Dies ist ein Beitrag zum Thema "Zentrale Akte" für Betreuer*in beim AG im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich werde nun im vierten Verfahren vom selben Gericht aufgefordert, ich möge im Hinblick auf meinen Vergütungsantrag bitte meinen ...
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29.09.2023, 00:30 | #1 |
Forums-Geselle
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Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 230
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"Zentrale Akte" für Betreuer*in beim AG
Moin,
ich werde nun im vierten Verfahren vom selben Gericht aufgefordert, ich möge im Hinblick auf meinen Vergütungsantrag bitte meinen Nachweis über das abgeschlossene Studium einreichen. Irgendwo habe ich hier mal etwas über eine "zentrale Akte" gelesen. Ist eine solche für die Gerichte verbindlich? Nach meinem Registrierungsbescheid wurde nur einmal und nie wieder gefragt. Daher gehe ich davon aus, dass der auch irgendwo zentral abgelegt wurde.
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Viele Grüße Fridel |
29.09.2023, 08:20 | #2 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Es gibt in jedem Bundesland eine weitgehend identische Aktenordnung für die ordentliche, also Zivilgerichtsbarkeit; dazu gehört auch das Betreuungsgericht. Das ist eine landesweite Verwaltungsvorschrift. Da steht jeweils in § 29, dass für Berufsbetreuer Sammelakten für die VBVG-Zwecke - mit Zustimmung des Betreuers - angelegt werden dürfen. Ist zwar nur eine Kann-Regelung, aber wohl allgemein üblich, weil alles andere unpraktisch ist. Neben Zeugnissen gehören m.E. auch der Registrierbescheid und ein etwaiger Einstufungsbescheid nach § 8 Abs. 3 VBVG da rein. Also beim nächsten Mal der Aufnahme der Unterlagen in die Sammelakte zustimmen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.09.2023, 08:56 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,563
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Die zentrale Akte nennt sich Generalakte. Da sollten die von HorstD. aufgezählten Unterlagen rein.
Das Problem wird nicht in der Generalakte liegen, sondern darin, dass es mehrere Sachbearbeiter bei Euch am AG gibt, die vielleicht keinen Zugriff auf diese Akten haben (da Verwaltung, nicht originär Betreuungsakte) oder Dich als Betreuer einfach noch nicht kennen und / oder aufgefordert haben oder die Nachweise einfach in der Betreuungsakte gelassen haben (wo sie nichts zu suchen haben, da Dritte bei Akteneinsicht diese auch zur Kenntnis nehmen können und das geht gar nicht). Hier haben die Rechtspfleger Zugriff auf diese eine Generalakte und haben sich eine Liste angelegt, die vorn in der Akte ist. Da ist abgehakt, was eingereicht wurde, welche Vergütungsstufe anzusetzen ist und seit wann. Einfach mal nett nachfragen, wo die letzten drei Eingänge geblieben sind
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01.10.2023, 00:01 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
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Beiträge: 230
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Mir war tatsächlich wichtig zu wissen, ob hier eine Pflicht besteht. Dem ist also nicht so. Die drei Rechtspflegerinnen an dem kleinen AG kennen mich schon. Es ist sogar wieder dieselbe Rechtspflegerin, die mich schon mal aufforderte.
Sicher geht bei dem Fallaufkommen auch mal etwas unter. Höflich nachfragen dürfte da in der Tat weiterhelfen. Vielen Dank euch!
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Viele Grüße Fridel |
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