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Leidiges Vergütungsthema

Dies ist ein Beitrag zum Thema Leidiges Vergütungsthema im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Mächschen Du hast geschrieben, dass jemand der Meinung ist, dass deine Studienabschlüsse nicht relevant für die Vergütung ...


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Alt 06.03.2024, 12:51   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Du hast geschrieben, dass jemand der Meinung ist, dass deine Studienabschlüsse nicht relevant für die Vergütung vor der Reform waren, das heißt nicht, dass diese Auskunft richtig war....

Nein, dass hatte ich nicht geschrieben. Meine Aussage war: Der Hochschulabschluss hatte vor 2023 keine Auswirkung auf die Vergütung, somit wäre A angemessen.
Helma5 ist offline  
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Alt 06.03.2024, 12:56   #12
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Es kommt eben drauf an, welche Hochschulabschlüsse Du hast.

Und darüber hinaus kommt es für die Vergütung Anfang 2023 darauf an, ob Du einen Hochschulabschluss hast.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 06.03.2024, 13:48   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Wie ich bereits schrieb, gilt die neue Vergütungssystematik für U-3-Betreuer erst ab dem Tag der Einreichung der Sachkundeunterlagen, § 19 Abs. 1 VBVG (2023). Also ist die Sache richtig entschieden worden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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