Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung ehrenamtliche Betreuung nach Tod der Betreuten im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
habe schon eifrig im Internet und in diesem Forum recherchiert, bin aber immer noch unsicher, wie es in ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.03.2018
Beiträge: 7
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Hallo zusammen,
habe schon eifrig im Internet und in diesem Forum recherchiert, bin aber immer noch unsicher, wie es in meinem Fall weitegehen soll. Die ehrenamtlich Betreute ist verstorben, zu Lebzeiten bekam ich die letzte Aufwandspauschale Ehrenamt aus der Staatskasse (Schonvermögen ca. 7000 EUR). Für die anteilige Vergütung der Zeit von der letzten Zahlung bis zum Tod muss ich mich wohl an die Erbin wenden, richtig? Schlussrechnung habe ich vor ca. 5 Monaten an das Gericht geschickt und seitdem nichts mehr gehört. Darf ich die Erbin einfach anschreiben und um Überweisung des Betrags bitten? Danke für Antworten |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Kommt drauf an, was nach Abzug der Erbfallkosten Nachlassverbindlichkeiten übrig bleibt, die Freibeträge aus dem SGB XII gelten nur zu Lebzeiten.
Bleibt genug übrig --> Festsetzung beim Gericht gegen den/die Erben beantragen. Kann die Pauschale nicht aus dem Nachlass gedeckt werden, beantragst Du die Auszahlung aus der Staatskasse. Ein Blick hierrein kann sich lohnen. https://www.google.com/url?sa=t&sour...uEe2PLhBwR4K2X |
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| ehrenamtliche betreuung, tod des betreuten |
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