Dies ist ein Beitrag zum Thema Unfassbare Kosten für Ergänzungsbetreuer! im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wir haben einen Ergänzungsbetreuer benötigt für EINEN Aufgabenbereich und nur für die eine Aufgabe.
Heute habe ich nun über ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Hallo,
wir haben einen Ergänzungsbetreuer benötigt für EINEN Aufgabenbereich und nur für die eine Aufgabe. Heute habe ich nun über das Gericht die Kosten erfahren. Es werden 6x 196 Euro = 1.196 Euro veranschlagt, weil der Herr ja 6 Monate tätig war. Die Kosten sind für mich unfassbar und der lange Zeitraum, der hier abgerechnet wird, ebensowenig, vor allem, weil es ja nur zu diesem einen Zweck die Ergänzung gegeben hat. Der tatsächlich Aufwand fürfte sich wohl auf einen Arbeitstag, wenn überhaupt beschränken, so das man nach einem vernünftigen Stundensatz auf 250-400 Euro kommt, aber nicht 1.200! Ist das noch alles normal? |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Wenn es sich um einen Ergänzungsbetreuer handelt weil der Betreuer rechtlich verhindert war kann er eigentlich nur nach tatsächlichem Zeitaufwand (plus Auslagen) abrechnen.
Oder hat es sich um einen anwaltlichen Ergänzungsbetreuer gehandelt der nach Gebührenordnung abgerechnet hat?? Die genauen Details der Vergütungshöhe kann dir nur der Rechtspfleger erklären, also am besten bei Gericht nachhaken.
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,701
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Nach RVG kann ein anwaltlicher Betreuer nur dann abrechnen, wenn ein Laie aus objektiver Sicht dafür einen Rechtsanwalt beauftragt hätte.
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Ob das hier der Fall war wissen wir nicht und wird sich erst durch Rückfrage bei Gericht klären lassen.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Ok, mehr Details:
die Ergänzung war notwendig, um den Pflichtanteil beim Erben einzufordern. Der Erbe ist der Betreuer desjenigen, der den Pflcihtanteil einfordern musste (Interessenkonflikt). Der Ergänzungsbetreuer ist kein Anwalt, sondern ein Berufsbetreuer mit Ausbildung. Es gibt noch keinen Beschluss des Gerichts zu den Kosten, sondern nur die Information durch das Gericht, das der Ergänzungsbetruer diese Kosten einfordern will. Das Gericht schriebt dazu, dass es die Kosten in dieser Höhe für richtig hält. Der tatsächliche Arbeitsaufwand ist eben meiner Meinung nach nur wenige Stunden. Warum braucht das Gericht auch so lange? Was, wenn die Entscheidung Jahre dauert? Hier wird ja so abgerechnet, als wenn der Ergänzungsbetreuer alle Aufgabenbereiche für diesen Zeitraum gehabt hätte. Hätte ich das gewusst, hätte ich die ganze Betreuung für diese 6 Monate abgegeben und keine Arbeit gehabt. |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,701
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Du musst das formlos im Namen des Betreuten gegenüber dem Rechtspfleger beanstanden, am besten schriftlich, weil rechtliche Verhinderung (181 BGB) und keine tatsächliche Verhinderung (z.B. Krankheit) vorlag und somit nach Aufwand und nicht pauschal abgerechnet werden muss.
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Wenn das ein Ergänzungsbetreuer (§ 1817 Abs. 4 BGB) war, gibts KEINE Pauschalvergütung, sondern konkret nachzuweisende Stundenvergütung nach § 12 Abs. 1 VBVG iVm § 3 VBVG, also als Akademiker 39 €/Std + Aufwendungsersatz, zB für Fahrtkosten 0,42 €/km. Der ganze Vergütungsantrag ist also falsch.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Es hat KEINE Verhinderung des Betreuers stattgefunden, sondern wurde der Ergänzungsbetreuer genau für EINEN Augabenkreis eingesetzt, da Betreuer und Betreuter in einer Erbengemeinschaft sind (Betreuter: Pflichtanteil; Betreuer: Alleinerbe).
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Habe mal heute meinen Einwand gg. die Höhe und die Pauschalvergütung eingereicht bei Gericht.
Melde mich hier, wenn ich mehr weiß. Vielen Dank für Euren Input! |
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