Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerhafte Unterbringung - besondere Wohnform Station Klinik im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten, der einen Beschluss für zwei Jahre hat. Zur Zeit befindet er sich noch auf ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
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Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten, der einen Beschluss für zwei Jahre hat. Zur Zeit befindet er sich noch auf der geschlossenen Station der Psychiatrie. Geschützter Heimplatz wird gesucht. Ich soll nun begründen, warum es sich nicht um eine besondere Wohnform handelt ....ich habe so abgerechnet. Gibt es dazu Urteile? Irgendwie passt Krankenhaus und "andere Wohnform" meiner Meinung nach nicht wirklich. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Ich befürchte, das ist - weil Langzeitaufenthalt - doch „Heim“. Ist schon oft entschieden worden:
https://www.lexikon-betreuungsrecht....r_als_Heim_.3F
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Habe ich das richtig verstanden, dass Du nen Heimfall abgerechnet hast, aber der Rechtspfleger gemeckert hat?
Ne Wohnung ist nicht mehr vorhanden oder? |
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#4 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
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Nein, umgekehrt. Eine Wohnung war noch nie da ....im Kommentar dazu gibt es wohl unterschiedliche Meinungen: in BeckOGK wohl gegen besondere Wohnform, Teile der Literatur wohl pro.
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