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Unfassbare Kosten für Ergänzungsbetreuer!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unfassbare Kosten für Ergänzungsbetreuer! im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich glaube so einfach kann man es sich nicht machen. Es kommt immer darauf an, für was der Verhinderungsbetreuer ...


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Alt 09.10.2023, 10:56   #11
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
ich glaube so einfach kann man es sich nicht machen.
Es kommt immer darauf an, für was der Verhinderungsbetreuer bestellt wurde.


So erhält ein Verhinderungsbetreuer nach § 1817 Abs. 4 BGB gem. § 12 Abs. 2 VBVG die monatliche Pauschale nach §§ 8, 9 VBVG und die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 VBVG für den Zeitraum, in dem er tätig war.


Also keine stundenweise Abrechnung.


Gruß Heiner
heiner ist offline  
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Alt 09.10.2023, 11:18   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Ganz toll:
dann zieht sich der einfachste Vorgang über Monate oder gar Jahre hin und der Betreute zahlt sich dumm und dämlich.
So nun auch wieder nicht, oder?
Irgendwann ist der Betreute dann mittellos!?



Es ist für die vorliegenden, eine einzige Aufgabe nicht nachvollziehbar, warum es 6 Monate gedauert hat.


Da wird ein Ersatzbetreuer bestellt und lässt sich 1-2 Monate Zeit, bis er sich überhaupt beim 1. Betreuer meldet, die Zeit läuft ja für ihn.


UNFASSBAR!
wth-2021 ist offline  
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Alt 09.10.2023, 11:20   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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§ 1817 Abs. 4 BGB liegt hier nicht vor, sondern Abs. 5.
wth-2021 ist offline  
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Alt 09.10.2023, 12:41   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Wie oft muss ich es sagen: der Ergänzungsbetreuer nach § 1817 Abs. 5 BGB bekommt KEINE Vergütungspauschale, sondern nach § 12 Abs. 1 VBVG ZEITVergütung. Es ist also egal, wie lange das insgesamt dauert. Wenn der Betreuer versehentlich Pauschalvergütung beantragt haben sollte, ist das im Vergütungsverfahren richtig zu stellen.
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Horst Deinert

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Alt 13.10.2023, 01:13   #15
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von RightRider
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wie oft muss ich es sagen:
Am Besten solange bis es der Letzte versteht. Es soll ja da diese Knoblauchpillen geben, mit denen man 120 Jahre alt wird.



Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
der Ergänzungsbetreuer ... bekommt ... ZEITVergütung. ... Es ist also egal, wie lange das insgesamt dauert.

Wie lang es dauert ist, wieviel ZEIT vergeht, bis es fertig ist. Deswegen mag sich das für den unvoreingenommenen Leser sonderbar anhören. Einerseits Vergütung nach Zeit andererseits ist es egal, wie lange es dauert? Wie soll das beides miteinander möglich sein?



Ich vermute deswegen schimpft wth-2021 "Ganz toll: dann zieht sich der einfachste Vorgang über Monate oder gar Jahre hin und der Betreute zahlt sich dumm und dämlich."


Das Wichtig hier ist, dass sich die Zeitvergütung nicht darauf bezieht, wie lange die Angelegenheit gedauert hat, sondern wieviel Zeit der Ergänzungsbetreuer aufwenden musste.
RightRider ist offline  
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Alt 13.10.2023, 05:14   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Der Unterschied zwischen den Begriffen "Aufwand" und "Dauer" ist mir aus dem Projektmanagement durchaus bewusst:


"Was ist der Unterschied zwischen Aufwand und Dauer?
Dauer beschreibt den Gesamtzeitrahmen, in dem diese Aufgabe stattfindet. Aufwand beschreibt die Gesamtzeit, die für alle Ressourcen an dieser Aufgabe anfallen. Beispiel: Für das Streichen werden drei Maler eingesetzt, dann ist der Aufwand pro Maler 3 Tage (in Summe also 9 Tage Aufwand ergo 9 Tage zu bezahlen)."
wth-2021 ist offline  
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Alt 13.10.2023, 09:44   #17
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Benutzerbild von RightRider
 
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Zitat:
Zitat von wth-2021 Beitrag anzeigen
"Was ist der Unterschied zwischen Aufwand und Dauer? ..."
Danke. Ich wusste nicht, dass es dafür eingeführte Begriffe gibt. Zeitaufwand und Zeitdauer, also.
RightRider ist offline  
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Alt 13.10.2023, 12:47   #18
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Beiträge: 7,603
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Der Ergänzungsbetreuer rechnet die einzelnen erforderlichen Tätigkeiten ab, diese haben natürlich jeweils eine Dauer. ZB das Lesen der Akte, der Besuch vor Ort, die Teilnahme an einer Anhörung usw. Und zwar gerechnet nach Stunden.

Wieviel Zeit zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten lag, wie lange diese Ergänzungsbetreuung also insgesamt angeordnet war, das ist bei Zeitvergütung (anders als bei der Pauschalvergütung) egal. Hats jetzt jeder verstanden?
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Alt 12.11.2023, 11:18   #19
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So, es sind nun wieder vier Wochen vergangen und nichts hat sich getan.


Dazu kommt, dass derselbe Ergänzungsbetreuer nun für eine andere Aufgabe bestellt wurde, das ist auch schon wieder 2-3 Monate her und er hat sich diesbzgl. noch nicht bei mir gemeldet.


Sollte ich beim Amtsgericht mal nach fragen?
Kann ich einen eigenen Ergänzungsbetreuer vorschlagen?
Ich würde dazu bei einem Betreuungsverein fragen, ob die "jemanden übrig haben"?
Gibt es auch in diesem Bereich Fachkräftemangel, dass man derzeitige Wartezeiten hat?
wth-2021 ist offline  
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Alt 12.11.2023, 12:54   #20
Moderator
 
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Was heißt „nichts getan“? Was sollte sich denn tun?
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