Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung von A auf C möglich? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
in der Befragung der Berufsbetreuer ist mir die Frage aufgefallen: wie hat sich ihr Einkommen verändert: von A auf B ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
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in der Befragung der Berufsbetreuer ist mir die Frage aufgefallen: wie hat sich ihr Einkommen verändert: von A auf B oder von B auf C oder keine Veränderung. Der Wechsel von A auf C war nicht aufgeführt. Da die Amtsgerichte mich vor 2023 über Gruppe A vergüten wollen, und nach 1.1.2023 in C, frage ich mich, ob das überhaupt geht, oder ob nicht vorher schon die Vergütungsstufe B hätte greifen müssen.
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Ja, grundsätzlich ist es möglich, durch die Reform von Tabelle A in Tabelle C zu rutschen.
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Das wäre die Situation: der Berufsbetreuer hat ein abgeschlossenes Studium, allerdings keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dann kam es nach dem alten § 4 VBVG (2019) zusätzlich darauf an, dass betreuungsrechtliche Fachkenntnis DURCH das Studium (in dessen Kernbereich) vermittelt worden war. Wurde vom BGH für viele Studienabschlüsse bestritten.
Nach neuer Rechtslage (§ 8 VBVG 2023) reicht für Tabelle C ein (beliebiger) Studienabschluss einerseits, andererseits die Betreuerregistrierung (in der es ja auch um die Sachkunde geht, die aber nicht zwingend vom Studium herrühren muss, sondern auch durch Sachkundelehrgang, sonstige Weiterbildung und Berufserfahrung gebildet sein kann). Das wäre so ein Beispiel. Weiteres Beispiel: registrierter Berufsbetreuer, aber ohne Berufs- oder Studienabschluss. Während man bereits als Berufsbetreuer arbeitet, beendet man erfolgreich sein Studium.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
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Herzlichen Dank an alle. Ich hatte mich nur gewundert, das der Wechsel von A auf C in der Befragung nicht vorgesehen war.
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