebendiesem Zweck) Betreuung zu verdrängen, um die soziale Schieflage dahinter nicht allzu deutlich werden zu lassen. Vielleicht zynisch, vielleicht wahr, schlimmstenfalls beides...Jedenfalls die CDU weiß ja um unseren Wert und um unseren "wichtigen Beitrag für Menschen, die sich nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können." MfG Florian |
21.06.2023, 17:41 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Stell Dir vor die CDU wäre an der Regierung, dann wäre es die Meinung der Opposition gewesen, dass die Vergütung nicht paßt. Die Parteinamen sind da austauschbar. Oder eigentlich sogar völlig egal, so lange es sich um eine Meinungsäußerung irgendeines Parteimitgliedes (egal wie hoch angesiedelt) handelt. Du kannst allerdings davon ausgehen, dass die Justizminister der Länder eine derartige Meinung nicht vertreten, da sie nämlich die Kosten an der Backe haben. So lange es nicht weh tut, kann jeder jede Meinung vertreten. Glaubwürdig wird der Mensch erst dann, wenn die Meinung auch dann noch vertreten wird, wenn die Konsequenzen getragen werden müssen und vielleicht auch schmerzen. MfG Imre
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22.06.2023, 17:28 | #5 | ||
Stammgast
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Zitat:
Zitat:
Beste Grüße von Florian |
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23.06.2023, 11:11 | #6 |
Moderator
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Hier jetzt die offizielle Bundestagsdrucksache dazu: https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007352.pdf
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14.07.2023, 13:05 | #7 |
Moderator
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Am 18. September 2023 findet im Bundestag eine Sachverständigenbefragung zum CDU-Antrag statt. Offenbar ist von Seiten der SPD Zustimmung signalisiert worden.
Weiteres: https://dip.bundestag.de/drucksache/...rhalten/268303
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14.07.2023, 17:43 | #8 |
Forums-Geselle
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Hallo Horst,
mit wieviel Erhöhung in % kann bestenfalls gerechnet werden? Und im schlechtesten Fall? Erstaunlich, ausgerechnet Friedrich Merz unterstützt uns...
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14.07.2023, 19:00 | #9 |
Moderator
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Meine Prognose ist, dass alle Monatspauschalen um 8 € erhöht werden, das heißt, 96 € pro Jahr und Betreuten. Egal welche Tabelle und Tabellenstufe.
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24.07.2023, 14:10 | #10 |
Moderator
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Das BMJ hat einen Referentenentwurf für einen befristeten Inflationsausgleich vorgelegt. Danach soll es pro Betreuung und Monat einen Aufschlag auf den jeweiligen Tabellenwert von 7,50 €, also 90 € jährlich (also bei 40 Betreuungen 3.600 €), für die Jahre 2024 und 25 geben. Das entspräche vom Volumen der kürzlich vereinbarten Tariferhöhung im öff. Dienst (berechnet anhand eines Sozialarbeiters in EG S 12).
Für Ehrenamtler soll für die gleiche Zeit ein Aufschlag auf die Aufwandspauschale von 24 € (also auf insgesamt 449 €) gezahlt werden. Hier der Referentenentwurf: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetz...html?nn=110490
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