Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankheit und Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Falls Du gesetzlich krankenversichert bist, hast Du 60 Monate in der DRV voll, Stichwort KVdR
Aber warum hast Du keine ...
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#21 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Falls Du gesetzlich krankenversichert bist, hast Du 60 Monate in der DRV voll, Stichwort KVdR
![]() Aber warum hast Du keine Holding Struktur angelegt? Dann zahlst Du nur 15 % Körperschaftssteuern und nimmst das Geld im Rentenalter Jahr für Jahr zum geringen Steuersatz heraus. Aber davon, das jetzt noch zu ändern rate ich ab, aber falls Du noch was kaufst, wäre das vielleicht was. |
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#22 | |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Zitat:
Zum Thema Krankenversicherung kann ich sagen, dass ich gesetzlich freiwillig versichert bin und immer brav den Höchstbeitrag bezahle ( derzeit 1019,48 Euro / Monat ) Das war aber nicht immer so, eine lange Zeit war ich Gesellschafter / Geschäftsführer einer Gmbh und somit wie ein Angestellter KV versichert. Meine Anwartschaften reichen aus um mich im Rentenalter in der KVDR versichern zu können. Und wenn ich dann die ganzen Steine Verkauft habe und keine Einkünfte mehr generiere, sollte das recht günstig für mich werden. |
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#23 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Als (KVdR) Pflichtversicherter sind übrigens Einkünfte aus Privatvermögen (Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge) beitragsfrei und es gibt keinen Mindestbeitrag
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#24 |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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