Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankheit und Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn ich krank werde, Krankengeld beziehe, hart das dann auch Auswirkungen auf meine Vergütungsanträge?...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
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Wenn ich krank werde, Krankengeld beziehe, hart das dann auch Auswirkungen auf meine Vergütungsanträge?
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Also das Krankengeld hat keinen Einfluss auf Vergütungsanträge aber umgekehrt kann das Krankengeld gekürzt werden, wenn das Einkommen nicht vollständig entfallen ist.
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Wobei es bei freiwillig Versicherten Krankengeld eh erst ab der 7. Woche der AU gibt - und natürlich auch nur dann, wenn man beI der freiwilligen KV die Option „mit Krankengeld“ gewählt hat. Sinnvoller finde ich stattdessen, ohne KG zu wählen; und ggf eine private Krankentaustagegeldversicherung abzuschließen.
Hier gibts eine Erläuterung: https://bkk-linde.de/leistungen/kran...elbststaendige
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Und was bringt eine Krankenhaustagegeldversicherung, wenn man ein Jahr krank zu Hause ist und der Verhinderungsbetreuer die Vergütungen bekommt?
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Ist halt eine Frage der Prioritäten. Bei einer so langen Erkrankung wirds eh wohl nicht auf Verhinderungsbetreuungen, sondern auf Betreuerwechsel hinauslaufen. Und möglicherweise auf eine Verrentung wegen Erwerbsminderung.
Das kann übrigens für selbstständige Betreuer auch noch eine Falle sein. Wer nämlich (nur) freiwillige RV-Beiträge zahlt, verliert nach ein paar Jahren den Anspruch auf EM-Rente (also nur noch Altersrente, Reha usw). Wenn man auch gegen EM abgesichert bleiben will, muss man innerhalb der ersten 5 Jahre nach Beginn der Selbstständigigkeit die „Pflichtversicherung auf Antrag“ wählen. Oder man begibt sich ganz in das Recht der privaten Versicherungen.
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Ich würde Berufsbetreuern ebenfalls eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung empfehlen.
Aber freiwillige Beiträge reichen für die EM-Renten, wenn man vor 1984 bereits die 60 monatige Wartezeit erfüllt hat und seit dem bis zum Eintritt der Erwerbsminderung JEDER Monat mit Beiträgen belegt ist. |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Aber wenn man zurückrechnet, wird allein schon ersteres allenfalls Personen vor Geburtsjahrgang um 1960 betreffen können, also welche, die eh bald ins Altersrentenalter kommen.
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Habe ich richtig gerechnet, dass es ab 2032 niemanden mehr gibt, der die Regelung in Anspruch nehmen könnte?
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Das mit dem Jahre 1984 ist ja eine Übergangsvorschrift, und sowas ist irgendwann zu Ende. Ich habe gerechnet: jemand aus Geburtsjahrgang 1960 kann unter Optimalbedingungen im Herbst 1976 eine Lehre angefangen haben. Da wären im Herbst 1981 die 5 Jahre erfüllt gewesen. Also wären unter Optimalbedingen noch 3 weitere Jahrgänge möglich. Aber bei verspäteter Einschulung, bei Sitzenbleiben oder zunächst erfolgloser Suche nach einem Ausbildungsplatz eben auch nicht. Ich weiß nicht, was du da mit 2032 ausgerechnet hast, erscheint mir aber pi mal Daumen plausibel. Hinzu kommt: wer leistet denn als Selbstständiger ununterbrochen freiwillige Rentenbeiträge? Die Sache dürfte rein akademisch sein. Für Arbeitnehmer spielt das ja keine Rolle, weil sie pflichtversichert sind.
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#10 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Wenn sich ein Arbeitnehmer selbständig macht, wird er wohl ununterbrochen freiwillige Beiträge zahlen, um den Schutz gegen Erwerbsminderung nicht zu riskieren.
Ich weiß aber auch, dass es Leute gibt, die nichts bekommen, weil die 3/5 Regel nicht erfüllt ist und irgendwo ne Lücke ist... |
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